…Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen seien, an Sonn- bzw. an Feiertagen Leistungen zu erbringen. Hierbei müsse auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen die Tätigkeit zu erbringen, nachgewiesen werden. Ansonsten hätten es Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitgehend in der Hand, eine begünstigte Besteuerung…
…EStG 1988 sind nur jene Arbeitnehmer steuerlich begünstigt, die gezwungen sind, zu den angeführten Zeiten (Sonntag) Leistungen zu erbringen. Hierbei muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen und Zeiten die Tätigkeit zu erbringen, nachgewiesen werden. Ansonsten hätte es der Arbeitgeber und Arbeitnehmer…
…Nachweis der Notwendigkeit der Überstunden sei nicht zweifelsfrei erbracht worden, da aus den vorgelegten Aufzeichnungen nicht ersichtlich sei, welcher zwingende betriebliche Grund die Leistung der Überstunden erforderlich gemacht habe. Nach der Judikatur des VwGH 31.3.2004, 2000/13/0073 wäre dieser Nachweis zu erbringen…
…Mitarbeiter nicht ersichtlich ist, welche der geleisteten Stunden Normalarbeitszeit und welche Überstunden darstellen würden. Da nach Ansicht des Finanzamtes somit keine geeigneten Nachweise über Anzahl und zeitliche Lagerung der Überstunden sowie zwingende betriebliche Gründe zur Leistung der Überstunden beigebracht werden können, hat es in den…
…aus denen die zeitliche Lagerung der Überstunden ersichtlich ist, aus denen aber - abgesehen von bestimmten Ausnahmen der zwingende betriebliche Grund für die Ableistung von qualifizierten Überstunden nicht nachvollziehbar ist. Die Ausnahmen betreffen vor allem qualifizierte Überstunden im Rahmen von Messeveranstaltungen und wurden im Jahr 2007…
…dass die erkennende Richterin angesichts dieses glaubhaften, der Lebenserfahrung entsprechenden Vorbringens - vor dem Hintergrund der eingangs zitierten rechtlichen Grundlagen - es als erwiesen ansieht, dass zwingende betriebliche Gründe für die Erbringung von sogenannten qualifizierten Überstunden (an Feiertagen, Sonntagen und in der Nachtzeit) vorlagen. Aus den genannten…
… 68 Abs. 1 EStG 1988 zu Grunde liegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs. 1 leg. cit. angeführten Zeiten Leistungen zu erbringen, auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen und Zeiten die Tätigkeiten zu…
…handelt es sich um 1 Überstundenzuschlag, nicht gefolgt werden. Darüber hinaus konnten keine geeigneten Nachweise über Anzahl und zeitliche Lagerung der Überstunden sowie zwingende betriebliche Gründe zur Leistung der Überstunden beigebracht werden. Aufgrund der obigen Ausführungen wurden die am Lohnkonto ausgewiesenen #Überstundenzuschläge 50 % § 68/1#…
…Bundesfinanzgericht erachtet es aufgrund der vorangegangenen Ausführungen als nicht erwiesen, dass zwingende betriebliche Gründe für die Erbringung aller sogenannten qualifizierten Überstunden (an Sonn- und Feiertagen und in der Nachtzeit) für die beiden betroffenen Dienstnehmer und damit für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung des § 68 Abs…
…dass die Erhaltung des Ringelspieles im öffentlichen Interesse läge. Dieses öffentliche Interesse, die Erhaltungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz und der unschätzbare Wert des Ringelspieles stellten zwingende betriebliche Gründe dar, das Ringelspiel rund um die Uhr zu überwachen. Das nicht zuletzt angesichts der dramatisch steigenden Ost-Kriminalität…
… 68 Abs. 1 EStG 1988 zu Grunde liegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs. 1 EStG 1988 angeführten Zeiten Leistungen zu erbringen, muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen und Zeiten die Tätigkeiten…
…auch die Bw in der Berufungsschrift ausgeführt habe, seien Fachkräfte vor allem in den Ballungszentren zu finden, weshalb für die Verlagerung des Firmensitzes schon aus dieser Sicht keine zwingende betriebliche Veranlassung, welche einen Ausnahmefall im Sinne der Judikatur rechtfertigten, vorlag. Auch die Anschaffungsvorgänge in Bezug…
…gesetzliche Verpflichtung entbindet nicht, eine Untersuchung dahingehend vorzunehmen, ob die kostenlose Verköstigung der Arbeitnehmer nicht bloß zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer angeboten wird und somit allenfalls Eigenverbrauch (sonstige Leistung) vorliegt oder doch gewichtige betriebliche Gründe den Ausschlag geben. § 1 Abs. 1 Z 1…
…ausgesprochen, dass die mangelnde Zumutbarkeit der Arbeitsleistung für den Arbeitnehmer nach einem "Acht- bis Neun-Stundentag" unter der Woche noch keine zwingenden betrieblichen Gründe für die Erbringung dieser Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen darstellt. Diese Rechtsansicht des VwGH ist auch für den gegenständlichen Fall von…
…die gezwungen sind, zu den dort angeführten Zeiten (Sonntag, Feiertag, Nacht) Leistungen zu erbringen. Hierbei muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen und Zeiten die Tätigkeiten zu erbringen, nachgewiesen werden. Ansonsten hätten es Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitgehend in der Hand, eine begünstigte…
…Anbetracht der dem § 68 Abs. 1 EStG 1988 zu Grunde liegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im Gesetz genannten begünstigten Zeiten Leistungen zu erbringen, muss der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen bestimmte Tätigkeiten auszuüben, nachgewiesen werden…
…belassenen Überstundenzuschläge nachversteuert werden mussten, da die erforderlichen Aufzeichnungen nicht vorgelegt wurden bzw. der zwingende betriebliche Grund nicht nachgewiesen werden konnte. Auf Basis der Prüfungsfeststellungen hat das Finanzamt Haftungsbescheide für alle 5 Jahre des Prüfungszeitraumes gegenüber der Bw.., alle datiert mit 24.10.2011, erlassen…
…können keine derartigen Mehraufwendungen für die Verköstigung von Mitarbeitern erblickt werden. Abgesehen davon ist nicht ersichtlich, welche Mitarbeiter daran teilgenommen haben oder ob besondere betriebliche Gründe vorliegen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass viele Kleinbeträge von Vorsteuern unter 10,00 € nicht weiter hinterfragt wurden…
…Soweit sie darauf verweist, dass sich im Rahmen der Bilanzierung ua. die Frage nach der Bedienbarkeit des Verrechnungskontos gestellt habe (womit sie betriebliche Gründe anzudeuten versuchte), vermochte sie in keiner Weise nachzuweisen, aus welchen sachverhaltsbezogenen Überlegungen sich per Saldo keine Bedienbarkeit des Kontos ergeben hätte…
…die gezwungen sind, zu den dort angeführten Zeiten (Sonntag, Feiertag, Nacht) Leistungen zu erbringen. Hierbei muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen und Zeiten die Tätigkeiten zu erbringen, nachgewiesen werden. Ansonsten hätten es Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitgehend in der Hand, eine begünstigte…