…Diese ist am 20. April 2026 fällig. Dem Finanzamt Österreich obliegt die Einhebung und zwangsweise Einbringung dieser Mutwillensstrafe. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Aus den vorliegenden Akten ergibt sich…
…Die Beschwerde ist zu begründen. Durch die Einbringung einer Beschwerde wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides gemäß § 254 Bundesabgabenordnung (BAO) nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung der zurückzuzahlenden Beihilfe nicht aufgehalten…" Mit E-Mail vom 23. Jänner 2018 wurde von der rechtfreundlichen…
…dem Finanzamt Wien 8/16/17 die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer; die Einhebung und zwangsweise Einbringung dieser Abgabe jedoch nur für seinen Amtsbereich. (3) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen ist das Zollamt zuständig, das als erstes befaßt wird oder als erstes einschreitet…
…außer Betracht, dass gemäß § 254 BAO durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt und insbesondere auch die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird. Das Rechtsmittel im Abgabenverfahren hat zunächst vom Grundsatz her schon keine aufschiebende Wirkung. Die unter…
…Abgabenverfahren regelnden Bestimmungen der BAO normieren eindeutig, dass gemäß § 254 BAO durch die Einbringung einer Bescheidbeschwerde (früher: Berufung) die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Es wäre am Bf. gelegen, in seiner Bescheidbeschwerde (früher: Berufung…
…von Zeugen, Dolmetschern und Sachverständigen entscheidet der Einzelrichter, in Senatsverfahren der Vorsitzende. Für die vom Bundesfinanzgericht mit Beschluss festzusetzenden Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen sowie deren Einhebung und zwangsweise Einbringung gilt § 287 BAO sinngemäß. Die Bestimmung des § 131 ist mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, dass die…
…230 BAO ein. Gleiches gilt für die Einbringung einer Beschwerde gegen einen abweislichen Nachsichtsbescheid (vgl. dazu auch § 254 BAO, wonach selbst bei einer Beschwerde gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird). Als Grundlage für die Einbringung ist gemäß § 229…
…werden. 2.2. Zu Spruchpunkt II. (Bestimmung der Behörde für die Einhebung) Gemäß § 287 BAO obliegt die Einhebung und zwangsweise Einbringung der von Verwaltungsgerichten mit Beschluss festgesetzten Nebenansprüche der vom Verwaltungsgericht bestimmten Abgabenbehörde, wozu auch die gegenständliche Ordnungsstrafe zählt. Diese Bestimmung ist gemäß § 157 vierter…
…aus, "unter "Erhebung" fallen sohin unter alle der Durchsetzung von Abgabeansprüchen dienenden behördlichen Maßnahmen die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) und zwangsweise Einbringung zum Ziel haben" (vgl VwGH 20.06.1990, 90/16/0003 Hinw VfGH 29.03.1957, B 201/56…
…Art. 15 DSGVO beschlossen: I. Gegen den Antragsteller wird eine Mutwillensstrafe von 350 € verhängt. II. Die Einhebung und zwangsweise Einbringung der verhängten Mutwillensstrafe obliegt dem Finanzamt Österreich. III. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
Insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe von mir nicht aufgehalten werden kann. Ob einem Antrag nach § 212a BAO stattgegeben wird ist ebenso Ermessen der Behörde. Die Abgabenbehörde übersieht, dass willkürliche und nicht nachvollziehbare Berechnungen unzulässig und auch unter Bedacht auf den Zweifelsgrundsatz in…
…Gemäß § 287 Abs. 1 BAO wird dem Finanzamt Österreich die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Mutwillensstrafe aufgetragen. Die Mutwillensstrafe in Höhe von 500 Euro ist binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses fällig. III. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Gemäß § 287 Abs. 1 BAO wird dem Finanzamt Österreich (StNr.: ***6***) die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Mutwillensstrafe aufgetragen. Die Mutwillensstrafe in Höhe von 500 Euro ist binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses fällig. III. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…112a BAO) in Höhe von 500 Euro wird festgesetzt und am 6. Juni 2016 fällig. Dem Finanzamt Grieskirchen Wels obliegt die Einhebung und zwangsweise Einbringung dieser Mutwillensstrafe. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.  …
…den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Beschwerde des Bf, A. whft., gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien vom 30. April 2014 betreffend die zwangsweise Einbringung der mit Strafverfügung des Magistrats der Stadt Wien, Zl. 123, vom 10. April 2014, zugestellt am 17…
…werden, erübrigt sich eine Begründung (§ 30 Abs. 2 zweiter Satz VwGG). Dem Finanzamt Österreich, dem im angefochtenen Beschluss gemäß § 287 Abs. 1 BAO die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Mutwillensstrafe aufgetragen wurde, dient der gegenständliche Beschluss zur Kenntnis und Beachtung. Linz, am 20. Februar 2026
…Beschwerdeführerin gestützt. Persönliche Unbilligkeiten sind anzunehmen, wenn die Einhebung der Abgabe, also die Einziehung (der später die zwangsweise Einbringung folgt) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigen würden. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in…
…Die Pfändung des Guthabens auf dem genannten Konto, und damit die zwangsweise Einbringung der Abgabenschuld sei somit zu Unrecht erfolgt und die belangte Behörde in Höhe des zu Unrecht entrichteten Betrages unrechtmäßig bereichert. 4. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 20.12.2024 wurde erneut das…
…außer Betracht, dass gemäß § 254 BAO durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt und insbesondere auch die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird. Das Rechtsmittel im Abgabenverfahren hat zunächst vom Grundsatz her schon keine aufschiebende Wirkung. Die unter…
…nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten, widrigenfalls die zwangsweise Einbringung veranlasst werde. Der Haftungsbetrag gliedert sich wie folgt: | Abgabe und Nebengebühren | Zeitraum/Fälligkeit | Betrag in Euro | Gebrauchsabgabe | 2.3.2020 | 4.968,00 Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß …