…Warenort der WO1 (TIN AT910), durchgeführt bzw. veranlasst habe, obwohl sich zu diesem Zeitpunkt die antragsgegenständliche Ware nicht an dem in der Verzollungsanmeldung genannten Warenort, sondern tatsächlich (noch) am Ort der vorübergehenden Verwahrung, bei der Firma WO2, befunden hätte. Dadurch, dass die Verzollung nicht (unmittelbar…
…vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet, b) eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Endverwendung von Waren innerhalb des Zollgebiets der Union, c) eine Voraussetzung für die Überführung von Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren oder…
…oder auf die Beförderung, Veredelung, Lagerung, vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet nicht erfüllt ist. Gemäß Artikel 79 Abs. 2 UZK ist für das Entstehen der Zollschuld folgender Zeitpunkt maßgebend: a) der Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung, deren Nichterfüllung die…
…oder auf die Beförderung, Veredelung, Lagerung, vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet nicht erfüllt ist. Gemäß Artikel 79 Abs. 2 UZK ist für das Entstehen der Zollschuld folgender Zeitpunkt maßgebend: a) der Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung, deren Nichterfüllung die…
…oder auf die Beförderung, Veredelung, Lagerung, vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet, … (2) Für das Entstehen der Zollschuld ist folgender Zeitpunkt maßgebend: a) der Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung, deren Nichterfüllung die Zollschuld entstehen lässt, nicht oder nicht mehr…
…vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet, …" Eine Zollschuld entsteht nach Art 79 Abs 1 Buchst a UZK (Variante 3) demnach auch dann, wenn zollrechtliche Verpflichtungen in Bezug auf die vorübergehende Verwendung nicht erfüllt sind. Keine Verletzung der von Art…
…28 Uhr erfolgte von der Zollstelle Leoben die Freigabe vom Versand. Die Ware erhielt nicht sofort eine zollrechtliche Bestimmung, sondern befand sich im Status der vorübergehenden Verwahrung. Die Ware wurde nicht an dem in der Bewilligung angeführten zugelassenen Warenort "Adresse3" entladen, sondern noch am 28…
…Waren aus der zollamtlichen Überwachung oder auf die Beförderung, Veredelung, Lagerung, vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet nicht erfüllt ist. Gemäß Art. 87 Abs. 4 UZK gilt die Zollschuld als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde…
…ist 1. der Eingang von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten in das Steuergebiet, es sei denn, die Tabakwaren befinden sich beim Eingang in das EU-Verbrauchsteuergebiet in der vorübergehenden Verwahrung oder einem zollrechtlichen besonderen Verfahren; 2. (…) (2) Zollrechtliche besondere Verfahren sind 1. beim Eingang…
…als "nachträgliche Kontrolle" zu verstehen ist, bestimmt Artikel 48 UZK. Demnach können die Zollbehörden zum Zwecke der Zollkontrollen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben in einer Zollanmeldung, einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, einer summarischen Eingangsanmeldung, einer summarischen Ausgangsanmeldung, einer Wiederausfuhranmeldung oder einer Wiederausfuhrmitteilung sowie…
…das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung oder auf die Beförderung, Veredelung, Lagerung, vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet, nicht erfüllt ist. Für das Entstehen der Zollschuld ist gemäß Art. 79 Abs. 2 Buchstabe a ZK der Zeitpunkt maßgebend…
…das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung oder auf die Beförderung, Veredelung, Lagerung, vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet, nicht erfüllt ist. Für das Entstehen der Zollschuld ist gemäß Art. 79 Abs. 2 Buchstabe a ZK der Zeitpunkt maßgebend…
…2*** v. 05.08.2018 beförderten Waren seien die vom Inhaber des Verfahrens zu erfüllenden Pflichten, sowohl schon vor Beendigung des Unionsversandverfahrens (Abgabe der Ankunftsanzeige) als auch bis nach Beendigung (vorübergehende Verwahrung der Ware) auf die Bf. als zugelassene Empfängerin übergegangen. Durch diese Pflichtübernahme seien…
…vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet, b) eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Endverwendung von Waren innerhalb des Zollgebiets der Union, c) eine Voraussetzung für die Überführung von Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren oder…
…vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet, b) eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Endverwendung von Waren innerhalb des Zollgebiets der Union, c) eine Voraussetzung für die Überführung von Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren oder…
…auf die Beförderung, Veredelung, Lagerung, vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet, (2) … (3) In den Fällen nach Abs. 1 Buchst. a) und b) ist Zollschuldner, a) wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b) … …" Art. 250 UZK…
…vorübergehende Verwahrung, vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet, b) eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Endverwendung von Waren innerhalb des Zollgebiets der Union, c) eine Voraussetzung für die Überführung von Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren oder…
…2 ZK-DVO beendet worden sei. Die Waren hätten sich in der Folge in vorübergehender Verwahrung befunden und wären daher weiterhin - ohne Unterbrechung - der zollamtlichen Überwachung unterlegen. Im Anschluss sei eine Weiteranweisung der gegenständlichen Waren mit Versandschein MRN V-2 in die Schweiz erfolgt. Mit…
…überlassen worden sei. Das Zollamt gehe zu Unrecht davon aus, dass eine Zollschuld allein dadurch entsteht, wenn unmittelbar nach der Ankunftsanzeige und nach der vorübergehenden Verwahrung eine Anmeldung für eine zollrechtliche Bestimmung, diesfalls durch Verzollung zu CRN c., wegen eines Arbeitsfehlers der Bf., nämlich durch…
…zollamtlichen Überwachung oder auf die Beförderung, Veredelung, Lagerung, vorübergehende Verwahrung, oder vorübergehende Verwendung oder Verwertung dieser Waren in diesem Gebiet nicht erfüllt ist. Gemäß Abs.3 Buchstabe a leg.cit. ist Zollschuldner, wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte. Gemäß Abs.3 Buchstabe b leg…