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9 Treffer1542 msnur geltende Fassungen
EAS 2073Verluste einer inländischen KG mit zwei deutschen GmbH-Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/25-IV/4/0217.06.2002

Hat eine inländische KG, deren einzige Kommanditistin eine deutsche GmbH (Beteiligungs-GmbH) und deren Komplementärin eine andere deutsche GmbH (ohne Kapitaleinlage) ist, in den Jahren 1997 und 1998 Verluste erlitten, dann ist mit Deutschland vereinbart, dass die Verwertung des Verlustes 1997 noch von deutscher Seite…

EAS 3059Behandlung höchstpersönlicher Tätigkeiten im DBA-Recht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0901-IV/4/200924.04.2009

…dort genannten höchstpersönlichen Tätigkeiten inländische Steuerpflicht auch dann eintritt, wenn die Zahlungen an andere Personen geleistet werden ("Besteuerungsdurchgriff" auf die persönlich Tätigen). Allerdings kann dieser auf der steuerlichen Zurechnung aufbauende Besteuerungsdurchgriff nicht in einer Art und Weise angewendet werden, dass hierdurch internationale Konfliktsituationen erzeugt werden…

EAS 1492Anleihen eines argentinischen Financial Trust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/1-IV/4/9912.07.1999

…sind. Hiebei ist nicht argentinisches, sondern österreichisches Steuerrecht maßgebend. Der Trust wäre jedenfalls nicht Schuldner der Zinsen, wenn er von Drittstaatsfinanzinstituten als wirtschaftlich funktionsloses Gebilde eingerichtet und lediglich dazu benutzt wird, für die Investoren eine Möglichkeit zur Umgehung inländischer Steuern zu schaffen. Der Umstand, dass…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet sich dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebende Wille gebildet wird. Entscheidend ist daher, an welchem Ort die tatsächlichen geschäftlichen Oberleiter ihren Willen zu den Geschäftsführungsmaßnahmen von einiger Wichtigkeit bilden…

EAS 2843Gewinnausschüttungen einer LLC in Sri Lanka
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/200704.05.2007

…zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004…

EAS 2367Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/4-IV/4/0311.11.2003

Wird die Geschäftsleitung einer in Österreich operativ tätigen österreichischen GmbH nach Deutschland verlegt, dann ändert dies Nichts an dem Fortbestand der unbeschränkten Steuerpflicht der nach österreichischem Recht gegründeten GmbH, wenn deren statutarischer Sitz weiterhin in Österreich verbleibt. Aus diesem Grund wurde auch im Hinblick auf…

EAS 2869Gewinnausschüttungen einer LLP in Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0745-IV/4/200702.07.2007

…auf der Grundlage von KStR 2001 Rz 551: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht, starres, ergebnisunabhängiges im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA…

EAS 2626Opernkoproduktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0499-IV/4/200525.07.2005

…der Oper Y eine Koproduktionsvereinbarung in der Weise abgeschlossen, dass hiedurch eine "société en participation" (stille Gesellschaft) gebildet wird, wirken sonach beide Vertragspartner an der Produktion so intensiv mit, dass keiner dem anderen Urheberrechtsabgeltungen zu leisten hat, dann dürfte in diesem Zusammenhang kein abkommensrechtliches Besteuerungsproblem…

EAS 3125Privateinlage einer Beteiligung in eine slowakische K.S.
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0714-IV/4/201018.03.2010

…zivilrechtliche Beteiligungstransfer zunächst in eine vermögensverwaltende K.S., oder findet der Transfer zunächst ohne funktionalen Zusammenhang mit der betrieblich Tätigkeit der K.S. statt und ändern sich diese Verhältnisse in einem späteren Jahr, weil die K.S. in diesem späteren Jahr eine betriebliche Tätigkeit aufnimmt…