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9 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
EAS 561Aufhebung von Art. 11 Abs. 3 DBA-Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/77/1-IV/4/9512.01.1995

  Gemäß Artikel VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr. 21/1995, endet die Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen nach Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien für alle derartigen Zinsen, die auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1994 entfallen. Zinsen, die zB am 1…

EAS 2991Abfindung wegen Aufhebung einer Vertragszusage betreffend Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1923-IV/4/200823.07.2008

Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…

EAS 646Sondergesetzliche Beendigung der Steuerflucht in spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/18/1-IV/4/9530.05.1995

Im Bundesgesetzblatt Nr. 21/1995 ist Absatz 2 des Artikels VII, betreffend die Aufhebung der Anwendbarkeit von Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien ab 1.1.1995, unvollständig wiedergegeben. Der vollständige Text von Absatz 2 lautet: "Für Forderungswertpapiere, die wegen des Zeitpunktes ihrer Begebung…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind…

EAS 770Verlustverrechnung beschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3195/4/1-IV/4/9527.11.1995

…ähnliche Nachfolgebestimmung in ihrer wesentlichen Wirkung aufrechterhalten wird. Dies vor allem deshalb, weil die höchstgerichtliche Aufhebung nicht auf inhaltliche Mängel zurückzuführen ist, sondern wegen der seinerzeitigen rückwirkenden Inkraftsetzung erfolgt ist. Ist ein deutscher Konzern an einer österreichischen KG beteiligt, die 1988 bis 1994 Verluste erlitten…

EAS 3428Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art 2 DBA(Erb)-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.624.68114.12.2020

…der Eingangsbesteuerung festgehalten werden. Die Bestimmungen sollen in ein Stiftungseingangssteuergesetz aufgenommen werden". Für Zwecke einer Eingangsbesteuerung ist somit die Stiftungseingangssteuer nach Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer an die Stelle einer solchen getreten. So hat die Stiftungseingangssteuer Zuwendungen an Stiftungen zum Gegenstand, welche ursprünglich vom aufgehobenen…

EAS 2068Anwendung von § 299 BAO im Hinblick auf das "Ausland-Verlusterkenntnis" des VwGH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/28-IV/4/0203.06.2002

…der Grundlage von § 299 Abs. 2 BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen…

EAS 2386Schenkungsweise Wertpapierübertragung durch den in Italien lebenden Vater an seine in Österreich lebende Tochter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/8-IV/4/0309.12.2003

…freizustellen, wenn der Vater in Italien lebt. Wird daher Wertapiervermögen von dem in Italien lebenden Vater an seine in Österreich lebende Tochter schenkungsweise übertragen, dann ist die italienische Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung grundsätzlich kein Anlass für die Gewährung einer auf § 48 BAO gestützten Steuerbefreiung…

EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002

Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…