…5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv § 42 ImmoInvFG eine inländische Immobilie, führen deren Wertsteigerungen nach Maßgabe von …
…Die Ausgabe von Anteilscheinen darf nur erfolgen a) an natürliche Personen, die einen Auszahlungsplan unterschreiben, in dem sie sich auch bei geänderten Verhältnissen verpflichten, dass sie die Anteilscheine ausschließlich dazu verwenden, um bei Erreichen des Pensionsalters den Gegenwert der Anteilscheine Zug um Zug dem Ankauf…
…Dividendendefinition des Artikels 10 Abs. 3 DBA-Deutschland sieht vor, dass auch "Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentvermögen" als Dividende im Sinn des DBA gelten. Aus Absatz 12 der Anwendungsgrundsätze zum DBA-Deutschland ist in diesem Zusammenhang der Schluss zu ziehen, dass der Begriff "Investmentvermögen…
…Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG noch auf Grund des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Ö/D ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen, denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften…
…des Progressionsvorbehaltes angesetzt werden. Artikel 10 DBA-Deutschland stellt allerdings in Absatz 3 fest, dass auch "Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentvermögen" als Dividende im Sinn des DBA gelten. Aus Absatz 12 der Anwendungsgrundsätze zum DBA-Deutschland ist in diesem Zusammenhang der Schluss zu ziehen…
…Abkommens vorliegen. Selbst wenn die Ausschüttungen der Gewinnanteile an der deutschen Investment-KG auf deutscher Seite derart aufgefasst würden, dass auch sie von dem Begriff "Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentvermögen" erfasst werden, dann fehlt es immer noch an der Erfüllung des in Art. 10…
…Gewinnverteilung als Dividendenausschüttung. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von inländischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG noch auf Grund des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Deutschland ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen; denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn…
…Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG noch auf Grund des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Ö/D ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen, denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften…
…daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs…
Um die Auswirkung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen auf internationale Steuerfälle festzustellen, bedarf es stets einer vorhergehenden Falluntersuchung nach inländischem Recht. Hiebei kann im EAS-Verfahren aber nur in Bezug auf rechtliche Zweifelsfragen Hilfestellung geboten werden. Beschließt eine ausländische Kapitalgesellschaft die Ausschüttung einer Dividende, stellt sie aber gleichzeitig…