…bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach mehr als einjähriger Beschäftigung dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung; c) er stellt sich bei ordnungsgemäß bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach Ablauf seines auf weniger als ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags oder bei im Laufe der ersten zwölf Monate eintretender unfreiwilliger Arbeitslosigkeit dem zuständigen…
…führten.“ Hierzu sei zunächst anzumerken, dass das Vermögensbekenntnis am 30. November 2012 und somit weniger als drei Monate vor der Anbringung des ursprünglichen Nachsichtsbegehrens beim Finanzamt erstellt worden sei. Dass es danach einen Devolutionsantrag und eine Säumnisbeschwerde gebraucht habe, um die neuerlichen Verfahrensverschleppungen durch die…
…eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd für längstens drei Monate, oder c) das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs…
…die nach Österreich eingereist seien und sich länger als drei Monate hier aufhielten, hielten sich dann nach § 9 NAG rechtmäßig in Österreich auf, wenn sie über ausreichende Existenzmittel (ev. durch Ausübung einer nicht- bzw. selbständigen Beschäftigung) und über eine Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen…
…der Bf als Antragstellerin in Österreich Voraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe bzw. einer Ausgleichs- oder Differenzzahlung. Bürger aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR sowie aus der Schweiz sind grundsätzlich zum Aufenthalt in Österreich berechtigt. Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist überhaupt…
…eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd für längstens drei Monate, oder c) das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs…
…allerdings nicht im selben Appartement, jeweils weniger als sechs Monate mit Nebenwohnsitz gemeldet und war der Bf. lt. übermittelter Lohnzettel desselben Arbeitgebers in Österreich weniger als sechs Monate beschäftigt. § 1 EStG 1988 bestimmt Folgendes: "(1) Einkommensteuerpflichtig sind nur natürliche Personen. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene…
…T aber noch einige Wochen bleiben habe wollen und die Bf sie am 31.01.2018 abholen habe können. In dem Zeitraum von April 2017 bis Dezember 2017 habe T etwas mehr als drei Monate in Bosnien verbracht (05.06.2017 bis 18.08.2017…
…gemeldet. Im hier vorliegenden Fall wurden in den Streitjahren lediglich unter 6 Monate liegende inländische Aufenthalte festgestellt. Auch in den zwei folgenden Jahren, hielt sich der Bf. weniger als sechs Monate bzw. drei Monate in Österreich auf. Für einen gewöhnlichen Aufenthalt ist es nicht erforderlich…
…den Prüfungen weniger als die Hälfte der belegten Zulassungsfächer positiv absolviert. Den Gegenstand Geschichte und Sozialkunde hatte der Sohn bei dreimaligem Antritt ab Juni 2017 bis April 2018 nicht positiv bewältigen können. Auch die an den Schwerpunktwechsel (Dekretwechsel zur standardisierten Matura) anschließenden drei Prüfungsantritte ab…
…zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem ehestmöglichen Beginn eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd für längstens drei Monate, oder" und änderte § 6 Abs. 2 lit. c FLAG 1967 wie folgt (ebenfalls für den Beschwerdefall nicht von Bedeutung…
…zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem ehestmöglichen Beginn eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd für längstens drei Monate, oder" und änderte § 6 Abs. 2 lit. c FLAG 1967 wie folgt (ebenfalls für den Beschwerdefall nicht von Bedeutung…
…geschert". Dann habe die Mutter einen Lungeninfarkt bekommen. Es sei 2 Tage danach gewesen und das bei weniger als 30% Lungentätigkeit... Sie habe mit Mutter und Großmutter gelebt. Das heißt, Monate davor sei sie bei einer Freundin gewesen. Sie sei nur Daheim gewesen, weil sie…
…eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd für längstens drei Monate, oder c) das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs…
…eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd für längstens drei Monate, oder c) das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs…
…Arbeitslosigkeit nach mehr als einjähriger Beschäftigung der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zur Verfügung stellt; 3. sich als Arbeitnehmer bei ordnungsgemäß bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach Ablauf seines auf weniger als ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages oder bei im Laufe der ersten zwölf Monate eintretender unfreiwilliger Arbeitslosigkeit…
…mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine…
…Unterschrift, dass er die bewilligten Mittel widmungsgemäß als „Drittmittel für ein Arbeitsverhältnis mit dem InstitutY, Universität X“ (Name der Forschungsstätte: Institut und Universität oder außeruniversitäre Einrichtung), verwenden sowie nach der Hälfte der Förderdauer und drei Monate vor Beendigung des Stipendiums einen Arbeitsbericht erstellen werde. Der…
…Mietausfällen kommen, weil aufgrund der Gestaltung des Mietvertrages (Kündigungsfrist, Kaution) bei Kündigung eines Mieters mehr als drei Monate für die Suche eines neuen Mieters zur Verfügung stünden. Überdies sei die Nachfrage nach Wohnungen dieser Größenordnung in X derzeit und wohl auch zukünftig sehr hoch, sodass…
…eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd für längstens drei Monate, oder c) das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs…