…Anzeigeverpflichteten und bei vorsätzlicher Nichterfüllung als (weiterer) unmittelbarer Täter hinzutritt. So gesehen, könnte etwa der Erwerber (hier C) auch seinen Steuerberater Mag.A beauftragt haben, für ihn im Rahmen seiner Bevollmächtigung, die Schenkung bei der Abgabenbehörde anzuzeigen. Hätte der Steuerberater nach Übernahme dieser Verpflichtung die…
…auch als langjährigen Steuerberater diesbezüglich das erforderliche Spezialwissen zu unterstellen. Es hat daher gegen den Beschuldigten tatsächlich der begründete Verdacht bestanden, dass er - aus welchen Gründen auch immer - einerseits als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen seines Mandanten C und damit als unmittelbarer Täter und anderseits als…
…eine juristische Person. Als unmittelbare Täter kommen aber auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen der Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (bereits OGH…
…Als unmittelbare Täter eines Finanzvergehens, hier von Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, kommen auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die diesbezüglichen abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese auch bloß faktisch wahrnehmen. Wahrnehmender von…
…Veranlagungsjahre 2010 und 2011 keine Umsatzsteuererklärungen und keine Erklärungen über die Feststellung von Einkünften von Personengesellschaften [bei der zuständigen Abgabenbehörde] eingereicht und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG, teils als unmittelbarer Täter, teils als Beitragstäter, (Fakten laut Pkt. a) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs…
…die Gegenstand eines Finanzstrafverfahrens wurden. Zunächst wurde das Finanzstrafverfahren des Beschuldigten als gerichtliches Finanzstrafverfahren geführt, Anfallsbericht vom 9.2.2022. 28.9.2022 Abschlussbericht, der Beschuldigte wird als unmittelbarer Täter bezeichnet, der Bilanzbuchhalter ***6*** als Beteiligungstäter. Anklageschrift vom 4.10.2022 Einspruch gegen die Anklageschrift…
…zu hohe Betriebsausgaben geltend gemacht werden [wurden]. Es bestehe somit der begründete Verdacht, dass A vorsätzlich 1. als Verantwortlicher [als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen] der B-GmbH unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Geltendmachung überhöhter Betriebsausgaben in den jeweiligen Steuererklärungen [bzw…
…ob sich der Vorsatz des Täters auf die Möglichkeit bezogen hat, die Abgabenverkürzung durch Vornahme der pflichtgemäß gebotenen Handlung abzuwenden. Das BFG stellt dazu in dem angefochtenen Erkenntnis fest, dem Revisionswerber hätten als Steuerberater von **E1** über seinen Finanz-Online Zugang jederzeit die Informationen über…
…lit. a FinStrG Variante 1). Gemäß § 11 FinStrG begeht dabei nicht nur der unmittelbare Täter, also ein Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der Körperschaft, gegebenenfalls eine Abgabenhinterziehung, sondern auch jeder, der einen solchen Wahrnehmenden dazu bestimmt, sie auszuführen oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. In…
…eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht; bestehen Zweifel, so darf die Sache nicht zum Nachteil eines Beschuldigten angenommen werden. Dabei ist der Nachweis nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Kommen mehrere Personen als unmittelbare Täter für…
…nicht festzusetzen vermochte (§ 33 Abs. 3 lit. a FinStrG Variante 2). Gemäß § 11 FinStrG begeht nicht nur der unmittelbare Täter, also ein Abgabepflichtiger oder ein Wahrnehmender dessen abgabenrechtlichen Pflichten, gegebenenfalls eine Abgabenhinterziehung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen oder der sonst…
…Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG haben nicht nur die unmittelbaren Täter (wie laut Vorwurf die Beschuldigte in ihrer Funktion als Einzelunternehmerin oder ein die steuerlichen Angelegenheiten einer GmbH wahrnehmender Geschäftsführer), sondern auch alle Personen, die einen anderen dazu bestimmt haben, die Abgabenhinterziehungen…
…33 Abs. 1 oder Abs. 2 lit. a FinStrG haben nicht nur die unmittelbaren Täter (wie laut Vorwurf die Beschuldigte in ihrer Funktion als Einzelunternehmerin oder ein die steuerlichen Angelegenheiten einer GmbH wahrnehmender Geschäftsführer), sondern auch alle Personen, die einen anderen dazu bestimmt haben, die…
…180 war im verfahrensgegenständlichen Zeitraum, also hier für die Lohnzahlungszeiträume 2007 bis 2009, ein Arbeitgeber bzw. der Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen (hier der Beschuldigte A als Geschäftsführer der B-GmbH, FNb) verpflichtet, für jeden seiner Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen, in welchem bestimmte Informationen betreffend…
…zu hohe Betriebsausgaben geltend gemacht werden [wurden]. Es bestehe somit der begründete Verdacht, dass XA vorsätzlich 1. als Verantwortlicher [als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen] der YB-GmbH unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Geltendmachung überhöhter Betriebsausgaben in den jeweiligen Steuererklärungen [bzw…
…zu hohe Betriebsausgaben geltend gemacht werden [wurden]. Es bestehe somit der begründete Verdacht, dass XA vorsätzlich 1. als Verantwortlicher [als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen] der YB-GmbH unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Geltendmachung überhöhter Betriebsausgaben in den jeweiligen Steuererklärungen [bzw…
…zu hohe Betriebsausgaben geltend gemacht werden [wurden]. Es bestehe somit der begründete Verdacht, dass XA vorsätzlich 1. als Verantwortlicher [als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen] der YB-GmbH unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Geltendmachung überhöhter Betriebsausgaben in den jeweiligen Steuererklärungen [bzw…
…zu hohe Betriebsausgaben geltend gemacht werden [wurden]. Es bestehe somit der begründete Verdacht, dass XA vorsätzlich 1. als Verantwortlicher [als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen] der YB-GmbH unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Geltendmachung überhöhter Betriebsausgaben in den jeweiligen Steuererklärungen [bzw…
…Griff hat. Auch nicht, dass er jetzt arbeitstechnisch überlastet sei. Vielleicht hatten bestimmte Dinge einfach nicht gewusst. Jedenfalls hätte er es als Steuerberater wissen müssen. […] Am 16. Februar 2015 hat er bestätigt, dass er die Vollmachten für Finanzonline bei der Finanz eingereicht hat. [……
…eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht; bestehen Zweifel, so darf die Sache nicht zum Nachteil eines Beschuldigten angenommen werden. Dabei ist der Nachweis nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Kommen mehrere Personen als unmittelbare Täter für…