…im Zuge der Außenprüfung getroffenen Feststellungen. Insbesondere legen die dem Prüfer vorgelegten Urkunden über die von der Bf. bezüglich der geleisteten Anzahlungen getroffenen Vereinbarungen die dargelegten und gleichlautenden Vertragsinhalte ohne Zweifel offen. 2. Dass am Tag der Leistung der "Immobilienanzahlungen" derselbe Betrag wieder der Bf…
…daran ersichtlich, dass die Anzahlungen jeweils kurz vor Ende des Kalenderjahres geleistet wurden. Grundlos und zeitlich willkürlich getätigte Ausgaben seien nicht betrieblich veranlasst. Bf.: Sollte das Finanzamt mit seinen Ausführungen einen im Wiederaufnahmsbescheid genannten Tatsachenkomplex "... Leistung von Anzahlungen ohne nachfolgendem Rechtsgeschäft" behaupten wollen, so würde…
…1 BAO). Gem. § 205 Abs 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des…
…814,68. Neutralisiert man den Saldo laut Saldenliste für den Vergleichszeitraum 16.3.2019 - 15.06.2019 von - € 19.578,23 um die am 16.05.2019 geleistete Anzahlung an die Firma ***A*** iHv € 13.000,00 (um ein willkürliches Ergebnis zu vermeiden…
…spezifizierte Immobilie zu liefern. Dass sämtliche Vereinbarungen willkürlich waren, war während der Außenprüfung, bei der diese Vereinbarungen erstmalig bekannt geworden, erstmalig für das FA erkennbar. Üblicherweise wird niemand ohne jedwede Sicherheiten Anzahlungen in Höhe von mehr als Euro 340.000,00 für angebliche Immobilienerwerbe leisten…
…spezifizierte Immobilie zu liefern. Dass sämtliche Vereinbarungen willkürlich waren, war während der Außenprüfung, bei der diese Vereinbarungen erstmalig bekannt geworden, erstmalig für das FA erkennbar. Üblicherweise wird niemand ohne jedwede Sicherheiten Anzahlungen in Höhe von mehr als Euro 400.000,00 für angebliche Immobilienerwerbe leisten…
…im Wege der unionsrechtlichen Förderung über die AMA (Agrarmarkt Austria) finanziert. Die Leistungen sind sowohl in den Beitragsvorschreibungen als auch in den Rechnungen ausreichend konkretisiert, dass sie unter die Bestimmungen über die Anzahlungsbesteuerung des § 19 UStG 1994 zu subsumieren waren. Aus den von der Bf…
…gem. § 19 EStG dar, sofern im Zeitpunkt der Leistung der Zahlung ernsthaft damit gerechnet werden kann, dass ein begründeter Zusammenhang mit einer Betriebsausgabeneigenschaft vorliegt. Der nach 3 Wo. wieder rückerstattete Betrag in Höhe von € 10.000 (bez. am 31.12.2010) stellt daher gem…
…der von der Bf. zitierten und als Untermauerung für ihre Vorgehensweise genannten VwGH-Judikatur darf Folgendes gesagt werden: Zu VwGH vom 22.01.1992, 91/13/0160 Es wurde zwar ausgesagt, dass bei der Gewinnermittlung iSd § 4 Abs. 3 EStG 1972 grundsätzlich auch Anzahlungen und…
…verlängert durch die Vereinbarung vom Dezember 2013 willkürlich war, war während der Außenprüfung (AP) , bei der diese Vereinbarungen dem FA erstmalig bekannt wurden, für das FA erkennbar, da üblicherweise niemand ohne jedwede Sicherheiten eine Anzahlung von 190.000 € für einen angeblichen Immobilienerwerb leisten würde…
…eine Überweisung von einem Bankkonto am 31.12.2021 einen Abfluss und damit eine Betriebsausgabe für diesen Tag bedeutet, vorausgesetzt allerdings, dass die wirtschaftliche Verfügungsmacht der Frau A und des Herrn B tatsächlich am 31.12.2021 verloren gegangen ist und keine willkürliche oder rechtsgrundlose…
…aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde liegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen…
…eine willkürliche Verschiebung der Entgeltberichtigung vorzunehmen. Die Berichtigung gem. § 16 UStG in Höhe von € 214.291,05 in Zusammenhang mit der Forderung an A ZU wird daher im Jahr 2004 nicht anerkannt. Die angeführten neu hervor gekommenen Tatsachen und Beweismittel rechtfertigen nach Ansicht der…
…wegen des Fehlens des zwischen fremden Vertragspartnern üblicherweise bestehenden Interessensgegensatzes - die Verhinderung einer willkürlichen Herbeiführung steuerrechtlicher Wirkungen zu Lasten der gleichmäßigen Besteuerung aller und der Umstand, dass der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegengewirkt werden soll (siehe dazu…
…Würdigung: § 205 Abs 1 und 2 Bundesabgabenordnung bestimmt: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs 3) nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr…
…umsatzsteuerlichen Leistung aufgewendet wurde. Wenn diese Rechtsauffassung zutreffend wäre, dann hätte die Bestimmung des § 16 Abs 3 Z 2 UStG, nach welcher § 16 Abs 1 UStG sinngemäß gilt, in all jenen Fällen keinen Anwendungsbereich, in denen eine Anzahlung mehrere teilbare (Teil-)Leistungen umfasst, von denen…
…2011 bis 2014: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO seien Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des…
…letzten Grundstücksverkauf sei keine Betriebsaufgabeabsicht dokumentiert. So würden die Abgabe von Steuererklärungen, die gewerbliche Einkünfte ausweisen sowie die Leistungen von Anzahlungen für den Erwerb von Immobilien und die Prolongation der vereinbarten Leistungsfrist Indizien für die Absicht einer Betriebsfortführung darstellen. Auch die GroßBp habe die Zeiträume…
… 205 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) in der im gegenständlichen Fallanzuwendenden Fassung des BGBl. I 2001/59 sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (§ 205 Abs. 3 BAO), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen…
…für schuldig erkannte, der Beschwerdeführerin eine Berufsunfähigkeitspension in gesetzlicher Höhe ab dem Stichtag 01.10.2014 zu gewähren. Mit Schreiben vom 20.02.2017 setzte die Pensionsversicherungsanstalt als vorläufige Leistung der Berufsunfähigkeitspension monatlich den Betrag von € 815,48 (ab 01.10.2014), € 824…