RIS AI
9 Treffer1509 msnur geltende Fassungen
EAS 22Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/9113.08.1991

…anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten wird. Wirken an einem Geschäft mit einem in Drittstaaten ansässigen Abnehmer mehrere Betriebstätten mit, hat jede Anrecht auf Zuweisung eines ihrer Funktion…

EAS 144Kreditverkäufe nach Korea
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/7/1-IV/4/9203.07.1992

  Zinsen, die österreichische Exportunternehmen aus Kreditverkäufen an koreanische Abnehmer beziehen, unterliegen gemäß Artikel 11 DBA-Korea der österreichischen Besteuerung. Durch die Sonderbestimmung des Art. 11 Abs. 3 lit. c wird Korea verpflichtet, in den Fällen der Kreditkäufe auf das ihm sonst zustehende Recht zu…

EAS 34Entgelte für Engineeringleistungen sind keine Know-how-Vergütungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/197/2-IV/4/9115.10.1991

…Vielmehr handelt es sich hiebei um die Erfüllung eines Dienstleistungsvertrages, aus dem sich nur dann eine spanische Steuerpflicht ergäbe, wenn seine Erfüllung im Rahmen einer in Spanien unterhaltenen Betriebstätte des österreichischen Unternehmens erfolgte. Diese Auffassung gründet sich auf Ziffer 12 des OECD-Kommentars zu Artikel…

EAS 157Personaleinschulung durch österr. Anlagenlieferanten in Korea
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 435/7/1-IV/4/9202.09.1992

…dieses österreichische Unternehmen durch seine Angestellten "freiberufliche Leistungen", wie insbesondere Ingenieurleistungen, an koreanische Abnehmer erbringt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen vermag diese Bestimmung allerdings nicht zu bewirken, dass im Fall von Anlagelieferungen (zB Entwässerungsanlage), deren Errichtung die betriebstättenbegründende 12-Monatsfrist nicht übersteigt und deren…

EAS 176USt-Entlastung für Mitwirkung an den Auslandshilfsprogrammen der UNIDO, IAEO und UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0503/287-IV/4/9215.10.1992

…Steuerentlastung im Rückerstattungsweg beim Bundesministerium für Finanzen geltend machen. Österreichische Unternehmer können daher aus den zitierten Abkommensbestimmungen im Allgemeinen keinen Anspruch auf Umsatzsteuerfreiheit ableiten. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen liegt jedoch bei Anschaffungen durch die UNIDO (UNRWA, IAEO) im Rahmen ihrer Auslandsprogramme eine besondere…

EAS 712Inländischer Vertrieb deutscher Waren unter Einsatz eines im Inland ansässigen Außendienstmitarbeiters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2476/1/1-IV/4/9505.09.1995

Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…

EAS 3361Drittstaatsentsendung eines in Liechtenstein ansässigen Grenzgänger-Geschäftsführers einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0139-VI/8/201505.06.2015

…erfüllt, seine Tätigkeit als Geschäftsführer als Grenzgänger in Österreich aus, so geht die Grenzgängereigenschaft gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein auch dann nicht verloren, wenn der Geschäftsführer von seiner österreichischen Arbeitgeberin im Ausmaß von rund 40% seiner Arbeitstage zu Dienstreisen in Drittländer entsandt wird…

EAS 143Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3230/2/1-IV/4/9203.07.1992

…Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes dorthin getätigt werden (sonach Lieferungen, bei denen die Republik Österreich der umsatzsteuerliche "Abnehmer" ist), stets der österreichischen Umsatzsteuerpflicht unterliegen. 3. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 2508Inländische Einkaufsagenten einer deutschen Edelmetallverwertungs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 308/1-IV/4/0416.08.2004

Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…