…kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung in einer Höhe beantragt, die insgesamt über…
…e EStG 1988 idF AbgÄG 2022 zur Anwendung kommen soll (S 22), leitet das BFG daraus ab, dass "eine Unterhaltsnachzahlung für ein vorangegangenes Jahr in dem Jahr steuerlich zu berücksichtigen ist, für das sie geleistet wurde" (S 23). Wenn es dabei laut BFG darauf ankomme…
…zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2 oder 4 gehören. Solche Einkünfte sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs…
…Begründend wurde darauf hingewiesen, dass die Abgabenerklärungen für das Jahr 2024 unverzüglich einzureichen seien, zumal das bereits vorangegangene Fristverlängerungsansuchen vom (13.11.2025) bereits unter Setzung einer Nachfrist abgewiesen wurde und berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 294 BAO nicht vorliegen würden, habe dem Ansuchen nicht…
…133 Abs. 4 B-VG und § 25a VwGG eine (ordentliche) Revision nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang 2 Rückforderungsbescheid 2 Dem angefochtenen Bescheid vorangegangenes Verfahren 3 Eigenantrag des Sohnes 3 Antrag des Kinder- und Jugendhilfeträgers (KJHT) auf Betrauung mit der Obsorge gemäß § 211 ABGB i.V.m. …
…anlässlich einer Außenprüfung gemäß § 147 BAO für die Jahre 2009 bis 2013 (Energieabgabenvergütung nur für das Jahr 2010) festgestellt wurde. Vorbemerkung: Vorangegangenes Berufungsverfahren Dem nunmehr anhängigen Verfahren ging ein Berufungsverfahren für die Energieabgabenvergütung für die Jahre 2006 bis 2009 voraus, in welchem ebenfalls strittig war…
…Da ein Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO nur bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folge, gestellt werden könne, seien die Anträge für die Jahre 2005 und 2006 zurückzuweisen. Die beschwerdeführende Partei erhob durch ihren steuerlichen Vertreter mit Schriftsatz…
…91/13/0095 habe sich der VwGH in seiner Auslegung zu § 67 Abs. 6 bezüglich der Beendigung des Dienstverhältnisses eines öffentlich-rechtlich Bediensteten auf ein vorangegangenes Erkenntnis (31.05.1994, 91/14/0059) gestützt, indem er allerdings eine Ableitung des Begriffes Auflösung des Dienstverhältnisses im…
…der Steuerpflichtige aufgefordert worden, diese Steuererklärungen unverzüglich beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt habe diesen Zurückweisungsbescheid begründet wie folgt: "Da bereits ein vorangegangenes Ansuchen um Fristverlängerung unter Setzung einer Nachfrist abgewiesen wurde und berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 294 der Bundesabgabenordnung nicht vorliegen, konnte dem Ansuchen…
…vom 1. Juni 2017 wurde das Fristverlängerungsansuchen vom 31. Mai 2017 betreffend Einkünfte von Personengesellschaften für 2015 abgewiesen: Da bereits ein vorangegangenes Ansuchen um Fristverlängerung unter Setzung einer Nachfrist abgewiesen worden sei und berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 294 BAO nicht vorliegen würden, habe man…
…die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums…
…ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. […] Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 erster…
…Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Weg der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind, zumal im Veranlagungsverfahren Bindung weder an die Lohnsteuerberechnung des Arbeitgebers noch an ein allfällig vorangegangenes Lohnsteuerverfahren besteht (VwGH vom 4. Juni 2003, 2002/13…
…die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums…
… 41 EStG 1988 geregelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988…
…demzufolge dieser von 15.12.2014 bis 6.1.2015 Arbeitslosengeld bezogen hat (ein vorangegangenes versichertes Arbeitsverhältnis scheint nicht auf) und von 7.1.2015 bis 6.7.2015 Präsenzdienst geleistet hat. Vorlage Mit Bericht vom 4.12.2015 legte das Finanzamt die Beschwerde dem…
…Einkünfte. Gemäß § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben und zwangsweise einzubringen, binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Gemäß § 238 Abs. 2 BAO…
…gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte. Der Antrag kann bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf…
…Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs 1 erfolgt ist, ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte. Der Antrag kann bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres…
…eines jeden Kalenderjahres mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG zu vervielfachen. Der Vervielfachung ist der im vorangegangenen Kalenderjahr geltende Betrag zugrunde zu legen. Der vervielfachte Betrag ist kaufmännisch auf eine Dezimalstelle zu runden. Der Bundesminister für Finanzen hat den für das folgende Kalenderjahr geltenden Betrag…