…ob ihre erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen im Drittland einer der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen. Der angefochtene Bescheid setzt die Erstattungssumme mit null Euro fest und verwies auf die Nichtbeantwortung der schriftlichen Aufforderung zur Klärung des Sachverhaltes. In der weiteren Folge wurde in der dagegen eingebrachten Beschwerde…
…ob ihre erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen im Drittland einer der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen. Der angefochtene Bescheid setzt die Erstattungssumme mit null Euro fest und verwies auf die Nichtbeantwortung der schriftlichen Aufforderung zur Klärung des Sachverhaltes. In der weiteren Folge wurde in der dagegen eingebrachten Beschwerde…
…Bf. aus, dass die Telekom-Verordnung durch Art 59a MwSt-SystRL nicht gedeckt sei: Der Anwendungsbereich betreffe unionsrechtlich nur Nichtunternehmer aus der EU, die vergleichbare Steuerbelastung finde im Unionsrecht auch keine Deckung und die Verordnung sei nur möglich, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden…
… 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht wird. Bis 31.12.2021 war zusätzliche Voraussetzung, dass die Leistung außerhalb des Gemeinschaftsgebietes keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterlag. Roamingleistungen, die von einem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an seine Kunden, die ebenfalls in diesem…
…§ 3a Rz. 231/2/5). Auch eine Einschränkung auf jene Fälle, bei denen eine vergleichbare Steuerbelastung im Ausland fehlt, überzeugt nicht und scheint in der MwSt-SystRL keine Deckung zu finden. Nach Art. 59b MwSt-SystRL sind die Mitgliedsstaaten nur angehalten, den Leistungsort vom Drittland…
…ob ihre erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen im Drittland einer der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen. Der angefochtene Bescheid setzt die Erstattungssumme mit null Euro fest und verwies auf die Nichtbeantwortung der schriftlichen Aufforderung zur Klärung des Sachverhaltes. In der weiteren Folge wurde in der dagegen eingebrachten Beschwerde…
…BP-Bericht festgehalten, dass es in Hong Kong keine der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbare Steuerbelastung gibt (die mit der USt iS der Richtlinie 77/388/EWG bzw. der MwSt-Richtlinie 2006/112 vergleichbar wäre). Der ausführlichen rechtlichen Würdigung im BP-Bericht ist zu entnehmen, dass der…
…abgewiesen im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die Leistungsortverlagerung der Telekommunikationsdienstleistungen ins Inland, weil im Ansässigkeitsstaat keine der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbare Steuerbelastung bestehe. Sowohl Umsätze als auch Vorsteuern seien in Österreich im Veranlagungsverfahren zu erklären, das Erstattungsverfahren komme nicht zur Anwendung. Dagegen wurde mit Eingabe…
…Wesentlichen mit der Begründung, dass nicht nachgewiesen worden sei, dass die Besteuerung der erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen im Drittland einer der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würde. In der dagegen eingebrachten Beschwerde verwies die BF im Wesentlichen und im Ergebnis darauf, dass die Verordnung BGBl. II Nr…
…dass nicht nachgewiesen worden sei, dass die Besteuerung der erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen im Drittland einer der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würde; der diesbezügliche Vorhalt des Finanzamtes wurde seitens der BF nicht fristgerecht beantwortet. In der dagegen eingebrachten Beschwerde verwies die BF im Wesentlichen und im…
…dass nicht nachgewiesen worden sei, dass die Besteuerung der erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen im Drittland einer der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würde; der diesbezügliche Vorhalt des Finanzamtes wurde seitens der BF nicht fristgerecht beantwortet. In der dagegen eingebrachten Beschwerde verwies die BF im Wesentlichen und im…
…221/2009 im Inland steuerbar seien, weil die erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen im Drittland (Singapur) keiner der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würden. Davon sei erst bei einer Steuerbelastung von zumindest 15 % auszugehen. Daher sei eine Voraussetzung für die Zulässigkeit des Erstattungsverfahrens nicht erfüllt. In der dagegen…
…Des Weiteren wurde sie ersucht durch eine Finanzamtsbestätigung nachzuweisen, ob ihre erbrachte Telekomdienstleistung im Drittland einer der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterliege und eine Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen im Ansässigkeitsstaat zu übermitteln. Mit Rückantwort vom 22. Mai 2014 wurden durch den nunmehr einschreitenden steuerlichen Vertreter…
…eine Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich nur dann möglich ist, wenn die Leistungen im Drittland keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen. (12) Die Höhe der Besteuerung im Drittland war daher nach bisheriger Rechtspraxis von entscheidender Bedeutung, wie auch aus der nachfolgend (beispielhaft) aufgelisteten Judikaturlinie…
…zu einer Besteuerung kommt, wurde im Verfahren weder behauptet noch nachgewiesen. Damit ist evident, dass keine vergleichbare Steuerbelastung zu der in Österreich mit 20% bestehend existiert. Auf die VwGH- Erkenntnisse v. 13.9.2018 Ro2016/15/0038 und Ro2016/15/0035, wonach die VO BGBl…
…BGBL II Nr. 383/2003 idF BGBL II Nr. 221/2009 im Inland steuerbar seien, weil die erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen im Drittland (Saudi-Arabien) keiner der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würden." 1 VwGH 30.6.2005, 2003/15/0059; VwGH 22.11.2006, 2005/15…
…und ii. Sprachtelekommunikationsdienstleistungen in Österreich auch unabhängig vom Anwendungsbereich dieses Abkommens nicht besteuert werden dürfen, da sie in den USA einer vergleichbaren Steuerbelastung in Form der Federal Universal Service Charge ("FUSF") sowie der Sales und Use Tax unterliegen. I. Österreich ist nicht berechtigt, die von…
…2016 noch zum Schluss, dass auf Grund der in Südafrika gegebenen Umsatzsteuerbelastung von 14% eine vergleichbare Steuerbelastung mit der österreichischen Umsatzsteuer im Sinne der damaligen Rechtsauffassung gegeben wäre und daher die Ortsverlagerung nach der Telekom-VO (s.o.) nicht zulässig wäre. Diese Rechtsansicht wurde im…
…zu beachten. Liegt der Leistungsort der Telekommunikationsdienste gemäß § 3a UStG 1994 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, und unterliegt sie dort keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung, so wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. Die österreichischen Netzanbieter haben die Möglichkeit, sich…
…zu beachten. Liegt der Leistungsort der Telekommunikationsdienste gemäß § 3a UStG 1994 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, und unterliegt sie dort keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung, so wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. Die österreichischen Netzanbieter haben die Möglichkeit, sich…