…nicht verzichten zu wollen, ist - entgegen der Darstellung in der Beschwerde - eindeutig: es wird auf ein Rechtsmittel nicht verzichtet. Die Anwendung des Grundsatzes, dass es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder…
…97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Der Vorlageantrag hat die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt…
…dass § 274 BAO eine mündliche Verhandlung dann vorsehe, wenn diese in der Beschwerde oder im Vorlageantrag beantragt werde. Wie bei jedem Anbringen komme es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an; kein ausreichender Antrag sei nach der Rechtsprechung jedoch z.B. der…
…entgegenstehen. Im Vorlageantrag beantragte der Beschwerdeführer "in eventu" eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an; kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung jedoch ein "in eventu" Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung…
…die Antragswerberin erklärt hat. Ritz/Koran weisen in BAO8,§ 85 Rz 1 ff zu Recht darauf hin, dass es dabei nicht auf die Bezeichnung eines Schriftsatzes und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (Hinweis auf…
…replizierte, bei Unklarheit der Eingabe sei ein Verbesserungsauftrag zu erteilen. Für den erkennenden Senat ergibt sich hierzu: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt…
…Senat gemäß § 272 Abs. 2 Z 1 BAO." Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an. Kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung beispielsweise das Ersuchen "falls erforderlich zu einer mündlichen Verhandlung einzuladen" (vgl. VwGH 14.04…
…2025/16/0001; 13.8.2024, Ra 2022/02/0217, mwN). Hingegen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (VwGH 5.7.1999, 99/16/0115; 29…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Aufhebung) Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (VwGH 29…
…auch dann, wenn das Erkenntnis einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst. Erwägungen 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare…
…oder b) als ein Guthaben (§ 215 Abs. 4) auf dem Abgabenkonto bestanden hat. Rechtliche Beurteilung Für die Beurteilung von Parteianträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes…
…der Bescheidbeschwerde Beigetretenen) voraus. Dies ergibt sich aus § 274 Abs 1 Z 1 BAO. Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an; kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung jedoch die Bitte, vor Erlassung der Berufungsentscheidung mit…
…Beschwerde eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat, wenn dies im Vorlageantrag (§ 264) beantragt wird. Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an. Kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung jedoch das Ersuchen, zur Minimierung des verwaltungsökonomischen Zeiteinsatzes falls…
…Beschwerde eine mündliche Verhandlung statt¬zufinden hat, wenn dies im Vorlageantrag (§ 264) beantragt wird. Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an. Kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung jedoch das Ersuchen, zur Minimierung des verwaltungsökonomischen Zeiteinsatzes falls…
…0041; VwGH 09.04.2020, Ra 2019/16/0073). Die Anwendung des Grundsatzes, dass es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes (Hinweis VwGH 14.6.1973…
…Wirkung ist eine abgesonderte Beschwerde nicht zulässig; bei Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet dieser über den Antrag. Die Anwendung des Grundsatzes, dass es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel…
…ist das Rechtsmittel ohne weiteres Verfahren als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 14.3.1990, 86/13/0175). Für die Beurteilung eines Parteianbringens kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern vielmehr auf dessen Inhalt…
…des der Bescheidbeschwerde Beigetretenen) voraus. Dies ergibt sich aus § 274 Abs 1 Z 1. Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an; kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung jedoch • die Bitte, vor Erlassung der Berufungsentscheidung mit…
…des angefochtenen Bescheides, der Beschwerdevorentscheidung und des Vorlageantrages zu enthalten. (7) Durch die Aufhebung einer Beschwerdevorentscheidung scheidet der Vorlageantrag aus dem Rechtsbestand aus. Rechtliche Beurteilung Für die Beurteilung von Parteianträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf…
…Rechtsmittel nicht verzichten zu wollen, ist - entgegen der Darstellung in der Beschwerde - eindeutig: "es ergeht kein Rechtsmittelverzicht". Die Anwendung des Grundsatzes, dass es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende…