…Architekten-GmbH, nicht aber ein freiberuflich tätiger Architekt durch eine 12 Monate übersteigende Mitwirkung an einer deutschen Bauausführung eine Betriebstätte in Deutschland auch dann begründet, wenn keine "feste Geschäftseinrichtung" (wie etwa ein Büro in einem Baucontainer) besteht. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass die GmbH…
Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf…
Erteilt eine österreichische Planungs-GmbH, die den Generalplanungsauftrag für eine (12 Monate nicht übersteigende) Errichtung eines Geschäftsgebäudes in Tschechien übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA…
Werden von einer österreichischen GmbH Architektenhonorare an italienische Architekten gezahlt, die sich in der Rechtsform einer italienischen OHG zusammengeschlossen haben, dann setzt eine DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich voraus, dass der nach § 99 EStG zum Steuerabzug verpflichteten inländischen GmbH nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses…
…des Besteuerungsdurchgriffes nach § 99 EStG 1988 und der Neuregelung in EStR 2000 Rz 104 - keines weiteren Entlastungsbegehrens durch den mit der persönlichen Planerstellung beauftragten Architekten. Die Zurechnungsvorschrift der EStR 2000 Rz 104 entfaltet im Verhältnis zum Ausland aber vor allem dort Wirkung, wo es um…
…und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige Architekten herangezogen, und beschränkt sich damit die Tätigkeit der GmbH am ausländischen Baugelände und in dessen Umfeld…
…und dass in Österreich nur sporadische Kontakte mit der auftraggebenden österreichischen GmbH stattfinden und dass diese zudem von untergeordneter Relevanz sind, dann wird nicht von einer inländischen Baubetriebstätte gesprochen werden können. Sollte hingegen den Architekten der beiden kanadischen Kapitalgesellschaften dauerhaft ein Musterzimmer in Österreich zur…
Übernimmt eine deutsche Arbeitsgemeinschaft, an der ein deutscher und ein österreichischer Architekt sowie ein deutsches gewerbliches Bauplanungsbüro beteiligt sind, im Rahmen eines deutschen Großbauvorhabens den Auftrag für die Planung und Baubetreuung, dann erzielen auch die freiberuflich tätigen ARGE-Partner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es stellen…
…dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde (siehe hierzu EAS.2274). Die abkommensrechtlich Österreich überlassenenen Besteuerungsrechte können auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts nicht nur gegenüber den unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen ARGE-Architekten, sondern auch gegenüber den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden deutschen Architekten wahrgenommen werden…
…gemäß Artikel 14 DBA-Deutschland an den Architektenhonoraren nur dann ein Besteuerungsrecht, wenn dem/den Architekten eine ständige Einrichtung für die Dauer von mindestens 6 Monaten im Inland zur Verfügung steht. Seit 1. Juli 2005 kann der nach innerstaatlichem Recht vorzunehmende Steuerabzug von den Architektenhonoraren…
…idR nicht als Mitwirkung an der Bauausführung gewertet werden und dass diese Auffassung im OECD-Update 2002 aufgegeben und ins Gegenteil verkehrt wird. Das in der österreichischen Betriebstätte der deutschen Ziviltechniker-GmbH tätige Personal unterliegt - unabhängig von seiner Einsatzdauer in Österreich - gemäß Artikel 15 Abs…
Wird ein in Deutschland ansässiger Architekt von dem mit der Errichtung eines inländischen Bundesgebäudes beauftragten inländischen Generalunternehmer (ARGE) mit künstlerischen Gestaltungsaufgaben betraut, die der Zuteilungsregel des Artikels 8 DBA-Deutschland zu unterstellen sind, dann kann durch diese Mitwirkung an der inländischen Bauausführung eine zur…
Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der…
Hat ein in Liechtenstein ansässiger Architekt ein Konzept für eine bestimmte Bauweise entwickelt, die es ermöglicht, Wohnhäuser um etwa 30% bis 35% billiger als nach herkömmlichen Bauweisen zu bauen, dann spricht viel dafür, daß bei einer Weitergabe dieses Konzeptes an österreichische Errichter von Wohnhausanlagen Erfahrungswissen…
…dann eine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der bei der Planungsarbeit erzielten Gewinne ein, wenn der schweizerischen Architektin hierfür eine österreichische "feste Einrichtung" (zB ein Arbeitszimmer) für die Dauer von zumindest 12 Monaten (bezüglich der Frist siehe AÖF Nr. 34/2000) zur Verfügung steht. Mit Deutschland ist…
Vergibt eine österreichische Bauträger-GmbH im Rahmen einer österreichischen Hotelerrichtung den Auftrag zur Innenraumplanung (Innenarchitektur) an eine nicht nahestehende Kapitalgesellschaft mit Sitz auf den Bahamas, wobei die Planungsarbeit in den Moskauer Büros dieser Gesellschaft ausgeführt wird, dann ist - soferne keine Einkünftezurechnung an russische Innenarchitekten stattzufinden…
Wird aus Anlass der Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden vom deutschen Bauherren einer deutschen Arbeitsgemeinschaft (ARGE-Partner sind zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft) der Auftrag erteilt, ausschließlich in seinem Interesse die ordnungsgemäße Anlagenerrichtung begleitend zu kontrollieren, dann erscheint nach Auffassung…
…Architekturbüro ausgeübt werden, wird zunächst auf die unternehmerischen Kernfunktionen Bedacht zu nehmen sein. Im Fall des Architekten werden diese in der Kundenakquisition und vor allem in den Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschlüssen liegen. Denn ob aus einem Projekt ein Gewinn oder Verlust resultiert, wird zentral von…
…daher im Wege einer Funktionsanalyse festzustellen sein, welche Funktionen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben in Deutschland und welche in Österreich erbracht worden sind. Auf dieser Grundlage wird der der Ö-GmbH zuzurechnende Gewinn zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein; der deutsche Besteuerungsanspruch kann daher nicht…
Übernimmt eine als Mitunternehmerschaft einzustufende Planungsgemeinschaft, die aus einer österreichischen GmbH, einer italienischen GmbH und einem italienischen Einzelunternehmer besteht, den Auftrag, die Planungsarbeiten für ein österreichisches Kraftwerk auszuführen und übersteigt die Mitwirkungsdauer an dem Bauprojekt 12 Monate, dann liegt eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an…