…Nachweis der Notwendigkeit der Überstunden sei nicht zweifelsfrei erbracht worden, da aus den vorgelegten Aufzeichnungen nicht ersichtlich sei, welcher zwingende betriebliche Grund die Leistung der Überstunden erforderlich gemacht habe. Nach der Judikatur des VwGH 31.3.2004, 2000/13/0073 wäre dieser Nachweis zu erbringen…
…Mitarbeiter nicht ersichtlich ist, welche der geleisteten Stunden Normalarbeitszeit und welche Überstunden darstellen würden. Da nach Ansicht des Finanzamtes somit keine geeigneten Nachweise über Anzahl und zeitliche Lagerung der Überstunden sowie zwingende betriebliche Gründe zur Leistung der Überstunden beigebracht werden können, hat es in den…
…aus denen die zeitliche Lagerung der Überstunden ersichtlich ist, aus denen aber - abgesehen von bestimmten Ausnahmen der zwingende betriebliche Grund für die Ableistung von qualifizierten Überstunden nicht nachvollziehbar ist. Die Ausnahmen betreffen vor allem qualifizierte Überstunden im Rahmen von Messeveranstaltungen und wurden im Jahr 2007…
…dass die erkennende Richterin angesichts dieses glaubhaften, der Lebenserfahrung entsprechenden Vorbringens - vor dem Hintergrund der eingangs zitierten rechtlichen Grundlagen - es als erwiesen ansieht, dass zwingende betriebliche Gründe für die Erbringung von sogenannten qualifizierten Überstunden (an Feiertagen, Sonntagen und in der Nachtzeit) vorlagen. Aus den genannten…
…handelt es sich um 1 Überstundenzuschlag, nicht gefolgt werden. Darüber hinaus konnten keine geeigneten Nachweise über Anzahl und zeitliche Lagerung der Überstunden sowie zwingende betriebliche Gründe zur Leistung der Überstunden beigebracht werden. Aufgrund der obigen Ausführungen wurden die am Lohnkonto ausgewiesenen #Überstundenzuschläge 50 % § 68/1#…
…Bundesfinanzgericht erachtet es aufgrund der vorangegangenen Ausführungen als nicht erwiesen, dass zwingende betriebliche Gründe für die Erbringung aller sogenannten qualifizierten Überstunden (an Sonn- und Feiertagen und in der Nachtzeit) für die beiden betroffenen Dienstnehmer und damit für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung des § 68 Abs…
… 68 Abs. 1 EStG 1988 zu Grunde liegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs. 1 EStG 1988 angeführten Zeiten Leistungen zu erbringen, muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen und Zeiten die Tätigkeiten…
…gesetzliche Verpflichtung entbindet nicht, eine Untersuchung dahingehend vorzunehmen, ob die kostenlose Verköstigung der Arbeitnehmer nicht bloß zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer angeboten wird und somit allenfalls Eigenverbrauch (sonstige Leistung) vorliegt oder doch gewichtige betriebliche Gründe den Ausschlag geben. § 1 Abs. 1 Z 1…
…können keine derartigen Mehraufwendungen für die Verköstigung von Mitarbeitern erblickt werden. Abgesehen davon ist nicht ersichtlich, welche Mitarbeiter daran teilgenommen haben oder ob besondere betriebliche Gründe vorliegen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass viele Kleinbeträge von Vorsteuern unter 10,00 € nicht weiter hinterfragt wurden…
…die gezwungen sind, zu den dort angeführten Zeiten (Sonntag, Feiertag, Nacht) Leistungen zu erbringen. Hierbei muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen und Zeiten die Tätigkeiten zu erbringen, nachgewiesen werden. Ansonsten hätten es Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitgehend in der Hand, eine begünstigte…
…bestimmter Höhe getroffen ist. Wegen der unterschiedlichen Begünstigungen besteht weiters die Notwendigkeit, zwischen "Normalüberstunden" und "qualifizierten Überstunden" (s Rz 13, 14) zu unterscheiden. Weiters muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen die Tätigkeiten zu erbringen, nachgewiesen werden. Insbesondere dann, wenn es um…
…vom 16.12.2021 wurde das Finanzamt Österreich beauftragt, bei der Arbeitgeberin des BF Ermittlungen dahingehend durchzuführen, inwieweit der zwingende betriebliche Grund für gerade an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht geleistete Überstunden vorhanden gewesen sei. Weiters wann der BF den Antrag auf Nachzahlung der…
…den dort angeführten Zeiten (Sonntag, Feiertag, Nacht) Leistungen zu erbringen. Hierbei muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen um diese Zeiten die Tätigkeiten zu erbringen, nachgewiesen werden. In der Stellungnahme vom 2.6.2012 wurde ausgeführt, dass die Tätigkeit von Herrn M…
…die Empfänger der Leistungen gemäß § 162 BAO namhaft zu machen nicht nachgekommen ist. Die betriebliche Veranlassung der Fremdleistungen wurde als unbestritten festgestellt, allerdings stellte die Namhaftmachung von den nicht tatsächlich leistungserbringenden Firmen keine hinreichende Empfängerbenennung dar. Zu den Feststellungen der Außenprüfung der 8 Firmen (auf…
…wie in den Fällen des § 188 Abs. 1 lit. a BAO einheitliche und gesonderte Feststellungen vorgesehen sind, hat zwingend ein Grundlagenbescheid (hier über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte) als Basis für einen abgeleiteten Bescheid (hier Einkommensteuerbescheid) zu ergehen (§ 185 BAO, Stoll, BAO, 426)…
…Streitjahres zu beurteilen (vgl. VwGH 20.9.2007, 2006/14/0038). Aufwendungen für einen Zweitwohnsitz sind grundsätzlich abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige am Familienwohnsitz steuerlich relevante betriebliche Einkünfte erzielt, und er den Zweitwohnsitz im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit benötigt (VwGH 26.7.2006, 2001/14/0157)…
…wiederholt ausgesprochen hat, ergibt sich aus der die Leistungsfähigkeit berücksichtigenden Auslegung des § 4 und des § 6 Z 3 EStG 1988 die zwingende steuerrechtliche Regelung, dass im Betriebsvermögen nur solche negativen Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden dürfen, die mit einer Belastung des Steuerpflichtigen verbunden sind, damit also nicht…
…ist. Sie treffen nicht die X. Consulting GmbH, sind nicht betrieblich veranlasst, somit ist die GmbH zur Übernahme der Kosten auch nicht verpflichtet. Sie tut dies offenbar freiwillig. Der Grund liegt wohl in der, die GmbH beherrschenden Alleingesellschafterstellung des Dr. K.. Dass diese Kostenübernahme durch…
…vertraglich vereinbarten deutschen Recht und dem ohne Rechtswahl anwendbaren österreichischen Recht des Arbeitsortes durchzuführen. In diesem Fall wären die österreichischen Bestimmungen zur Zahlung von Beiträgen an eine betriebliche Vorsorgekasse nicht zwingend anwendbar, da in einem Gruppenvergleich die gesamten Bestimmungen zum Kündigungsschutz zwischen dem österreichischen und…
…Begründung abzulehnen, dass Umstände der im § 72 FinStrG bezeichneten Art vorliegen. Das beharrliche Ignorieren zwingender Verfahrensvorschriften des FinStrG, also die Missachtung des Legalitätsgrundsatzes (Art. 19 Abs. 1 B-VG), durch einen Vorsitzenden eines Spruchsenates stelle zweifellos einen wichtigen Grund im Sinne des § 72 Abs. 1…