…von völlig uneinbringlichen Forderungen, die überhaupt keinen Einfluss auf das Wirtschaftspotential der A. GmbH hatten." Weiters meinte die Rechtsvorgängerin zur Bemessungsgrundlage iSd § 7 Abs. 1 Z 2 KVG im Wesentlichen, dass von der C. eben nur gänzlich uneinbringliche und somit vollkommen wertlose Forderungen abgeschrieben worden…
…vor, wenn an die Stelle der überwiesenen Beträge im Vermögen der Gesellschaft keine oder bloß wertlose Forderungen gegen den Gesellschafter treten. Die belangte Behörde habe jedoch ihre Entscheidung nicht auf die Wertlosigkeit der auf dem Konto festgehaltenen Forderungen im Sinne ihrer mangelnden Einbringlichkeit gestützt. Vielmehr…
…der Banken sowohl die an die Gesellschafter abgetretene Forderung in Höhe von EUR 5.000.000,00 als auch der auf die Dauer von sieben Jahren gestundete Betrag in Höhe von EUR 2.000.000,00 offensichtlich als wertlos eingestuft wurden. Wir weisen auch darauf…
…eines ordentlichen Geschäftsmannes nicht eingehalten wird, wenn eine offensichtlich wertlose Forderung des Gesellschafters durch die Gesellschaft beglichen wird." Dem (nach der Schlussbesprechung bei der Abgabenbehörde angebrachten und dem Beschwerdeschreiben beigelegten) Schreiben eines Rechtsanwaltes vom 31.03.2016 ist zu entnehmen: "1. AUSGANGSLAGE Die [B-GmbH…
…Gesellschafters die Forderung "wertlos" war. Für die Bf. jedoch war ihre Verpflichtung, die Schuld zurückzuzahlen nicht mit Null zu bewerten. Bei ihr schlug sich die Schuld nach wie vor mit dem Nennbetrag zu Buche. Erst durch den Verzicht des Gesellschafters auf die Forderung wird in…
…dass die M-AG auf eine wertlose Forderung verzichtet hat. Es sei mit keiner Hyperocha auf die Forderung zu rechnen gewesen. Diese Forderungen seien aus seiner Sicht bereits früher abzuschreiben gewesen. In der Bilanz zum 31.12.2019 wurden zudem sonstige betriebliche Erträge iHv €…
…wegen Vermögenslosigkeit im Oktober 2008 gelöscht (Firmenbuch, OZ 290). Die Forderung von 1,333.380,59 € der Bf an die *****[B5]***** - Bau- und Handels Ges.m.b.H. war jedenfalls nach dem 13. 11. 2007 objektiv wertlos. Dennoch wies die Bf am selben Tag…
…zurecht - als hoch eingestuft worden. Unter Außerachtlassung des Sachanlagevermögens hätten die Verbindlichkeiten die sonstigen Vermögensgegenstände (Forderungen und Bank) überstiegen. In diesem Zustand sei das verbliebene Restvermögen im Jahr 2017 im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft an die Gesellschafter ausgekehrt und die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht…
…Es sei also nicht eine werthaltige Forderung gegen eine wertlose eingetauscht worden. Angesichts grundbücherlicher Absicherung sei die Forderung gegen ***Sohn3GF*** keineswegs wertlos gewesen. Tz 28 Schulderlass 2012 und 2013 Die Umbuchung auf das Verrechnungskonto der Beschwerdeführerin sei bereits am 11.09.2015 erfolgt. Tz 29…
…Das Nachlassvermögen der verstorbenen Schwiegermutter habe lediglich alte Kleidung, Schuhe und Möbel umfasst, die aber wertlos (gewesen) seien. Aus diesem Grund habe der Bf. die Begräbniskosten auch nicht aus dem Nachlassvermögen bestreiten können. Mit (abgabenbehördlicher) Beschwerdevorentscheidung vom 12.1.2017 wurde die Beschwerde als unbegründet…
…dies auch bei einer wirtschaftlich wertlosen Forderung in gleicher Art zu beurteilen ist bzw wie die Bemessungsgrundlage in einem derartigen Fall zu ermitteln ist. Der EuGH tat daher keine Aussage dazu, ob auch beim Verzicht auf eine ohnehin uneinbringliche Forderung ein Tatbestand der Kapitalansammlungs-RL…
…dies auch bei einer wirtschaftlich wertlosen Forderung in gleicher Art zu beurteilen ist bzw wie die Bemessungsgrundlage in einem derartigen Fall zu ermitteln ist. Der EuGH tat daher keine Aussage dazu, ob auch beim Verzicht auf eine ohnehin uneinbringliche Forderung ein Tatbestand der Kapitalansammlungs-RL…
…für dieses Vorbringen führte der steuerliche Vertreter ins Treffen, dass die Maschinen und Anlagen im 1.Halbjahr 2011 verkauft worden wären.Nur unverkäufliche bzw. wertlose Maschinen und Anlagen wären verblieben, da diese eben nicht verkaufbar gewesen wären. Es hätte kein Warenlager mehr und auch keine…
…sei keineswegs so, dass man die Bf trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage zum Zeitpunkt der Übernahme als mittellose (offensichtlich gemeint: wertlose) Gesellschaft bezeichnen habe können. Es bedürfe unternehmerischen Geschicks, die aushaftenden Forderungen bzw. die Unternehmensbeteiligungen gewinnbringend zu realisieren. Conclusio: Da die Forderungen, um deren Einbringlichkeit…
…Mittel verfügt habe. Ab Mitte August sei es nur mehr stockend möglich gewesen, die Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen. Die Forderungen der Primärschuldnerin wären im Rahmen eines Factoringvertrages an die Bank , abgetreten worden. Es konnte nur über die bevorschussten Mittel verfügt werden. Ab diesen Zeitpunkt…
…den ***35*** zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich gar nicht mehr verfügen konnte. Die "Vermögensmehrung" der "***1***" in Höhe des wertlosen Teiles der Forderung ist wirtschaftlich gesehen schon durch die schlechte Vermögenslage der Gesellschaft selbst zustande gekommen. Dieselbe rechtliche Beurteilung gilt auch hinsichtlich der Forderungen von ***47***…
…gefolgt: "Die Steuererklärungen 2004 bedürfen keiner Berichtigung, weil der Forderungsverzicht" .... "vereinbart und abgewickelt wurde. Allerdings kam es im nachhinein zu einer Änderung insofern, als M.M.A. gegen Zahlung von 3.000,00 € die aus damaliger Sicht wertlose Forderung vom Bf. entgeltlich erwarb". Mit…
…Forderung nicht zu rechnen gewesen sei. Zu Tz. 2. - Maschinennutzung Die AP wiederholte, dass zum Vorbringen eines gegebenen Vorteilausgleiches keine entsprechenden Unterlagen vorgelegen seien. Zu Tz. 3 - Forderungsabtretung - Wertberichtigung Nach Ansicht der Behörde habe die Bf. von der W-GmbH-D eine völlig wertlose Forderung…
…27.09.2013 hätte beurteilen müssen (Seite 24-25). Die Abgabenbehörde führe aus, dass die Gesellschaftsanteile vor und nach dem Forderungsverzicht wertlos gewesen seien, was sich durch Übertragung der Anteile am 28.08.2015 um 1 € manifestiere. Auch diese Ausführungen der belangten Behörde zeigten…
…es vollkommen unverständlich, warum nicht bloß dieser Entsorgungsbetrieb, sondern die gesamte (wertlose) Gesellschaft, die sich erheblichen und existenzbedrohenden Forderungen der Bezirkshauptmannschaft und des Finanzamtes ausgesetzt sah, erworben wird. In einer Ergänzung zum Vorlageantrag (datiert mit 18.2.2019) gab die Beschwerdeführerin an, dass die im…