…Unterlassung eines Verlustberücksichtigungsantrages in Deutschland kann sonach für die Vergangenheit keine Verlustverwertungsmöglichkeit in Österreich eröffnet werden. Nur dann, wenn das deutsche Finanzamt bestätigt, dass aus verfahrensrechtlichen Gründen (Ablauf der Festsetzungsverjährung im Sinn des DBA-Schlussprotokolls) eine nunmehr nachträgliche Antragstellung wirkungslos bleiben muss, käme eine Verlustberücksichtigung…
…geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994…
…gestützten Antragstellung im Wege von (vermutlich 94) Einkommensteuerveranlagungen allfällige im Steuerabzugsweg vom Kulturverein einbehaltene Abzugssteuern wieder rückerstattet werden. Bereits in EAS 835 wurde zum Ausdruck gebracht, dass unter solchen Gegebenheiten seitens des BM für Finanzen keine Bedenken bestehen, wenn zur Vermeidung eines mit einer sparsamen…
…Einkommensteuerabzug vorgenommen, dann kann eine Rückzahlung des Steuerabzuges beantragt werden. Die Durchführung eines solchen auf ein Doppelbesteuerungsabkommen gestützten Rückzahlungsverfahrens obliegt zentral für ganz Österreich dem Finanzamt Eisenstadt. Für die Antragstellung ist das Formular ZS-RD1 und im gegebenen Zusammenhang dessen Beiblatt C vorgesehen. Die Formblätter…
…wenn die gebündelt an eine US-Personengesellschaft fließenden Kapitalerträge auf Grund eines von der US-Personengesellschaft selbst gestellten Antrages von der Besteuerung in Österreich abkommenskonform entlastet werden. Doch kann eine solche Vorgangsweise nicht davon entbinden, dass bei der Antragstellung einerseits Ansässigkeitsbescheinigungen der abkommensberechtigten Gesellschafter vorgelegt…
… siehe Z 73 des Reports). InvFR 2008 Rz 54 lässt indessen keine gesonderte Antragstellung des im Drittstaat ansässigen Anteilsinhabers des japanischen Fonds zu. Eine allenfalls erforderliche Berücksichtigung der DBA-rechtlichen Ansprüche des im Drittstaat ansässigen Anteilsinhabers kann aber in Anlehnung an das in den InvFR…
…Grundlage einen Besteuerungsanspruch ableiten, dann wäre das BM für Finanzen bereit, eine Steuerentlastung auf der Grundlage von § 48 BAO herbeizuführen und solcherart auf die Führung eines aufwendigen Verständigungsverfahrens mit Indien zu verzichten (eine entsprechende Antragstellung vorausgesetzt). Mit Mexiko besteht derzeit noch kein Doppelbesteuerungsabkommen, sodass eine…