Erbringt eine österreichische Werbeagentur einem rumänischen Partnerunternehmen Beratungsleistungen auf dem Gebiete der Werbung, des Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit, dann dürfen die hiefür aus Rumänien bezogenen Vergütungen in Rumänien nicht besteuert werden, wenn das österreichische Unternehmen in Rumänien über keine Betriebstätte verfügt. Eine Umqualifizierung von bloßen…
Betreibt die österreichische Tochtergesellschaft einer zu einem internationalen Konzern gehörenden schweizerischen Muttergesellschaft seit Jahren auf dem österreichischen Markt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Produkte des Konzerns und erfolgte die Gewinnzuordnung zur österreichischen Tochtergesellschaft stets nach der Kostenaufschlagsmethode, so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode nicht geboten…
Betreibt die österreichische Tochtergesellschaft einer zu einem internationalen Pharma-Konzern gehörenden schweizerischen Muttergesellschaft seit Jahren auf dem österreichischen Markt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Produkte des Konzerns und erfolgte die Gewinnzuordnung zur österreichischen Tochtergesellschaft stets nach der Kostenaufschlagsmethode, so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode…
…1 EStG. An Dreharbeiten mitwirkende Schauspieler nur deshalb nicht als "Künstler" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG, sondern als Gewerbetreibende einzustufen, weil sie in der Öffentlichkeit nicht "beispielsweise die Berühmtheit wie Luciano Pavarotti, Michael Jackson, George Clooney etc." haben, wäre nicht zulässig;…
…Die Bestimmung des Art. 8 DBA Italien beschränkt sich nicht auf Luftfahrtunternehmen, deren Beförderungsangebot sich an eine breite Öffentlichkeit richtet, und ist somit grundsätzlich auch auf Gewinne aus lediglich innerhalb des Konzerns betriebenen Flugzeugen anwendbar. Befindet sich der Ort der Geschäftsleitung der Tochtergesellschaft in Österreich…
…Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen" (Nr. 2 der Reihe "Issues in International Taxation", Paris 1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst werden. 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Taxation", Paris 1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst werden." Auf Grund des Artikels 17 DBA-Italien unterliegen daher die an italienische Models für Modeschauauftritte gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß …
…siehe hierzu aber auch EAS 2494), Kurbetriebe, Messen, Müllbeseitigungsanstalten, Museen, Musikschulen, Nutzwasserversorgung, Obdachlosenasyle, Orchester, Parkgaragen, Pfandleihanstalten, Pflegeheime, Reisebüros, Rettungsdienste, Rollfähren, Sandgruben, Schottergruben, Schulen (ohne Öffentlichkeitsrecht), Schülerheime, Seilbahnen, Sesselliftanlagen, Sportplätze, Steinbrüche, Tennisplätze, Theater, Theaterkartenbüros, Thermalwasserabgaben gegen Entgelt, Verkehrsbüros, Verkehrsbetriebe, Versorgungsunternehmen Volksfeste, Volkshochschulen, Waisenhäuser, Wärmeversorgung, Weinkeller, Ziegeleien…