…das Vorbringen des Bf., sowie auf die Feststellungen des Revisionsbeamten und auf die Ausführungen im Abgabenbescheid. Die weiteren, ab den Worten „Der Ausgang der virtuellen Hunde- und Pferderennen und die Vorhersagbarkeit ...“ getroffenen Feststellungen gründen sich neben dem Vorbringen des Bf. (bzw. seiner Vertreterin) insbesondere auf…
…Rennen abschließt. Die Quoten kommen vom Buchmacher teilweise erst kurz vor dem Start des Rennens und werden über einen eigenen Quotenbildschirm den Wettteilnehmern angezeigt. • Wettabgabe: Die Abgabe der Wetten auf den Ausgang der virtuellen Hunde/Pferderennen ist ausschließlich am Wettschalter der Firma ***Bf1*** möglich. D…
Als Bilanz der vorstehenden Ausführungen ist zusammenfassend festzuhalten, dass es sich bei den hier in Rede stehenden Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen schon deshalb nicht um Glücksspiele handeln kann, weil keiner der an der Wette Beteiligten (Wettkunde, Vermittler, Ger-Vermiet ART Ges.m.b…
…bezeichnet worden, wovon J.S., als Vermittler, 15% als Provision erhalten hat. Die Wetten auf virtuelle Hunde/Pferderennen sind wie Sportwetten, als der Wettgebühr nach § 33 TP 17 Abs.1 Z 1 GebG 1957 mit 2% des Einsatzes unterliegend, behandelt worden. Anmeldungen zur Wettgebühr nach §…
…laut seinem Schreiben vom 05.02.2021- erst im Laufe des Jahres 2013 bekannt gegeben worden ist, dass-im Gegensatz zur Ansicht seiner Ansprechpartner- nach Ansicht der Finanzbehörden virtuelle Hunde-und Pferderennen unter das Glücksspielgesetz und nicht unter das GebG 1957 fallen; und unbeschadet dessen…
…Gewinn und Verlust zumindest vorwiegend vom Zufall abhängen würden. Am 20.9.2012 antwortete die Bf. und legte bezüglich der virtuellen Hunde/Pferderennen eine Sach- und Rechtslage in Kopie bei, die auszugsweise wiedergegeben wird: „Die Hunderennen auf der HomepageX finden täglich rund um die Uhr…
…die der Bf. auch zugestellt wurde, vor. Glücksspielabgaben Nach dem Inhalt der Finanzamtsakten bot die ***3*** im Zeitraum Jänner 2011 bis April 2011 auch überwiegend Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen an, die ebenfalls über das Treuhandkonto der Bf. inkassiert wurden. Das Finanzamt erließ für…
Die Wettabgabe geht so vor sich: Die Abgabe der Wetten auf den Ausgang der Virtuellen Hunde/Pferderennen ist ausschließlich am Wettschalter der Bf. möglich. D.h. der Wettteilnehmer muss den Filialmitarbeiter mit der Vermittlung der Wette beauftragen. Dieser gibt die Wette in das EDV-System…
…4 GSpG dar. Aufgrund landes- oder gewerberechtlicher Bewilligungen könnten allenfalls Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen bewilligt gewesen sein, nicht aber Wetten auf virtuelle Hunde/ Pferderennen. Gemäß § 12a GSpG sind elektronische Lotterien Ausspielungen, bei denen die Spielteilnahme unmittelbar durch den Spieler über elektronische Medien erfolgt und…
…die der Bf. auch zugestellt wurde, vor. Glücksspielabgaben Nach dem Inhalt der Finanzamtsakten bot die ***5*** im Zeitraum Mai 2011 auch überwiegend Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen an, die ebenfalls über das Treuhandkonto der Bf. inkassiert wurden. Das Finanzamt erließ für Mai 2011 den…
…somit keinen Einfluss auf das Spielergebnis, welches ausschließlich von der zufälligen Auswahl durch den Apparat abhängt." - Zu einem Münzgewinnspielautomat ("Bet-O-Mat"), auf dem virtuelle Hunde- und Pferderennen angeboten wurden, ist der VwGH im Erkenntnis vom 21.1.2010, 2009/17/0158 , zum Ergebnis gelangt…
…den im Betrieb in XY, gehaltenen Apparat der Type "Spielapparat mit virtuellen Hunde- und Pferderennen" für die Monate Mai 2009 bis Juli 2012 mit dem Betrag von jeweils € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Sie habe dadurch die Vergnügungssteuer für…
…Austria Wien, Formel 1 Grand Prix in Monaco oder eben die virtuellen Hunde und Pferderennen). [...] Wie beim vorstehend dargestellten Fußballspiel hatten auch bei den virtuellen Hunderennen Pferdewetten weder die beiden Parteien des Wettvertrages (Wettkunde und Buchmacher [Buchmacher]) noch der Lokalinhaber als Vermittler noch die Fa. …
…Gegen dieses Straferkenntis erhob der Beschwerdeführer das damals zulässige Rechtsmittel der Berufung und führte hierin ua aus: "Die im Lokal in [Betriebsadresse], betriebene Ausstattung zur Vermittlung von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen unterlag nicht der Vergnügungssteuer. Sie war daher auch nicht zur Vergnügungssteuer anzumelden…
…Gegen dieses Straferkenntis erhob der Beschwerdeführer das damals zulässige Rechtsmittel der Berufung und führte hierin ua aus: "Die im Lokal in [BetriebsadresseVar1], betriebene Ausstattung zur Vermittlung von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen unterlag nicht der Vergnügungssteuer. Sie war daher auch nicht zur Vergnügungssteuer anzumelden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***1***, vertreten durch Dr. Maria Brandstetter, Stephansplatz 4/III/13B, 1010 Wien, betreffend Beschwerden vom 4. November 2015 gegen die Glückspielabgabenbescheide vom 06.10.2015 und 07.10.2015 gemäß…
…Ro 2015/16/0019, zu BFG vom 19. Jänner 2015, RV/7101560/2013) mit der Qualifikation von virtuellen Hunde-und Pferderennen als Glückspiel iS des § 1 Abs. 1 GSpG. Insbesondere setzte er sich mit dem auch hier verfahrensgegenständlichen Programm von "***8***" auseinander und qualifzierte dieses…
…ob das Ausspielen von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 – VGSG) darstellt. Streitgegenständlich sind die diesbezüglichen Feststellungen des Magistrates der Stadt Wien in folgenden Lokalen: a) A1…
…Dr. Maria Brandstetter im wesentlichen vor wie folgt: Die im Lokal in Adresse betriebene Ausstattung zur Vermittlung von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen unterliege nicht der Vergnügungssteuer und sei daher auch nicht zu dieser anzumelden gewesen. Die Abgabenvorschreibung für die Monate Juni 2010 bis…
…Magistratsabteilung 6, Rechnungs und Abgabenwesen vom 15.1.2013, betreffend Vorschreibung einer Vergnügungssteuer für das Halten eines Spielapparates mit virtuellen Hunde- und Pferderennen (XXXXX) im eigenen Betrieb "NAME-BETRIEB" in Wien 20, ADRESSE-GL, für die Monate Oktober 2012 bis Jänner 2013 sowie die Festsetzung…