…oder sozialer Art führen könnte (Artikel 244 Abs.2 ZK). Gemäß Artikel 7 ZK sind abgesehen von den Fällen des Artikel 244 Abs.2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Gemäß Artikel 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß …
…ist zurückzuweisen. Er wird in merito keine vollziehbare Entscheidung zur Folge haben können, also keine (weitere) Aussetzung der Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich ziehen können. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die…
…ist zurückzuweisen. Er wird in merito keine vollziehbare Entscheidung zur Folge haben können, also keine (weitere) Aussetzung der Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich ziehen können. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die…
…ist zurückzuweisen. Er wird in merito keine vollziehbare Entscheidung zur Folge haben können, also keine (weitere) Aussetzung der Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich ziehen können. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die…
…ist zurückzuweisen. Er wird in merito keine vollziehbare Entscheidung zur Folge haben können, also keine (weitere) Aussetzung der Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich ziehen können. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die…
…ist zurückzuweisen. Er wird in merito keine vollziehbare Entscheidung zur Folge haben können, also keine (weitere) Aussetzung der Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich ziehen können. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die…
…ist zurückzuweisen. Er wird in merito keine vollziehbare Entscheidung zur Folge haben können, also keine (weitere) Aussetzung der Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich ziehen können. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die…
…Abgabeneinhebung zurückgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Für eine Anwendung…
…Aussetzungsverfahren abgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Für eine Anwendung…
…Aussetzungsverfahren abgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Für eine Anwendung…
…Abgabeneinhebung zurückgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Für eine Anwendung…
…Abgabeneinhebung zurückgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Für eine Anwendung…
…Abgabeneinhebung zurückgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Für eine Anwendung…
…Aussetzungsverfahren abgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Für eine Anwendung…
…Abgabeneinhebung zurückgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Für eine Anwendung…
…Abgabeneinhebung zurückgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Für eine Anwendung…
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…abgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Dazu kommt, dass die…
…abgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Dazu kommt, dass die…
…abgewiesen worden war. Dieser Bescheid stellt keine vollziehbare Entscheidung im Sinne der vom Senat übernommenen vorgenannten Auslegung dar. Dies lässt sich schon daraus erkennen, dass er keine Vollziehung im Sinne der Umsetzung einer Entscheidung durch eine konkrete Verwaltungshandlung nach sich zieht. Dazu kommt, dass die…