…haben, wenn sie zwecks Vermeidung eines jahrelangen, gegenseitigen Abrechnungsverhältnisses ein gröberes Verfahren zur Ermittlung der Abfindung des scheidenden Gesellschafters anwenden, ohne deshalb schon unter beiderseitigem Nachgeben strittige oder zweifelhafte Rechte neu festzulegen. Der dieser Entscheidung zugrundliegende Sachverhalt ist mit dem gegenständlichen somit nicht vergleichbar. Mit…
…2007, 2006/16/0136). Es können daher nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse, sondern auch solche Rechte vergleichsweise geregelt werden, die dem Grunde oder der Höhe nach zweifelhaft sind (vgl. UFS Innsbruck 6.4.2010, RV/0262-I/09).Werden behauptete Ansprüche dergestalt geregelt…
…davon aus, dass es sich bei diesem Vertrag, in dem der Beschwerdeführer und ***A*** verschiedene Vereinbarungen im Hinblick auf ihre beabsichtigte Eheschließung trafen, um eine Regelung zweifelhafter Rechte durch beiderseitiges Nachgeben und damit um einen Vergleich i.S.d. § 33 TP 20 Abs. 1 lit…
…in Höhe von € 2.000,00 (2 % vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen in Höhe von € 100.000,00) fest. Die Begründung des Bescheides lautet wie Folgt: "Ein Vergleich ist ein Vertrag durch den strittige oder zweifelhafte Rechte so bestimmt werden…
…Arbeiterkammer NÖ darauf hingewiesen habe, dass die Besteuerung gem. § 67 Abs 8a EStG zu erfolgen habe. Das Wesen eines Vergleiches sei es schließlich, dass strittige oder zweifelhafte Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt würden (Jakom/Lenneis EStG, 2009, § 67 RZ 29). Laut RZ 1103 der…
…Ehewohnung ergeben. Dagegen hat Bf am 5. Dezember 2012 Berufung eingelegt, weil mit dem Familienrechtsänderungsgesetz 2009 (FamRÄG 2009) die privatautonomen Regelungsmöglichkeiten ausgeweitet worden seien. Es gäbe daher keinen Raum mehr für "zweifelhafte Rechte" (siehe auch Dr. Hermann Barth, NZ 2010/37), welche der Klarstellung bedürfen…
…Während vom Bf. sachverhaltsmäßig unbestritten blieb, dass mit diesem außergerichtlichen Vergleich strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich bereinigt und dieser außergerichtliche Vergleich über eine nicht anhängige Rechtsstreitigkeit getroffen wurde, bestreitet die Beschwerde die Rechtmäßigkeit der Gebührenvorschreibung dem Grunde nach mit dem ausschließlichen Argument, es sei eine…
…definiert nicht, was ein "Vergleich" ist, stattdessen ist der Begriff unter Bezugnahme auf § 1380 ABGB zu verstehen: "Ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige, oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, daß jede Partey sich wechselseitig etwas zu geben, zu thun, oder zu unterlassen verbindet, heißt Vergleich. Der…
…Ereignis eingetreten ist. Die Frist endet keinesfalls jedoch vor Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Festsetzung. § 1380 ABGB lautet: Ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, heißt Vergleich…
…ihrem Schätzwert zur Zeit der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens geltend zu machen sind (eine gleich lautende Bestimmung für das Konkursverfahren enthält § 15 KO). In dieser angeordneten Kapitalisierung ist noch keine Ermittlung einer Vergleichssumme in Form einer Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Rechte nach § 67 Abs. 8 lit…
…Bundesminister für Finanzen namens des Bundes über Ansprüche aus Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981. § 1380 ABGB Vergleich Ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige, oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, daß jede Partey sich wechselseitig etwas zu geben, zu thun, oder zu unterlassen verbindet, heißt Vergleich…
…kein, der Gebührenpflicht unterliegender, Vergleich vor. Bei dem vereinbarten Erb-und Pflichtteilsverzicht seien keine strittigen oder zweifelhaften Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt worden. Vielmehr läge die unentgeltliche Gewährung einer, bis zum 01.08.2008 der Schenkungssteuer gemäß § 3 Abs.1 Z 5 ErbStG unterliegenden…
…da das GebG 1957 keine Begriffsbestimmung enthält. Nach der angeführten Bestimmung des § 1380 ABGB heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Nach dem zweiten Satz…
…da das GebG 1957 keine Begriffsbestimmung enthält. Nach der angeführten Bestimmung des § 1380 ABGB heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Nach dem zweiten Satz…
…Die dagegen eingebrachte Berufung richtet sich gegen die Qualifizierung der Vereinbarung als Vergleich. Mit dem Familienrechtsänderungsgesetz 2009 seien die privatautonomen Regelungsmöglichkeiten ausgeweitet worden. Durch die Erweiterung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten durch dieses Gesetz gebe es keinen Raum mehr für "zweifelhafte Rechte" (siehe auch Dr. Hermann Barth…
…gemäß § 1380 ABGB innewohnende, Element des wechselseitigen Nachgebens im Zusammenhalt mit der neuen Festlegung eines strittigen oder zweifelhaften Rechtes. Darüber hinaus, sei das Finanzamt nicht ihrer Verpflichtung zur Erforschung des wahren wirtschaftlichen Gehaltes des Ehepaktes nachgekommen. Sollte die erkennende Behörde zu dem Schluss kommen, es…
… 33 TP 20 GebG eingestuft hat, weil damit zweifelhafte Rechte festgelegt wurden. Erwägungen: In der gegenständlichen in Hinblick auf die die bevorstehende Eheschließung getroffenen Vereinbarung erfolgte keine abschließende Regelung über allfällige Aufteilungsansprüche der Ehegatten bei Ehescheidung, sondern wurde in vermögensrechtlicher Hinsicht nur eingeschränkt auf die…
…GebG einen gebührenpflichtigen Vergleich dar, weil damit die Vertragspartner zweifelhafte Rechte regeln. Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat Betreffend den von der Beschwerdeführerin gestellten Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat ist darauf zu verweisen, dass ein Rechtsanspruch auf Durchführung…
…außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr 2 v.H. Zur Auslegung des Begriffes "Vergleich" ist § 1380 ABGB heranzuziehen, wonach ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich heißt, (vgl…
…die vermögensrechtlichen Ansprüche der Ehegatten sogar Scheidungsvoraussetzung ist (§ 55a Abs. 2 EheG). Bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich daher um die Regelung (zukünftiger) zweifelhafter Rechte mit Streitvermeidungsfunktion, bei der die Ehegatten zu gegenseitigen Zugeständnissen bereit waren (vgl. BFG 13.09.2023, RV/7103181/2020…