…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Mit Eingabe vom 07.04.2025 begehrte ***G*** die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 14.3…
…ist eine behördeninterne, verwaltungsorganisatorische Maßnahme, durch die rechtlich vollstreckbare, aber gegenwärtig und in unmittelbarer Zukunft ("zunächst") faktisch nicht vollziehbare Abgabenansprüche aus Zweckmäßigkeitsgründen (Ersparnis der Einbringungskosten bei sich fruchtlos erweisenden Exekutionen) nicht verfolgt werden (Rzeszut/Turpin in Unger/Tanzer/Rzeszut, BAO: Stoll Kommentar 2022, § 231 BAO…
…wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Die Regelungen des Artikels 244 gelten nicht nur für den sachlichen Geltungsbereich des ZK, sondern auch für die Aussetzung der Vollziehung aller vollziehbarer zollrechtlicher Entscheidungen, insbesondere solcher…
…wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Die Regelungen des Artikels 244 gelten nicht nur für den sachlichen Geltungsbereich des ZK, sondern auch für die Aussetzung der Vollziehung aller vollziehbarer zollrechtlicher Entscheidungen, insbesondere solcher…
…wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Die Regelungen des Artikels 244 gelten nicht nur für den sachlichen Geltungsbereich des ZK, sondern auch für die Aussetzung der Vollziehung aller vollziehbarer zollrechtlicher Entscheidungen, insbesondere solcher…
…Aussetzung der Einhebung nicht damit abgewiesen werden könne, die Abgabenschuld sei schon beglichen. Die für die Entscheidung über die Beschwerde wesentlichsten gesetzlichen Bestimmungen sind: Art. 7 ZK Abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Abs. 2 sind Entscheidungen sofort vollziehbar. Art. 24 ZK Eine Ware…
…1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Verkündung dieser Entscheidung fällig und sind auf das BAWAG-P.S.K.-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafen bzw. der Wertersatzstrafen die jeweiligen Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden müssten…
…Bl. 12). Da der Verfall nicht vollziehbar sei, wird gemäß § 19 Abs. 1 lit. a FinStrG auf Wertersatz anstelle des Verfalls zu entscheiden sein. Da die Tat im Zusammenwirken mit dem Inhaber des Verbandes ZZ vl. B begangen wurde, sei der Wertersatz für das Fahrzeug…
…unten) auf zwei Einzelunternehmen aufgeteilt, welche von den - privat getrennt lebenden - Eheleuten C (Möbelhandel) und B (Erzeugung von Maßmöbel und Tapezierarbeiten) geleitet wurden. Als oberster Entscheidungsträger der Firma Z fungierte jedoch zweifelsfrei B, welcher auch der Firmengründer gewesen ist (Aussage A am 29. April 2014…
…E 49/2015 ua.; BFG 14.07.2016, RV/7100925/2012). Der Verfassungsgerichtshof hat - unter anderem unter Bezugnahme auf diese zitierten EGMR-Entscheidungen - ausgesprochen, dass es dem Gesetzgeber auf Grund des ihm zukommenden rechtpolitischen Gestaltungsspielraumes unbenommen bleibt, die Rechtslage auch zu Lasten des Betroffenen zu…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Eingabe vom 18.03.2024 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.) die Rückzahlung von Guthaben zu viel bezahlter Abgaben aufgrund des Beschlusses des VwGH vom 23.05.2023, Ra 2020/16…
…als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4.4.20133 (wohl: 2013), Zahl: GZHS hat das Zollamt Linz Wels (nachfolgend: Zollamt) der Bf. gemäß Art…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin betreibt eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co KG. Im Rahmen der Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO für das Jahr 2013 berücksichtigte…
…wird, c) in den Fällen des § 17 Abs. 6 erster Satz. (2) eben dem Verfall ist auf Wertersatz zu erkennen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht feststeht, ob der Verfall vollziehbar sein wird, oder wenn Rechte dritter Personen (§ 17 Abs. 5) anerkannt werden. (3…
…Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, wird die Entscheidung an dem Tag wirksam, an dem sie dem Antragsteller zugestellt wird beziehungsweise als ihm zugestellt gilt. Außer in den Fällen des Artikels 45 Absatz 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden ab diesem Tag vollziehbar." Art. 45 UZK lautet:…
…Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 BAO aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 22. November 2019, Zl. ***000***…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 26. Jänner 2023 stellte die Beschwerdeführerin (Bf.) den "Antrag auf Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe für das Kind ***Vn.Sohn…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 22.5.2023 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid Gruppenträger 2020 vom 20.4.2023. In der Beschwerde wird die Änderung des…
…und Schriftsätzen vorgebrachten Argumenten und Schlussfolgerungen. Zu Ende dieses Gespräches verzichtete die steuerlich vertretenen Bf. für alle anhängigen Verfahren auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie die Entscheidung durch einen Senat. Die Zuständigkeit ging damit auf den Einzelrichter über. Beide Verfahrensparteien erklärten sich damit einverstanden…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Bisheriger Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) reichte am 01.06.2015 ihre Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 und am 07…