…nicht das gesamte Gebäude, sondern lediglich eine Eigentumswohnung darstellen, so sei die für das Vorliegen von Instandsetzungsaufwand bedeutsame wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes bzw. Verlängerung der Nutzungsdauer eben nicht auf das Gebäude, sondern auf die jeweilige Einkunftsquelle (ggst die nämliche ETW) zu beziehen. Dies gehe auch…
…Erkenntnisse, dass nämlich eine wesentliche Erhöhung des Mietzinses eine Änderung der Bewirtschaftungsart auslöse (vgl. VwGH 24.4.1996, Zl. 93/15/0028; 24.4.1997, Zl. 94/15/0126) seien diesfalls nicht anwendbar, da keine schlichte Wohnraumvermietung vorliege. Des Weiteren sei der Nutzungsvertrag vom 2…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. 2. Eine Erhöhung des Nutzungswertes liegt vor, wenn das Gebäude durch Erzielung höherer Einnahmen besser nutzbar ist, die Instandsetzung wegen höherer Attraktivität des Gebäudes zu kürzerem Leerstehen der Wohnungen führt, der Wohnwert für die…
…Somit liege eine wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes vor, denn durch den Sonnenschutz könnte mehr verlangt werden, der Wohnwert werde erhöht (vermehrte Hitzeperioden), sowie könne bei einer Veräußerung mehr erzielt werden. Wenn die Behörde davon ausgehe, dass nachträgliche Instandsetzungen im Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung zu Instandhaltung…
…wesentliche Verbesserung und eine Erhöhung der Nutzungsdauer des gesamten Gebäudes darstellen würde. Die Amtspartei würde eine 25% ige Überschreitung der Sanierungsarbeiten sehen. Die Beschwerdeführung verwies auf das Judikat des VwGH, das besagen würde, dass Wohnungsrenovierungsarbeiten erst ab 25 % eine Erhöhung der Nutzungsdauer darstellen. Bei der…
…Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen (VwGH 22.2.94, 91/14/0234 mit Literaturhinweisen); zB das Anfärbeln der Fassade ohne Erneuerung des Außenverputzes oder das…
…wodurch weder der Nutzungswert noch die Nutzungsdauer wesentlich erhöht wurden. Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes liegt bei Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen (z.B. Übersteigen des Daches, Ausbesserungsarbeiten, s. Doralt, EStG-Kommentar, Rz 199 zu § 18). Aus der vorgelegten…
…sind nach der gesetzlichen Definition (siehe auch Randziffer 6460 Einkommensteuerrichtlinien) nicht regelmäßige jährlich anfallende Aufwendungen, insbesondere dann, wenn unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden oder es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer kommt. Durch die gegenständliche Maßnahme ist eine Erhöhung der Nutzungsdauer des Mietobjektes…
…Kellersanierung: Die (darauf) entfallenden Kosten stellen, soweit sie der Vermietungstätigkeit dienen, auf zehn Jahre zu verteilende Instandsetzungskosten dar, da durch die Sanierung eine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes bzw. eine wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer des Objektes erfolgt." 6. "Die Feststellungsbescheide und die Umsatzsteuerbescheide für 1999 bis…
…Heizungsanlagen sowie Feuerungsanlagen zur Verbesserung der Heizleistung (Nutzungsgradverbesserung) bzw der Bedienbarkeit (Umstellung von Kohleheizung auf Gasheizung usw) etc. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand im Sinn des § 18 EStG 1988 ist jedenfalls das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit…
…die sich im Wesentlichen mit den Instandsetzungsaufwendungen nach § 4 Abs. 7 und § 28 Abs. 2 decken, und Herstellungsaufwendungen. Bloße Instandhaltungsaufwendungen sind nicht abzugsfähig (VwGH 29.11.1994, 94/14/0093; BFG 9.6.2015, RV/7102657/2015). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes…
…wesentliche Erhöhung des Verkehrswertes im bzw ab dem Jahr 2018 nicht nachvollzogen werden. Das Flugzeug wurde schließlich im Jahr 2022 mit einem Gewinn iHv 5.000.000,00 € veräußert. Stellt man diesem Gewinn den Gesamtverlust iHv - 8.231.962,02 € der vorangegangenen Jahre…
…erneuert wurden. Der GH hält in diesem Erkenntnis zum Begriff „Instandsetzungsaufwendungen“ fest, es handle sich um jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Weiters führt…
…Kellersanierung: Die (darauf) entfallenden Kosten stellen, soweit sie der Vermietungstätigkeit dienen, auf zehn Jahre zu verteilende Instandsetzungskosten dar, da durch die Sanierung eine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes bzw. eine wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer des Objektes erfolgt." 6. "Die Feststellungsbescheide und die Umsatzsteuerbescheide für 1999 bis…
…werden oder es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer kommt. § 28 Abs. 2 EStG definiert sie als nicht regelmäßig jährlich anfallende Kosten. Darunter fallen etwa laufende Wartungsarbeiten, Reparaturen (auch wenn diese nicht jährlich anfallen) sowie Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume (vgl…
…also insgesamt eine wesentliche Einschränkung der Nutzungsdauer, die allerdings im Vorhinein nur schwer nachweisbar sei. Im ergänzenden Schriftsatz des zweiten steuerlichen Vertreters des Bf’s wurde zusammenfassend vor allem festgestellt, dass aus den Pauschalaussagen des Gutachtens des Fachbereiches Bewertung keine Widerlegung der vorgelegten Gutachten entnommen…
…da sich mit der Bestimmung des Modernisierungsgrades der Bauzustand sehr wesentlich auf das daraus abgeleitete fiktive Alter auswirkt. Da die Finanz für derartige zu 100% betrieblich genutzte Objekte eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 50 Jahren kennt und das Alter infolge Zustandes auf Grund einer wissenschaftlich anerkannten…
…zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer, und sagte nichts zur individuellen technischen Nutzungsdauer. Die Anfrage, vom 04.03.2013 ob ein weiteres Gutachten zur durch Risse beschädigten Feuchtigkeitsabdichtung der Nasszellen benötigt wird, wurde nicht beantwortet. Zu den Feststellungen Ing. K vom 19.03.2013 zu wesentlichen technischen Problemen…
…den Nutzwert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern (§ 28 Abs. 2 EStG 1988). Demnach sind somit Instandsetzungsaufwendungen solche Aufwendungen, die zugleich eine komplette Sanierung des Gebäudes bewirken. Instandhaltungsaufwendungen sind im Gesetz nicht definiert, sie ergeben sich jedoch aus der negativen Abgrenzung: Instandhaltungsaufwendungen…
…in der gutachterlichen Stellungnahme des Fachbereiches Bodenschätzung-Bewertung unter zusätzlichem Hinweis auf den Nutzungskatalog des SV-Verbandes Steiermark und Kärnten) grundsätzlich bestätigt wurden (dies aber unter Hinweis darauf, dass dadurch die konkrete Nutzungsdauerermittlung nicht ersetzt werden könnte). Darüber hinaus waren dem Gutachten/Gutachter2 wesentliche Aspekte…