…rechtswidrig. Mit Vorlagebericht vom 16.01.2019 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht (BFG) zur Entscheidung vorgelegt. In einer weiteren Eingabe führte der steuerliche Vertreter am 08.08.2019 ergänzend aus: In der für den Bf. negativen ständigen Rechtsprechung zur Einstellung der Erwerbstätigkeit im Rahmen des …
…gehe ohne weitere Prüfung und ohne auf den tatsächlichen Sachverhalt einzugehen, davon aus, dass es sich gegenständlich um eine sogenannte "kapitalistische Mitunternehmerschaft" gehandelt habe und vermute, dass die Kommanditisten der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe keine Erwerbstätigkeit in der…
…Co KG, welche keine über eine kapitalistische Beteiligung hinausgehende Rechtsposition vermittelte und als Sonderbetriebsvermögen auch weiterhin die an den ehemaligen Betrieb des Beschwerdeführers vermieteten Grundstücke enthielt. Darüber hinaus entwickelte der Beschwerdeführer ab diesem Zeitpunkt keine weitere Erwerbstätigkeit. Wie oben dargestellt, hat der Beschwerdeführer beantragt, den…
…die Einkommensteuer-Vorauszahlungen auf Null herabzusetzen, weil außer den in Deutschland zu versteuernden Einnahmen von ca. € 12.000 keine weitere Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt worden sei. Die Gewerbeberechtigung betr. Unternehmensberatung wurde von der Bezirkshauptmannschaft 2008 gelöscht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Nach der Erlassung abweisender…
…weil der Sohn der Bf. in ***Bf1-Adr*** sozial integriert sei, die Schul- und universitäre Ausbildung hier abgeschlossen und eine weitere Erwerbstätigkeit in Österreich geplant habe. Der gemeinsame Sohn, ***J***, sei im beschwerdegegenständlichen Zeitraum primär in ***Bf1-Adr*** und ***JJ*** (in der Zeit des Studiums…
…nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehegatten. Wie den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes entnommen werden kann, ist die…
… nicht behauptet wurde vom Bf., dass der Bf. am Ort des Familienwohnsitzes eine weitere Erwerbstätigkeit hatte und dort seine Ehegattin in Bezug auf das Familieneinkommen wirtschaftlich bedeutende und steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 erzielte. Streit…
…aus. Nach Angaben des Bf widmet sich die Lebensgefährtin um die Erziehung und Betreuung der minderjährigen Kinder. Der Bf übt auch keine weitere Erwerbstätigkeit am Wohnsitz in Ungarn aus. Einen Grund für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes erblickt der steuerliche Vertreter des Bf darin…
…somit das jeweilige monatliche Einkommen vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge unter den jeweiligen Richtsätzen für die Ausgleichszulage für Pensionsbezieher. Weitere Erwerbstätigkeiten wurden nicht ausgeübt, die späteren stundenweisen Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten sind keiner Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nicht gleichzuhalten. Von behinderten Personen werden immer wieder, oft wiederholt…
…Der Bf. gab diesbezüglich über Vorhalt keine Gründe einer Unzumutbarkeit an, weder eine von ihm in Ungarn ausgeübte weitere Erwerbstätigkeit noch einen familiären Grund, der im Sinne der vorstehenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung gerechtfertigt hätte. Demgemäß waren die Kosten für…
…ansieht (vgl. VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 mit weiteren Nachweisen). Relevant sind deshalb nur die vom Bf. vorgetragenen Gründe. Ein Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung wäre eine weitere Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder seines Partners (VwGH 9.10.1991, 88/13/0121). Damit…
…nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehegatten. Wie den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes entnommen werden kann, ist die…
…Der Bf. hat nicht behauptet, dass er am Ort des Familienwohnsitzes in Kroatien eine weitere Erwerbstätigkeit hatte oder dort seine Ehegattin in Bezug auf das Familieneinkommen wirtschaftlich bedeutende und steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 erzielte…
…September 2018 war Österreich als Erwerbstätigkeitsmitgliedstaat für die Erbringung von Familienleistungen gemäß Art. 11 Abs. 3 Buchst. a VO 883/2004 zuständig. Die alleinerziehende Bf war bis September 2018 als Personenbetreuerin tätig und entschloss sich nach Auslaufen des Betreuungsvertrags, keine weitere Erwerbstätigkeit in Österreich vorzunehmen…
…GP, 106) darauf hinweisen, "dass es sich um eine im Vergleich zu den anderen häuslichen Tätigkeiten dem Umfange nach untergeordnete Erwerbstätigkeit handeln muss". Vergleichsmaßstab für die Unterordnung der Nebenbeschäftigung sind daher nicht eine weitere Erwerbstätigkeit, sondern die anderen häuslichen Tätigkeiten. Im Vergleich zu den anderen…
…ansieht (vgl. VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 mit weiteren Nachweisen). Relevant sind deshalb nur die vom Bf. vorgetragenen Gründe. Ein Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung wäre eine weitere Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder seines Partners (VwGH 9.10.1991, 88/13/0121). Der…
…mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist. Nicht behauptet wurde vom Bf., dass er am Ort des Familienwohnsitzes eine weitere Erwerbstätigkeit hatte und dort seine Ehegattin in Bezug auf das Familieneinkommen wirtschaftlich bedeutende und steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4…
…Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines (Ehe-)Partners haben (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059; VwGH 22.2.2000, 96/14/0018). Die durch eine weitere Erwerbstätigkeit erzielten Einkünfte müssen jedoch eine relevante Höhe aufweisen. Dies…
…ansieht (vgl. VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 mit weiteren Nachweisen). Relevant sind deshalb nur die vom Bf. vorgetragenen Gründe. Ein Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung wäre eine weitere Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder seines Partners (VwGH 9.10.1991, 88/13/0121). Der…
…aus dem Bescheid und der Berufungsvorentscheidung ersichtlich – ist nicht mehr strittig. Der Bf. ist als Assoziierter Professor an der UNIVERSITÄT unselbständig erwerbstätig. Er übt keine weitere Erwerbstätigkeit aus. An der Universität teilt der Bf. sich in den Räumen des Institutes ein Zimmer mit anderen Personen…