…wenn die empfangende ausländische Gesellschaft zu weniger als 25% (aber zu mindestens 10%) beteiligt ist; dies allerdings nur unter Gegenseitigkeitsvorbehalt. Ob Gegenseitigkeit besteht, wird nicht von Amts wegen festgestellt, sondern müsste im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht von der interessierten ausländischen Muttergesellschaft selbst…
…auf Gewinnausschüttungen ausländischer Gesellschaften nicht anzuwenden. Sollte die Beteiligung an der liechtensteinischen Gesellschaft in eine österreichische Kapitalgesellschaft eingebracht werden und sollten folglich die liechtensteinischen Gewinnausschüttungen nicht direkt dem österreichischen Steuerpflichtigen, sondern der österreichischen Kapitalgesellschaft zufließen, dann wäre Liechtenstein ebenfalls berechtigt, die 4%ige Quellenbesteuerung vorzunehmen…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
…dass zutreffendenfalls die thailändische Gesellschaft damit auf der Ebene des Abkommensrechtes eine "Betriebstätte" im Sinn von Artikel 5 des Abkommens in Österreich unterhält. Allerdings würde es zu weit gehen, in einem solchen Fall die 95%ige Beteiligung an der Y-GmbH dieser bloßen Vertreterbetriebstätte (also…
…die Gewinnausschüttungen von ausländischen Basisgesellschaften empfängt, eine ausländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kann die Steuerfreistellung der von der Basisgesellschaft an die österreichische Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne erhalten bleiben; allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft der österreichischen Gesellschaft) überwiegend natürliche…
…des § 10 Abs. 3 KStG 1988 und der hiezu ergangenen Verordnung BGBl. Nr. 57/1995, nicht als schädlich eingestuft, weil diesfalls die Steuerfreiheit auch bei unmittelbarem Halten und Veräußern durch die österreichische Kapitalgesellschaft gegeben wäre. Nur dann, wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht…
…dass die "Unbedenklichkeitsvoraussetzung" des dritten Gedankenstriches in § 10 Abs. 3 KStG, (überwiegende - mittelbare - Beteiligung natürlicher Personen mit Steuerausländereigenschaft) erfüllt ist. Denn so wie eine Kapitalgesellschaft aus den körperschaftlich organisierten Gesellschaftern gebildet wird, wird eine Gebietskörperschaft aus den Bürgern des betreffenden Staates gebildet. Unter diesen Umständen…
…Österreich operativ tätiges Unternehmen in Deutschland, Ungarn, Großbritannien und Belgien ausländische Investoren, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligen, dann gilt zunächst als Grundsatz, dass die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die Abkommen mit allen…
…Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer…
…Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer etwa 60-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH erzielt, unterliegt gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Art. 13 Abs. 4 DBA-Korea nicht mit 34%, sondern nur mit 10% vorgeschrieben werden darf. Der…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
…mit knapp 31% - dem ausländischen Investor als Körperschaftsteuergutschrift wieder refundiert wird. In einem solchen Fall wäre diese Körperschaftsteuergutschrift neben der Gewinnausschüttung als steuerpflichtiger Ertrag in Österreich anzusetzen. Für eine Anrechnung käme bei den vorstehenden Annahmen die ca. 4%ige maltesische Körperschaftsteuer und eine allfällige Dividendenquellensteuer…
Veräußert eine österreichische Kapitalgesellschaft eine 17-prozentige Beteiligung an einer in einem anderen EU-Staat aktiv tätigen Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH…
…daher, wie im vorliegenden Fall, die französische Kapitalgesellschaft ein landwirtschaftliches Gut betreibt, kommt nicht Artikel 5 Abs. 5 sondern Artikel 17A zum Zug, der im gegebenen Zusammenhang das ausschließliche Vermögensbesteuerungsrecht Österreich zuteilt. 10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft Hauptgesellschafterin einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft und gehört zum österreichischen Betriebstättenvermögen dieser Personengesellschaft eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ist der in der Kapitalbeteiligung aufgebaute Wertzuwachs in Österreich steuerverfangen. Diese Steuerhängigkeit besteht unabhängig davon, ob das DBA-Liechtenstein auf diese liechtensteinische…
… 10 Abs. 3 KStG 1988 gegeben sein. Der Bezug von Gewinnausschüttungen von einer solchen in Irland als Tochtergesellschaft gegründeten (steuerfreien) "non-resident-company" wäre dann nach § 10 KStG 1988 im Grunde als steuerfreie Schachteldividende begünstigungsfähig. Nach den bisherigen Erfahrungen handelt es sich bei den sogenannten…
…der die Gewinnanteile aus der unechten stillen Beteiligung zuzurechnen sind, wobei das Besteuerungsrecht daran gemäß Art. 4 DBA-Deutschland ausschließlich Österreich zusteht. Die Frage, ob die Gewinnausschüttung der inländischen Vertriebs-GMBH an die deutsche Lackfabrik (an deren Gesellschafter) als Dividende unter Artikel 10a (ab 1992…
…wesentliche Beteiligung" vorliegt, wobei der Begriff der wesentlichen Beteiligung nicht auf die Beteiligungshaltung des Veräußerers alleine abstellt, sondern auf die Beteiligung, die dieser "zusammen mit seinen Angehörigen" hält. Im vorliegenden Fall hält die Gesellschaft zwar zusammen mit der zweiten französischen Konzerngesellschaft 100% der Beteiligung an…
…sind irische Dividenden nur dann von der österreichischen Steuer befreit, wenn diese Dividenden nach österreichischem Recht steuerbefreit wären, falls die irische Gesellschaft in Österreich und nicht in Irland ansässig wäre. Wäre dies aber der Fall, dann stünde das Fondsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft im Miteigentum der Investoren…
…wenn Beteiligungen an französischen Kapitalgesellschaften veräußert werden und wenn diese Beteiligungen "wesentlich" sind. Dies trifft dann zu, wenn der "Veräußerer allein oder zusammen mit seinen Angehörigen ... unmittelbar oder mittelbar ... über Anteile ... verfügt hat, die insgesamt Anspruch auf mindestens 25 von Hundert der Gewinne dieser Gesellschaft…