…einem Eigentümer ausübt, diesem zugerechnet werden. Mit Beschwerdevorentscheidung (in der Terminologie vor BGBl I Nr. 14/2033, Berufungsvorentscheidung genannt) wies die Abgabenbehörde die Beschwerde als unbegründet ab; dies mit der Begründung, dass Fruchtgenussberechtige keinen Anspruch auf Afa hätten, zumal diesen nicht die Stellung eines wirtschaftlichen…
…im Regelfall, wenn nicht besondere vertragliche Gestaltungen dem Fruchtnießer eine eigentümerähnliche Rechtsstellung verschaffen, dem Fruchtnießer die AfA nicht zusteht. 6. Die Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes zu Gunsten des Fruchtgenussberechtigten kann ein mögliches Indiz für wirtschaftliches Eigentum darstellen. Das bedeutet aber noch nicht, dass die…
…dass der Fruchtnießer eine Veräußerung des Grundstückes erwirken kann und diesfalls der Fruchtnießer die Wertsteigerung des Grundstückes lukrieren kann oder dem Eigentümer eine allfällige Wertminderung ersetzen muss" (EStR 2000, Rz 124). Fehlt dem Fruchtgenussberechtigten die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer ist die AfA nach der VwGH…
…0166 mwN). Ist der Fruchtgenussberechtigte nicht zugleich wirtschaftlicher Eigentümer der zur Einkünfteerzielung verwendeten Wirtschaftsgüter, kann er die AfA für diese Wirtschaftsgüter nicht geltend machen (VwGH 6.11.1991, 91/13/0074). Leistet aber der Fruchtgenussberechtigte dem Fruchtgenussbesteller eine Zahlung für Substanzabgeltung in Höhe der bisher…
…Veranlagung 2021 "erstmals in Erfahrung gebracht" worden, dass keine Substanzwertabgeltung in Höhe der AfA geleistet worden sei. Da die AfA nur der wirtschaftliche Eigentümer geltend machen könne oder - sofern eine Substanzwertabgeltung erfolge - auch der Fruchtgenussberechtigte, seien die Verfahren wiederaufzunehmen. Richtig ist in diesem Kontext zwar…
…nicht als wirtschaftliche Eigentümerin angesehen werden (vlg. dazu auch die rechtliche Beurteilung). IV. Rechtliche Beurteilung 4.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Beim vorbehaltenen Fruchtgenuss überträgt der bisherige Eigentümer das Eigentum am jeweiligen Fruchtgenussobjekt, behält sich aber den Fruchtgenuss vor. Dem Fruchtgenussberechtigten verbleibt zwar eine Einkunftsquelle…
…des wirtschaftlichen Eigentums ist insbesondere auch von Bedeutung, wer die Chance von Wertsteigerungen und das Risiko von Wertminderungen trägt (vgl. VwGH vom 25.6.2014, 2010/13/0105, mwN). Von einer solchen kann ausgegangen werden, wenn im Fruchtgenussbestellungsvertrag vereinbart ist, dass der Fruchtgenussberechtigte eine Veräußerung…
…2007, 2003/14/0065). Für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an der Fruchtgenusssache an den Fruchtnießer (= Fruchtgenussberechtigten), müssen für den Fall des Zuwendungsfruchtgenuss in Anlehnung an die höchstgerichtliche Judikatur folgende Voraussetzungen, welche jedoch nicht kumulativ erfüllt sondern in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen sind, gegeben…
…ist. Voraussetzung ist das wirtschaftliche Eigentum an dem Wirtschaftsgut (vgl. Kanduth-Kristen in Jakom EStG14, § 7 Rz 21). Der Verwaltungserichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die AfA für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem Fruchtgenussberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht…
…dieser Voraussetzungen anhand des Gesamtbildes des jeweiligen Falles festzustellen. Zur Beurteilung der Frage, ob einem Fruchtgenussberechtigten die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers zukomme, müsse daher das Gesamtbild der Verhältnisse in der konkreten zu prüfenden Situation berücksichtigt werden. Im gegenständlichen Fall habe es die belangte Behörde jedoch…
…Eigentum der beschwerdeführenden Gesellschaft. Das von der belangten Behörde ins Treffen geführte Tragen der Anschaffungskosten der auf dem Grundstück errichteten Produktionsstätte durch die beschwerdeführende Gesellschaft und der mit dem Fruchtgenussberechtigten des Grundstückes abgeschlossene Pachtvertrag vermitteln nicht die Herrschaft über die wirtschaftliche Einheit, die der eines…
…Sache (z.B. AfA) könne in der Regel nur der Fruchtgenussbesteller als wirtschaftlicher Eigentümer geltend machen. Der Fruchtgenussberechtigte könne die Abschreibung nur dann geltend machen, wenn ihm die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers zukomme. Zur Beurteilung der Frage, wer wirtschaftlich Eigentümer sei, komme es darauf an…
…ausreichten, spreche für wirtschaftliches Eigentum des Fruchtgenussberechtigten. Die im Übergabevertrag vereinbarte Zahlung einer Substanzabgeltung - die laut Vorhaltsbeantwortung nur standardmäßig im Vertrag erfasst aber nicht gelebt würde - spräche gegen die beabsichtigte Belassung des wirtschaftlichen Eigentums beim Übergeber und Fruchtnießer. Die im Nachtrag zum Übergabevertrag vorgenommene Einschränkung…
…dem Fruchtgenussberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht, es sei denn, dass dem Fruchtnießer die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers zukommt. Die AfA soll nämlich dem Wertverzehr Rechnung tragen, welchen das Wirtschaftsgut bei seiner Verwendung zur Erzielung von Einkünften erfährt. Dieser Wertverzehr trifft aber den Eigentümer des…
…einen "bloßen" Fruchtgenussberechtigten nicht hinausgehen. Auch der Umstand, dass seine Gattin nicht voll über das Wirtschaftsgut verfügen kann, hat seine rechtliche Stellung nicht eigentumsähnlicher gestaltet und ihm insbesondere nicht die Risikotragung in Bezug auf den Wert der Liegenschaft, was für die Frage des wirtschaftlichen Eigentums…
…zivilrechtlichen Eigentum abweichenden wirtschaftlichen Eigentums stets anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse festzustellen (vgl für viele E 29.6.1982, 82/14/0054, 1983, 54). Die Einräumung und Verbücherung eines auf Lebenszeit eingeräumten Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten des Fruchtgenussberechtigten alleine kann noch kein wirtschaftliches Eigentum des…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die gegenständlich zu beurteilende Frage, ob eine offensichtliche "Unrichtigkeit" im Sinne des § 293b BAO vorlag, insbesondere ob der Beschwerdeführerin infolge wirtschaftlichen Eigentums als Fruchtgenussberechtigter die Berechtigung…
…dem Fruchtgenussberechtigten (Fruchtnießer), sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zu, es sei denn, dass dem Fruchtnießer die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers zukommt. Die AfA soll nämlich dem Wertverzehr Rechnung tragen, welchen das Wirtschaftsgut bei seiner Verwendung zur Erzielung von Einkünften erfährt. Dieser Wertverzehr trifft aber den Eigentümer…
…mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die Einkunftserzielung eingesetzten Gegenständen decken (VwGH 25.7.13, 2011/15/0151). Vielmehr kommt es darauf an, wer tatsächlich die Leistungen erbracht und damit am Wirtschaftsleben teilgenommen hat (VwGH 20.3.14, 2011/15/0174). Ein Fruchtgenussberechtigter muss…
…Fixierung einer verbal getroffenen Vereinbarung" im Zusammenhang mit der Frage des wirtschaftlichen Eigentums des Fruchtgenussberechtigten (Bf.), ist festzuhalten, dass Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, damit sie steuerliche anerkannt werden können. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen…