…Gesamt)Einkommen nach den Vorschriften des österreichischen Einkommensteuergesetzes ermittelt (VwGH 14.12.2006, 2005/14/0099). Bei der Durchführung des Progressionsvorbehaltes ist nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 das zu veranlagende Einkommen zu ermitteln, als ob kein Abkommen bestünde. Darauf ist die auf dieses Einkommen…
…5.1991, 89/17/0183 (E 26 zu § 209 BAO bei Ellinger et al.) wäre damit nicht spezifiziert, auf welches Jahr des Einkünftefeststellungsverfahrens bei der E GmbH & atypisch Stille sich die Amtshandlung bezöge, sodass eine Auswirkung auf die jahresweise zu veranlagende Einkommensteuer des Bf. (hier…
…3 das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11 000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 12 000…
…Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) abzugeben, wenn die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vorliegen und das zu veranlagende Einkommen mehr als 10.000 Euro (2004) bzw. 10.900 Euro (2005 bis 2008) bzw. mehr als 12.000 Euro (2009) betragen hat. Gemäß § 41 Abs…
…1 lit a BAO). Gemäß § 4 Abs. 2 lit a Z 2 BAO entsteht der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer grundsätzlich mit Ablauf jenes Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. "Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches…
…wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11 000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 12 000…
…entsteht der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. § 33 Abs. 4 Z 3 lit. d und e EStG 1988 i. d. F. AbgÄG 2022 ist daher auf das gegenständliche Verfahren betreffend Einkommensteuer 2020 nicht anzuwenden…
…das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11.000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 12.000 Euro…
…wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11 000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 12 000…
…Verjährungsfrist für die festzusetzende Einkommensteuer fünf Jahre. Diese beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Dieser entsteht gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 für die zu veranlagende Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres…
…der österreichischen Einkommensbesteuerung entzogen, dürfen allerdings bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen einbezogen werden. Da sich die Steuerbefreiung nach DBA auf die Einkünfte bezieht, wie sie nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Ansässigkeitsstaates zu ermitteln sind, ist zunächst das zu veranlagende Einkommen gem…
…Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Der Abgabenanspruch entsteht gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z. 2 BAO für die zu veranlagende Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der…
…3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) eine Steuererklärung per FinanzOnline bei der zuständigen Abgabenbehörde (hier: das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck) einzureichen, wenn im strafrelevanten Zeitraum bezogen auf das Veranlagungsjahr das zu veranlagende Einkommen mehr als € 10.000,00 (bis Veranlagung 2008) bzw…
…1 BAO). Der Abgabenanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Für die zu veranlagende Einkommensteuer entsteht der Abgabenanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird (§ 4 Abs. 2 BAO). Ein Übermitteln von Belegen des Jahres…
…86/13/0047; VwGH vom 26.04.1994, 90/14/0142; VwGH vom 19.03.2003, 2002/16/0190). Die strittigen Abgabenansprüche betreffend die zu veranlagende Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004 und 2005 seien gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO jeweils…
…oder wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11 000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 12…
…Verfahrenszeitraumes) zurückzog (vgl. berichtigte ESt-Erklärungen im Mängelbehebungsverfahren vom Nov. 2011) bzw. für 2009 nie zur Regelbesteuerung optierte, entfällt der Ansatz dieser Einkünfte bei der Ermittlung des zu veranlagenden Einkommens (§ 97 Abs. 3 EStG 1988 idF des Verfahrenszeitraumes). Zugleich kommt das Abzugsverbot des § 20 Abs…
…Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 10.000,00 Euro (ab der Veranlagung 2009: 11.000,00 Euro) betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2 und 5 vor, besteht eine Erklärungspflicht, wenn das zu veranlagende Einkommen…
……). § 209 Abs. 1 BAO enthält Bestimmungen über die Verlängerung der Verjährungsfrist durch nach außen erkennbare abgabenbehördliche Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen. Bei der zu veranlagenden Einkommensteuer beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO grundsätzlich mit…
…Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2014 verpflichtet, denn sie erfüllte die Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 Z 3 zweiter Fall EStG ("liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr…