…2 DBA-Niederlande lediglich Anspruch auf eine Herabsetzung der Quellensteuer auf 10%. Bei der Beurteilung, ob die 50%-Grenze überschritten wird, ist nicht nur auf unmittelbare sondern auch auf mittelbare Beteiligungen abzustellen. Lizenzgebührenzahlungen an eine zu 40% an der österreichischen Gesellschaft beteiligte niederländische Muttergesellschaft unterliegen…
…2 lit. a (iii) DBA Australien nicht etwa mit "überwiegend" (im Sinne von mehr als 50%) gleichzusetzen sein. Somit wird jedenfalls kein österreichisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn durch den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird (vgl. EAS…
…dass das Abkommen nicht eine rechnerische 50%-Regelung anstrebt (EAS 3193). Auch wenn in der Frage der Interpretation von "hauptsächlich" noch ein gewisser Auslegungsspielraum verbleiben mag, so wird jedenfalls kein rumänisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird (EAS…
…Abkommen nicht eine rechnerische 50%-Regelung anstrebt. Hält ein in Österreich ansässiges Unternehmen eine 50-prozentige Beteiligung an einer rumänischen Kapitalgesellschaft, die sowohl in der Güterproduktion als auch im Warenhandel tätig ist, dann wird bei einem geringfügigen Überschreiten der 50%-Grenze daher noch nicht davon…
…diesem Fall würde die "50%-Grenze" nicht überschritten und es stünde Abkommensberechtigung zu, wollte man diese Grenze von den Gesamteinnahmen berechnen. Denn von den Gesamteinnahmen von 100 werden bloß 9, sonach bloß 9%, an nicht abkommensberechtigte Personen weitergeleitet. Die "50%-Grenze" wird daher in Bezug…
…50.000 S Grenze durch die Gesellschafter genügt. Der Grund für diese Unterschiedlichkeit ist darin gelegen, daß im Fall der Personengesellschaft die für jeden steuerpflichtigen Gesellschafter geltende 47.000 S Grenze des § 42 Abs. 2 EStG den Anfall einer inländischen Steuerleistung verhindert, während diese Grenze…
…der FLD für Wien, NÖ und Bgld.) gestellt, so ist es nach § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub (auf Gefahr des Einschreiters) an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies gilt auch für Devolutionsanträge. Ein bescheidmäßiger Abspruch der unzuständigen Behörde hat nur dann stattzufinden, wenn der Einschreiter ausdrücklich…
…internationale Schachteldividenden u.a. darauf abgestellt, dass "überwiegend" natürliche Personen mit Steuerausländereigenschaft an der inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Diese Voraussetzung ist bei einer 51-prozentigen Beteiligung, nicht aber bei einer bloß 50-prozentigen Beteiligung, erfüllt. Allerdings ist auch auf § 1 Abs. 1 Z 3 der…
Erwirbt ein liechtensteinisches Produktionsunternehmen, das Vorarlberger Grenzgänger beschäftigt, eine österreichische Eigentumswohnung und vermietet es diese unter dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642…
…bei Deutschland als dem Ansässigkeitsstaat der Arbeitskräfte verbleibt. Im Zusammenhang mit der Frage, ob angesichts der Grenzgängereigenschaft der gestellten Arbeitskräfte die Besteuerungsrechte der Schweiz und Liechtensteins durch deren DBAs mit Österreich eingeschränkt werden, ist Folgendes zu beachten : der inländische Zweitwohnsitz der Arbeitskräfte löst wohl unbeschränkte…
…000,- und wirkt an den inländischen Veranstaltungen neben den 12 Kindern noch ein Chorleiter mit (sonach 13 Mitwirkende) dann beträgt der maßgebende Grenzbetrag ATS 156.000.- (13 x 12.000). Sollten in diesem Fall S 50.000,- als Kostenersatz im Sinn des Vereinfachungserlasses angefallen sein…
…wenn einerseits eine Erklärung der einzelnen Chormitglieder vorgelegt wird, dass ihre österreichischen Nettoeinkünfte im Kalenderjahr den Schwellenwert für den Eintritt in die österreichische beschränkte Einkommensteuerpflicht von ATS 50.000 (3.640 Euro) nicht überschreiten; andererseits müsste aber auch eine Erklärung der Trägerkörperschaft des Chores vorliegen…
…dass dem Geschäftsführer keine inländische "feste Einrichtung" zur Verfügung steht und dass der Geschäftsführer nur einmal monatlich nach Österreich einreist, um hier an etwa 50 Tagen pro Jahr die Geschäftsführungsarbeit der hauptsächlich im Bereich Immobilienvermietung tätigen GmbH zu erledigen (Abschluss neuer Mietverträge, Verhandlungen über Mietzinserhöhungen…
Veräußert ein Steuerausländer (ein "beschränkt Steuerpflichtiger") seinen inländischen KG-Anteil aus Altersgründen (Vollendung des 60. Lebensjahres), dann ist für die Beantwortung der Frage, ob auch die weitere Voraussetzung für die Erlangung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs. 5 EStG, nämlich die Einstellung seiner Erwerbstätigkeit, erfüllt…
Für die Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland ist gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland entscheidend, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort in der "Nähe der Grenze" befinden. Als "Nähe der Grenze" gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 15 Abs. 6 des Abkommens die…
…geringfügig (jeden Montag 6 - 8 Stunden) in Liechtenstein tätig zu werden, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgängerin nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat einpendelt und dies könne auch…