…einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung dieser Frage ist demnach ein Rechtfertigungsgrund für die Abweisung eines Antrages der Holdinggesellschaft auf Rückerstattung der österreichischen KESt (VwGH 26.07.2000, 97/14/0070). Aus diesem Grund…
…erwirtschaftet haben. Sollte in dieser Hinsicht keine einwandfreie Aufklärung erzielbar sein, werden die entsprechenden steuerlichen Konsequenzen in Österreich zu ziehen sein, wobei dem betroffenen Unternehmen der Weg freigestellt bleibt, im Wege eines Verständigungsverfahrens mit Belgien eine internationale Abklärung des Falles herbeizuführen. Sollte sich erweisen, dass…
…Behauptung aufrechterhalten werden, dass die Beträge einer deutschen Betriebstätte des Sportlers zugeflossen sind, wäre nicht nur ein deutscher Besteuerungsnachweis, sondern auch eine Aufklärung über Art und Umfang der in der Betriebstätte ausgeübten Funktionen sowie die Klärung erforderlich, mit welchen Werten die ertragbringenden Persönlichkeitsrechte nach § 6…
…die Beteiligung noch nicht zwei Jahre hält. Sollte allerdings die österreichische Kapitalgesellschaft die Beteiligung nur kurzfristig zwecks steuerfreier Vereinnahmung der deutschen Gewinnausschüttung erwerben, dann besteht Aufklärungsbedarf über die näheren Umstände des Falles. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…zB es werden erstmals in einem späteren Prüfungsverfahren Umstände aufgedeckt, die Anlaß für die Vermutung sind, dass die Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise treuhändig für eine US-Konzerngesellschaft gehalten wird), bedarf es zur Aufklärung einer Zusammenarbeit zwischen den beiden Steuerverwaltungen. Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2008
…Werbeaktivitäten, Kontaktpflege mit gästebringenden Touristikunternehmen, Finanzierungsangelegenheiten und andere geschäftsleitende Aktivitäten) aber ebenfalls von der alpinen Berghütte aus ausgeübt werden, erscheint indessen fraglich und aufklärungsbedürftig. Sollte sich zeigen, dass der Hüttenbetriebstätte lediglich Routinefunktionen zuzuordnen sind, dann könnte der der Schweiz zu überlassende Gewinnteil durch eine Kostenaufschlagsmethode…
…oder dass Gewinnteile vom Steuerpflichtigen, nicht aber von der griechischen Verwaltung der griechischen Betriebstätte zugerechnet werden; die Ursache der Nichterfassung kann daher in einem DBA-widrigen und daher aufklärungsbedürftigen internationalen Qualifikationskonflikt liegen. 21. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: