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BFG RV/7300012/2019Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis der Umsätze, da die UVZ vorsätzlich nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden, unabhängig vom Wissen über die nicht fristgerechte Meldung der UVAs durch die Steuerberaterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Objektive Tatseite: Der objektive Tatbestand (Tatbild) der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erschöpft sich im Unterlassen der entsprechenden Entrichtung oder Abfuhr der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit…

BFG RV/5300051/2019Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auch bei unzulänglichen Finanzmitteln; Untätigkeit eines Liquidators und Sachwalters, der die Wahrnehmung der steuerlichen Aufgaben von seinem erkrankten Vater erst bei Konkursreife der Geschäfte übernommen hatte; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 1/3

…Nichteinreichung der Voranmeldung als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG. Denkbar ist auch noch die Kombination einer Strafbarkeit in Form zweier Finanzordnungswidrigkeiten, nämlich nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bis zum Ablauf des fünften Tages nach Fälligkeit) und nach …

BFG RV/5300005/2020Verspätete Entrichtung bzw. Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben (UVZ, L, DB und DZ) und dadurch begangene Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG durch einen Kleingewerbetreibenden; Bindung an das Verböserungsverbot im monokratischen Verfahren, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2021

…zum Fälligkeitszeitpunkt auch die Nichtentrichtung bis zum Ablauf des fünften Tages nach Fälligkeit beinhaltet) eine Abmilderung vom Vorwurf einer Abgabenhinterziehung auf einen solchen einer bloßen Finanzordnungswidrigkeit im Rahmen des Entscheidungskalküls des Bundesfinanzgerichtes zulässig wäre, träfe dies nicht für eine Neuqualifizierung einer bisherigen bloßen Finanzordnungswidrigkeit nach…

BFG RV/5300025/2020Aufhebung eines Straferkenntnisses wegen unklarer Spruchführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss06.04.2021

…zum Ablauf des fünften Tages nach quartalsmäßiger Fälligkeit zum Vorwurf gemacht werden würde. Gleicht gilt, wenn der Vorwurf einer vorsätzlichen Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen, bezogen auf monatliche Berechnung, bis zum jeweils fünften Tag nach Fälligkeit betreffend zweier Monate eines Kalendervierteljahres nunmehr durch den Vorwurf der vorsätzlichen…

BFG RV/2300023/2013Vergeblicher Einwand des Geschäftsführers einer GmbH, der vorsätzlich keine Lohnabgaben entrichtet bzw. abgeführt hatte, er habe irrtümlich angenommen, sein Steuerberater habe diese dem Fiskus gemeldet - Bestrafung nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/2

…die Strafbarkeit einer bloßen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG konsumiert). Das bedeutet für den gegenständlichen Fall: Hat der Beschuldigte zumindest bedingt vorsätzlich die Entrichtung bzw. Abfuhr der verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben bis jeweils zum des fünften Tages nach Fälligkeit unterlassen, hat er sich nach …

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…Umsatzsteuer eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichteinreichung der diesbezüglichen Voranmeldungen nicht nachgewiesen werden kann oder zwar eine bedingt vorsätzliche Nichteinreichung der Steuererklärung bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erwiesen wird, die Nichtentrichtung der Zahllast wiederum nur bis zur Stufe des Eventualvorsatzes geklärt werden kann. Die Finanzvergehen nach …

BFG RV/6300006/2018Finanzordnungswidrigkeiten eines Geschäftsführers, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019Teil 1/2

…strafrelevanten Handlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (wenn Vorauszahlungen zwar nicht wissentlich, aber zumindest bedingt vorsätzlich nicht zum Ablauf des Fälligkeitstages und auch nicht bis zum Ablauf des fünften Tages danach entrichtet worden wären) oder als Finanzordnungswidrigkeiten nach §…

BFG RV/5300032/2013Nicht erweisliche Wissentlichkeit eines Geschäftsführers in Bezug auf anfallende Verkürzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2015Teil 1/2

…auch bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages als Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, beispielsweise Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2

…einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im…

BFG RV/6300004/20191. Schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuern durch den Geschäftsführer eines Bordelles anlässlich der Entlohnung von Animierdamen für Sexdienstleistungen, 2. wobei in Anbetracht der vormaligen Abzugsbesteuerung lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG erweislich sind; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2020

…Fehler bestehen, den es zu finden gegolten hätte - allein, es ist nichts derartiges geschehen und er hat keine Abfuhr von Lohnsteuer bis zum Ablauf der Fälligkeitstage bzw. bis jeweils zum Ablauf des fünften Tages danach veranlasst. Hätte er Rücksprache bei der Abgabenbehörde gehalten, hätte man…

BFG RV/6300010/2019Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines Verbandes für die schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuern aus der Entlohnung der Sexdienstleistungen der Animierdamen in einem Bordell durch den Geschäftsführer; in Anbetracht der vormaligen Abzugsbesteuerung lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG erweislich; Bemessung der Verbandsgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2020

…Fehler bestehen, den es zu finden gegolten hätte - allein, es ist nichts derartiges geschehen und er hat keine Abfuhr von Lohnsteuer bis zum Ablauf der Fälligkeitstage bzw. bis jeweils zum Ablauf des fünften Tages danach veranlasst. Hätte er Rücksprache bei der Abgabenbehörde gehalten, hätte man…

BFG RV/2300009/2016Nicht erweisliche Wissentlichkeit in Bezug auf die Fälligkeit der eigenen Umsatzsteuervorauszahlung auf Seite einer langjährigen Transportunternehmerin, welche den Fuhrpark und die Maschinen ihres Unternehmens an eine GmbH zu überhöhten Marktpreisen veräußert und dabei zwecks Abgabenbetrug zu Unrecht in gelegten Rechnungen jeweils angibt, den vollen Kaufpreis mit Datum der Rechnungslegung erhalten zu haben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017

…bedingt vorsätzliche Nichteinreichung der diesbezüglichen Voranmeldung und / oder eine Wissentlichkeit der Nichtentrichtung nicht nachgewiesen werden kann; in diesem Falle lebt bei Nachweisbarkeit eines bedingten Vorsatzes hinsichtlich der Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung (bis zum fünften Tag nach Fälligkeit) die durch eine Strafbarkeit des Sachverhaltes als Abgabenhinterziehung nach…

BFG RV/5300011/2015Abgabenhinterziehung einer Gastwirtin, welche infolge fehlender Geldmittel die Befolgung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten beendet; Bemessung der Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.04.2016Teil 1/2

…Vorsatz - nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt worden. Auch für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juli 2012 hätte die Beschuldigte jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats Vorauszahlungen an Umsatzsteuer zu entrichten gehabt und auch jeweils bis zum Ablauf dieses Tages der…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 2/2

…vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgten Entrichtung der Zahllast die Strafbarkeit einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG; ist etwa die zweite Komponente in Form einer wissentlichen Nichtentrichtung bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht erweislich, verbleibt eine Strafbarkeit einer vorsätzlichen…

BFG RV/2300004/2022Finanzordnungswidrigkeit, Selbstberechnungsabgaben wurden bei Fälligkeit nicht entrichtet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2022Teil 2/2

…binnen 5 Tagen nach deren Fälligkeit unter Strafsanktion gestellt. Es ist dabei jedoch gänzlich irrelevant aus welchem Grund eine entsprechende Meldung unterblieben ist, weil eine fristgerechte Meldung bei Unterlassung der Entrichtung lediglich zu einer Aufhebung der Strafbarkeit der Nichtentrichtung bis spätestens zum 20. des nächstfolgenden…

BFG RV/2300027/2013Baumeister, die GmbH seines Vaters für seine Geschäfte verwendend und dabei die Selbstbemessungsabgaben nicht entrichtend bzw. abführend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/2

…Ablauf des Fälligkeitstages bzw. bis zum Ablauf des fünften Tages danach zu unterlassen. Er hat daher diesbezüglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Februar 2011 hätte B als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der C-GmbH bis zum Ablauf…

BFG RV/2300001/2021Finanzordnungswidrigkeit, vorsätzliche Unterlassung der Entrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.06.2021Teil 2/2

…binnen 5 Tagen nach deren Fälligkeit unter Strafsanktion gestellt. Es ist dabei jedoch gänzlich irrelevant aus welchem Grund eine entsprechende Meldung unterblieben ist, weil eine fristgerechte Meldung bei Unterlassung der Entrichtung lediglich zu einer Aufhebung der Strafbarkeit der Nichtentrichtung bis spätestens zum 20. des nächstfolgenden…

BFG RV/3300003/2014Kunststoff-Fenster-Erzeuger erzwingt zum wirtschaftlichen Überleben rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung der UVZ und Nichteinreichung der UVAs; Vorwurf bloßer Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2015Teil 2/2

…In der Sache selbst sah die Finanzstrafbehörde lediglich eine vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bis zum Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag danach und damit eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG als gegeben. Mangels einer Beschwerde des Amtsbeauftragten besteht für das Bundesfinanzgericht gemäß …

BFG RV/3300005/2025Erkenntnisse sind mit einer dem § 137 lit. f FinStrG entsprechenden Unterschrift zu versehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.08.2026

…nicht nachweisbar, so kann lediglich vom Delikt der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ausgegangen werden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer derartigen Finanzordnungswidrigkeit gem. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist nämlich die vorsätzliche Nichtentrichtung einer Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit (vgl. BFG…

BFG RV/7300031/2013Betriebsprüfung, Gastgewerbe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.03.2014

…gehalten. Einzige Tatbestandsvoraussetzung gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten dabei ein Verschulden an der Nichtmeldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben trifft, ist nicht tatbestandsrelevant. Der Bf. hielt es letztlich auch ernstlich…