…BAO6, § 76 Rz 8ff). Maßgebend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln (Ritz, aaO, mwH). Auch wenn zur Annahme einer Befangenheit grundsätzlich schon der Anschein genügt, Organwalter könnten…
…ob eine Befangenheit iSd § 76 Abs. 1 lit c BAO vorliegt, ist maßgebend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln (vgl VwGH 4. 9. 2014, 2013/15/0291). Die…
…weitere Beispiele in Ritz, BAO6, § 76 Rz 8ff). Maßgebend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln (Ritz, aaO, mwH). 2. Auch wenn zur Annahme einer Befangenheit grundsätzlich schon…
…97/15/0149). Für die Beurteilung, ob eine solche Befangenheit vorliege, sei maßgebend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln (vgl VwGH vom 27. März 2012, 2009/10/0167…
…97/15/0149). Für die Beurteilung, ob eine solche Befangenheit vorliege, sei maßgebend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln (vgl VwGH vom 27. März 2012, 2009/10/0167…
…entstehen könnte. Die Befangenheit ist nicht restriktiv auszulegen, sodass im Zweifelsfall Befangenheit anzunehmen sein wird. Maßgebend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln (Ritz/Koran, BAO, 7. A…
…Beurteilung, ob eine Befangenheit iSd § 76 Abs. 1 lit c BAO vorliegt, ist maßgebend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln (vgl VwGH 4. 9. 2014, 2013/15/0291)…
…inwiefern der Bf ein faires Verfahren verweigert worden sein sollte. Für die Beurteilung, ob Befangenheit vorliegt, ist maßgebend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln (vgl. bspw. VwGH 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der ehemaligen Gesellschafter der "H-AG und atypisch stille Gesellschaft" (die einzelnen Beteiligten sind in der Anlage angeführt), Adresse, sämtliche vertreten durch Rabel & Partner GmbH, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz, über die…
…kein vernünftiger Anlass, an der Aussage von ***H H*** (Niederschrift vom 08.02.2013) zu zweifeln, wonach die grundsätzliche Idee, Schein-/Falschrechnungen zur Verdeckung von Schwarzarbeit auszustellen, von ***Bf*** gekommen ist. Dies ist insofern plausibel, als ***Bf*** bereits in der Vergangenheit an Modellen beteiligt war…
…Die Beweislast legt als Ausfluss dieser Grundregel fest, zu wessen Lasten es geht, wenn eine Tatsache unbewiesen geblieben ist, obwohl alle Beteiligten ihren Pflichten nachgekommen sind. Die Beweislast - der VwGH spricht lieber von Feststellungslast (zB VwGH 20.05.1983, 81/16/0105, VwSlg 5789/F…
…gehandelt. Eine Erstattung oder ein Erlass hänge von zwei Voraussetzungen ab, es müsse ein besonderer Fall vorliegen und es dürfe weder eine offensichtliche Fahrlässigkeit oder betrügerische Absicht des Beteiligten gegeben sein. Nachprüfungen hätten ergeben, dass bereits im Jahr 2006 in zwei gleich gelagerten Fällen unzutreffende…
…Somit seien die beteiligten Gesellschaften von einer Rückzahlung der geliehenen Beträge ausgegangen wobei im Betriebsprüfungszeitraum in den Jahren 2013 und 2014 wesentliche Teile der Verbindlichkeiten gegenüber der ***A-SAS*** und ***F-SNC*** getilgt worden seien. Insgesamt würden die Darlehen daher die vom VwGH geforderten Publizitätsanforderungen…
…sei folgender Sachverhalt unstrittig: Im ggstdl. Prüfungszeitraum (2013-2016) hätten neben den an der KG beteiligten Gesellschaftern und den als Dienstnehmer beschäftigten Ärzten eine Reihe von Ärzten (von der Bf "externe Befunder" genannt) über mehrere Jahre hinweg Befundungen durchgeführt. Diese Ärzte seien hauptberuflich überwiegend in…
…einer Erwerbstätigkeit festzustellen sind, stellte die Amtsvertreterin außer Streit. Es besteht nach Auffassung des BFG nun kein vernünftiger Grund, zwar im Fall der Ausübung einer Erwerbstätigkeit die beiden beteiligten Mitgliedstaaten derart zu koordinieren, dass beide Mitgliedstaaten gemeinsam die Familienleistungen im Höchstausmaß garantieren, indem der eine…
…eine neuerliche Verwertung durch den Masseverwalter möglich gewesen, jedoch dieser Verwertungsmöglichkeit auf Grund der halbfertigen Bauprojekte keinesfalls ein wirtschaftlich vernünftiger Erlös gegenüber gestanden wäre. Auf den gegenständlichen Liegenschaften seien jedenfalls in unanfechtbarer Weise Absonderungsrechte der Bank eingetragen gewesen, welche die Verwertungserlöse jedenfalls für sich verbucht…
…Inland liegend anzusehen haben, wenn der leistungserbringende inländische Steuerpflichtige hätte wissen müssen, dass er sich durch die erbrachte Dienstleistung an einer im Rahmen einer Leistungskette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt? Begründung 1.) Sachverhalt Der Sitz der ***Bf1*** (im Folgenden: KurznameBf) liegt in Österreich. Die KurznameBf übertrug von…
…ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung dar. Die kurzfristige Vermietung sei Beherbergung und würde kraft Definition bei einer Dauer von weniger als sechs Monaten vorliegen. Dies sei ein vernünftiges Mittel, dass die Umsätze von Steuerpflichtigen, deren unternehmerische Tätigkeiten vom Prinzip her der eines Hotels/einer…
…kann, aber nicht muss. Art. 141 MwStSystRL wird dementsprechend teilweise in der deutschen Literatur als "Wahlrecht und Vereinfachung im Binnenmarktverkehr" bezeichnet ("Dreiecksgeschäft mit mehr als 3 Beteiligte", INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hamburg/Münster) vom 10.12.2025, verfasst zur EuG-Entscheidung T-646/24). Der…
…der Kindesmutter nicht ihr Mädchenname sei. Die Kindesmutter sei geschieden und trage nach wie vor den Nachnamen ihres Ex-Mannes. Kein vernünftiger Kindesvater würde seinen Kindern den Nachnamen des Ex-Partners der Kindesmutter geben. Dies wäre nicht nur unangebracht, sondern würde seinen Familienstamm entwürdigen und…