…§ 293 BAO vom 05.09.2019 gestellt. Antragsvorbringen und Begründung Bei der Schlussbesprechung am 29.8.2019 sei dargelegt worden, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der eigentliche Veräußerungserlös nicht € 470.000,00 sei, sondern vermindert um einen Schadenersatz iHv € 150.000,00, somit €…
…Grundbuchs zu bewirken. Steuerlich sei dieses ideelle Miteigentum allerdings auf Grund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise schon unabhängig von der tatsächlichen Durchführung im Grundbuch beachtlich. Die hinsichtlich der OG vom 24.5.2019 zu Steuernummer ***StNr2*** samt dem diesen zugrundeliegenden abgabenbehördlichen Prüfungsverfahren getroffenen Feststellungen, auf welche die…
…sei. Dagegen gelte in Steuerangelegenheiten bzw. im Abgabeverfahren die wirtschaftliche Betrachtungsweise und nicht der zivilrechtliche Eigentums-/Vermögensbegriff. Die Problematik der verschiedenen Betrachtungsweisen der Rechtsgebiete sei in der bisher ergangenen Rechtsprechung im Abgabeverfahren nicht behandelt worden. Gegenstand des Abgabeverfahren seien somit auch aus dem Insolvenzverfahren Ausgeschiedenes…
…sei. Dagegen gelte in Steuerangelegenheiten bzw. im Abgabeverfahren die wirtschaftliche Betrachtungsweise und nicht der zivilrechtliche Eigentums-/Vermögensbegriff. Die Problematik der verschiedenen Betrachtungsweisen der Rechtsgebiete sei in der bisher ergangenen Rechtsprechung im Abgabeverfahren nicht behandelt worden. Gegenstand des Abgabeverfahren seien somit auch aus dem Insolvenzverfahren Ausgeschiedenes…
…von Personen und Unternehmen, die unter die Niederlassungsfreiheit oder den freien Dienstleistungsverkehr fallen und in der Regel verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, für steuerliche Zwecke unterschiedlich zu behandeln, sieht das Bundesfinanzgericht darin keine andere zum Ausdruck gebrachte Betrachtungsweise, als dass dem nationalen…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Streitteilen ist die Frage strittig, ob unter dem Titel der Dividende geleistete Zahlungen an Vorzugsaktionäre - unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Betrachtungsweise - in Zinsen umqualifiziert werden dürfen, sodass die im § 10 Abs. 1…
… 21 Abs 1 BAO (Bundesabgabenordnung) ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Sachverhalt: Aufgrund des Ergebnisses des vorgelegten Verwaltungsaktes und des vom BFG ergänzend durchgeführten Ermittlungsverfahrens steht folgender Sachverhalt fest: Die…
…| 60.000,-- | Gesamt | 625.000,-- Der Abgabepflichtige wendet in seinen Stellungnahmen im Wesentlichen ein, es handle sich unter Betrachtung des wahren wirtschaftlichen Gehalts nicht um Abtretungs-, sondern um Darlehensverträge und es läge somit keine Steuerpflicht vor. Vom Finanzamt wurden umfangreiche Erhebungen angestellt…
… 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach der Rechtsprechung des VwGH hat die wirtschaftliche Betrachtungsweise somit der Beurteilung des Sachverhaltes, nicht aber der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen…
…obigen Ausführungen) als Darlehen zu qualifizieren wäre. Umso weniger kann dies für die Verträge mit den übrigen Investoren gelten. e) Conclusio Auf Basis der obigen Ausführungen und unter Beachtung der Rechtsprechung des VwGH zur gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ergibt sich, dass Inhalt der als "Anteilsübertragungsvertrag Treuhandvertrag…
…5*** oder mittelbar durch ***I-1***) dar, weshalb sie ebenfalls als Zufluss an den Beschwerdeführer zu qualifizieren ist. Im Ergebnis steht somit fest, dass dem Beschwerdeführer sämtliche Beträge "rechtlich und wirtschaftlich" bzw. "tatsächlich und rechtlich" (jeweils nach der Rechtsprechung des VwGH) zugeflossen sind. Die Tatsache…
…Darin wurde der Sachverhalt dargestellt und dazu im Wesentlichen die Rechtsmeinung vertreten, dass in einer gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Ablauf der Grundstückstransaktion aufgrund des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs als ein Vorgang zu werten sei, der nur zu einer einmaligen Belastung mit der Grunderwerbsteuer führen könne…
…auf Abhaltung einer mündlchen Verhandlung vor dem Senat zurückgezogen, woraufhin am 21.6.2017 eine mündliche Verhandlung vor dem Einzelrichter abgehalten wurde. Im Zuge dieser Verhandlung wurde auf das bisherige Vorbringen verwiesen und seitens der steuerlichen Vertretung auf die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" nach § 21 BAO hingewiesen…
…vom 14. April 1986, 85/15/0324, 85/15/0332). Obschon die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Bereich des Gebührenrechtes in den Hintergrund tritt, ist kein Abgabengebiet von vornherein zur Gänze davon ausgeschlossen (Fellner, a.a.O., unter Hinweis auf die Entscheidung des VfGH vom 16. Juni…
…Argumente an, mangels eines überwiegend bei den Zwischengesellschaften liegenden Interesses von der Anwendung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd EuGH abzusehen und die gegenständlichen Zahlungsflüsse als echte Großmutterzuschüsse steuerfrei zu belassen. Abschließend dürfen wir nochmals auf das bisherige Vorbringen im Beschwerdeverfahren und die gestellten Anträge verweisen, die…
…dass für die Grundstücke zwei Einheitswertbescheide vorliegen und dementsprechend keine wirtschaftliche Einheit vorliegen soll. Wie oben bereits beschrieben, ist ein gemeinsamer Einheitswertbescheid nur ein Indiz für eine gemeinsame wirtschaftliche Einheit. Tatsächlich ist für die Beurteilung einer Realteilung bzw. eines Tausches jedoch die wirtschaftliche Betrachtungsweise ausschlaggebend…
…wonach mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kämen, als sie demselben Eigentümer gehörten. Bei der für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen üblichen Betrachtungsweise der einheitlichen oder getrennten Betriebsführung müssten die Rechte nur getrennt ausführbar und bewirtschaftbar sein. Die Erlassung des angefochtenen Bescheides…
…Bauland-Wohngebiet gewidmeten Liegenschaft nicht vorhergesagt werden, wie diese bebaubar sein wird. Dieser von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägte Erwerbs- und Umwidmungsprozeß bewirkt daher auch, dass das gegenständliche Areal eine wirtschaftliche Einheit darstellt. Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass einzelne Liegenschaften – mangels Verkaufsbereitschaft…
…Die gegenständliche Leistung i.H.v. insgesamt € 5.438.950,00 (Verkehrswert gem Punkt III c) gg) ist somit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als direkter vom Gesellschafter stammender Gesellschafterzuschuss anzusehen und unterliegt daher der Gesellschaftsteuer." 1.3. Beschwerde In der dagegen eingebrachten Beschwerde wurde im…
…diente, wurde vom Unabhängigen Finanzsenat unter Hinweis auf das Erkenntnis VwGH 19.12.2002, 2001/16/0448 als im Interesse der aufnehmenden Gesellschaft liegend beurteilt und in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der aufnehmenden Gesellschaft als Leistende (= unmittelbare Gesellschafterin der Leistungsempfängerin) zugerechnet (vgl. UFS 21.3.2012…