…der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). (2) Einer natürlichen Person, die keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, kann eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden. Gleiches gilt für eine juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, wenn diese keinen zur Empfangnahme von Dokumenten befugten Vertreter mit Hauptwohnsitz…
…2017 über sein Vermögen eröffneten Insolvenzverfahrens, weder ein befugter Vertreter der XY- GmbH, noch als Zustellungsbevollmächtigter der XY- KG zur Empfangnahme der intendierten Bescheide vom 19.April 2018 berechtigt. Nach Abschluss einer beim IS zum Zeitraum 2005-2016 geführten AP (für 2009-2014 Prüfung gem. …
…eindeutig zu bezeichnen und die für die Zustellung erforderlichen sonstigen Angaben zu enthalten. Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument gemäß § 13 Abs 3 ZustG einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist gemäß § 292 Abs 1 BAO…
…mit den Wirkungen einer gültigen Zustellung vorgenommen werden kann (VwGH 18.6.2012, 2012/04/0013). Zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung vom 12.1.2012 konnte jedoch an die Privatadresse des Bf. nicht mehr einem zur Empfangnahme befugten Vertreter, nämlich gemäß § 18 GmbHG dem Geschäftsführer bzw…
…Vertreter, Zustellungsbevollmächtigter) (vgl etwa VwGH 15.12.2022, Ra 2022/13/0023; VwGH 22.11.2023, Ra 2023/13/0048). "Formeller" Empfänger der gegenständlichen Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes war aufgrund der gewählten "Zu-Handen"-Adressierung ***X*** als - (ua) zur Empfangnahme von Schriftstücken des Finanzamtes ermächtigte - Vertreterin…
…an eine gegenüber dem Zustelldienst oder der Gemeinde zur Empfangnahme solcher Dokumente bevollmächtigte Person zugestellt werden, soweit dies nicht durch einen Vermerk auf dem Dokument ausgeschlossen ist. (3) Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. […] …
…2008/5, können die Parteien und Beteiligten, soweit in den Verfahrensvorschriften nicht anderes bestimmt ist, andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde gemäß § 9 Abs. 3 ZustG…
…eine Zustellungsvollmacht nicht erteilt werden und gilt dies auch für eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, wenn diese keinen zur Empfangnahme von Dokumenten befugten Vertreter mit Hauptwohnsitz im Inland haben, wobei jedoch das Erfordernis des inländischen Hauptwohnsitzes nicht für Staatsangehörige von EWR-Staaten gilt…
…auf Kosten des zu Vertretenden die Betrauung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1034 ABGB) beim zuständigen Gericht (§ 109 Jurisdiktionsnorm) beantragen." Dies gilt nach § 82 Abs. 2 BAO sinngemäß, wenn zweifelhaft ist, wer zur Vertretung einer Verlassenschaft befugt ist. Zu den Verfahrensbestimmungen für das gerichtliche Verlassenschaftsverfahren gehört u…
…Hintergrund gilt das Erinnerungsschreiben, das an die Bf zu Handen der ***X GmbH***, die als Vertreterin der Bf gemäß § 81 BAO als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt gilt (vgl Abs 2 leg cit; andere Zustellbevollmächtigte gab es zu diesem Zeitpunkt nicht), gerichtet war…
…die anwaltliche Vertreterin und Zustellungsbevollmächtigte nicht rechtswirksam ergangen seien, wird in § 9 ZustG auszugsweise bestimmt: "§ 9. (1) Soweit in den Verfahrensvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können die Parteien und Beteiligten andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten…
…eines Zustelldienstes auch an eine gegenüber dem Zustelldienst zur Empfangnahme solcher Dokumente bevollmächtigte Person zugestellt werden darf, soweit dies nicht durch einen Vermerk auf dem Dokument ausgeschlossen ist. Abs. 3 leg.cit. legt wiederum fest, dass das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen ist…
…vertreten werde und sich dieser wiederum durch P-1 vertreten lasse. Sei der Empfänger keine natürliche Person, so sei das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen (§ 13 Abs. 3 ZustG). Dies wäre P-2 als Geschäftsführer gewesen, der sich wiederum durch P-1 vertreten…
…Abs. 3 ZustG ist, falls der Empfänger keine natürliche Person ist, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Mit der Löschung verliert die Gesellschaft ihre organschaftliche Vertretung. Die Funktion der Liquidatoren ist erloschen. Ihre Legitimation lebt von selbst für keine Rechtshandlung auf (vgl. Gellis…
…die – außer wenn sie mit dem Empfänger im gemeinsamen Haushalt lebt – zur Annahme bereit ist. § 13 Abs. 3 Zustellgesetz lautet: Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Aufgrund der Zeugenaussagen der Herren Z3 und Z1 vom…
…VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035, mwA). Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen (§ 13 Abs. 3 ZustG). Die Abgabenbehörde hat die die Zustellung der Körperschaftsteuerbescheide 2013 und 2014 zu Handen des Dkfm. ***X…
…die – außer wenn sie mit dem Empfänger im gemeinsamen Haushalt lebt – zur Annahme bereit ist. § 13 Abs. 3 Zustellgesetz lautet: Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Aufgrund der Zeugenaussagen der Herren Zc1 und A vom…
…wendete ein, dass der Bescheid vom 11. Februar 2019 nicht rechtswirksam zugestellt worden sei. Die Zustellung sei an eine am Firmensitz zufällig anwesende Person erfolgt und nicht an einen zur Empfangnahme befugten Vertreter der ***Bf1*** Mit Beschluss vom 11. Jänner 2021, RV/7400100/2020, stellte…
…zur Empfangnahme solcher Dokumente bevollmächtigte Person zugestellt werden, soweit dies nicht durch einen Vermerk auf dem Dokument ausgeschlossen ist. (3) Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. (4) Ist der Empfänger eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte…
…der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). (2) Einer natürlichen Person, die keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, kann eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden. Gleiches gilt für eine juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, wenn diese keinen zur Empfangnahme von Dokumenten befugten Vertreter mit Hauptwohnsitz…