…Soferne außer Streit steht, daß die Gewinne der schweizerischen KG nicht durch Funktionen der österreichischen GmbH erwirtschaftet werden, führt ein überhöhter Gewinnausweis der KG zu keiner Gewinnzurechnung in Österreich. Denn wenn beispielsweise die KG-Gewinne in der Hauptsache aus dem in Belgien geleisteten Arbeitseinsatz eines…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Hauptgesellschafter einer ausländischen GmbH Geschäftsführerbezüge in einer derartigen Höhe, dass das zuständige österreichische Finanzamt einen Teil (zB 50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt…
…der nachweisbar auf Aktivitäten entfällt, die in einer maltesischen festen Einrichtung im Sinn von Artikel 14 DBA-Malta ausgeübt wurden. Sollten überhöhte Geschäftsführerbezüge ausgezahlt werden, ist damit zu rechnen, dass diese als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet und voll in der inländischen Besteuerungsgrundlage belassen werden müssen. Auf…
…anderen Staat gezahlten Steuer vom Einkommen entspricht" so zu verstehen, dass es sich hierbei um eine endgültige Steuerzahlung im anderen Staat handeln muss. Besteht ein Steuerrückerstattungsanspruch oder liegen überhöhte Körperschaftsteuervorauszahlungen vor, dann sind jene Steuerbeträge, für die im anderen Staat eine Steuerentlastung erwirkt werden kann…
…auch das Verhalten der Steuerverwaltungen in den anderen beiden EU-Staaten mitzuberücksichtigen sein. Sollte sich erweisen, dass tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise von der österreichischen Gesellschaft in Rechnung gestellt worden sind, dann wird auf österreichischer Seite eine entsprechende Gewinnkorrektur vorzunehmen sein. Als innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Berichtigungsmaßnahme…
…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…
…Wenn nun die Behörde, ausgehend von dieser notorischen Tatsache in Verbindung mit der Erfahrungstatsache, dass die Zahlung überhöhter Entgelte im Geschäftsleben unüblich ist, zur Annahme gelangt, dass im Fall der Zahlung überhöhter Entgelte an eine ... Anstalt eine nicht offen gelegte Nebenabrede vorliegt, die dem Zahlenden…