RIS AI
9 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
EAS 2933Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200825.01.2008

…genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004, 2001/13…

EAS 2734Tod eines US-Bürgers nach dreijährigem Aufenthalt in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0295-IV/4/200616.05.2006

…Staatsbürger, der vorher keinen österreichischen Wohnsitz hatte, die letzten drei Jahre seines Lebens in Wien verbracht und wird nach der amerikanischen "domicile doctrine" in einem solchen Fall bei mehrjähriger Abwesenheit ein Weiterbestand des US-Wohnsitzes angenommen, dann sind die Voraussetzungen des Artikels 4 Abs. 3…

EAS 1390Wiederholte Gastprofessuren an inländischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9822.12.1998

…nicht erfüllt wird. denn in Fällen dieser Art stellt die Abwesenheit im Sommersemester lediglich eine Hemmung des maßgebenden Fristenlaufes dar (siehe auch EAS 756 und EAS 781). Es ist allerdings einzuräumen, dass aus dem Wortlaut des Artikels 19 des Abkommens der Schluss gezogen werden könnte…

EAS 3102Bauführungsfrist bei Planungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2825-IV/4/200928.10.2009

…sondern mit dem Arbeitsbeginn der Planungsgesellschaft auf dem Baugelände verknüpft. Der Fristenlauf endet mit der Beendigung der Anwesenheit am Baugelände, jedenfalls aber mit der betriebsbereiten Fertigstellung des Bauwerkes (Hinweis auf EAS 1773 und EAS 3063) und nicht zB mit einer nachträglich vor Ort durchgeführten Prüfung…

EAS 3042Planungsgemeinschaft mit italienischen Partnern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0669-IV/4/200915.04.2009

…Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Nicht wesentlich erscheint, ob die unmittelbar mit der Planungstätigkeit verbundenen Anwesenheiten auf dem Baugelände durch die Einreichplanung oder durch…

EAS 3351Frage der Hemmung bzw. Unterbrechung der Zweijahresfrist bei Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-VI/8/201401.10.2014

…wird". Diese Auffassung wurde in EAS 3235 weiterhin aufrechterhalten. Eine Abwesenheit im Ausland für die Dauer eines Semesters löst sonach keine Unterbrechung der Zweijahresfrist aus, bewirkt aber eine Hemmung des Fristenlaufes. Hat daher ein in Italien ansässiger Gastprofessor geblockte Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2011/12, im…

EAS 3171Bauplanung und Bauleitung bei Auslandsprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1772-IV/4/201019.07.2010

…Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen aber weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Nicht wesentlich erscheint, ob die unmittelbar mit der Planungstätigkeit verbundenen Anwesenheiten auf dem Baugelände durch die Einreichplanung oder…

EAS 3004Planungsarbeiten einer kanadischen Innenarchitektengemeinschaft bei einer Hotelerrichtung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2605-IV/4/200810.10.2008

…diesbezüglichen Planungsarbeiten eine inländische Baubetriebstätte, wenn diese Planungsarbeiten an der Baubetriebstätte ganz oder teilweise für einen 12 Monate übersteigenden Zeitraum erbracht werden, wobei zwischenzeitige Abwesenheiten weder zu einer Unterbrechung noch zu einer Hemmung des Fristenlaufes führen. Ist es allerdings so, dass die gesamte Planungsarbeit in…

EAS 2057Errichtung eines österreichischen Hotels mit ausländischen Architekten- und Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/2-IV/4/0227.05.2002

…Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem ersten Einsatz vor Ort zu laufen und wird durch vorübergehende Abwesenheiten von der Baustelle im Allgemeinen nicht unterbrochen. Eine Mitwirkung an der Bauausführung liegt auch in den Fällen einer bloßen Planungstätigkeit vor (Ziffer 17 des OECD-Kommentars zu Artikel…