…war im Betrieb angestellt, er war auch bei den Schlussbesprechungen der beiden abgabenbehördlichen Prüfungen anwesend. Im Zuge der beiden Prüfungen wurde ua festgestellt, es lägen Buchführungsmängel vor, die vereinfachte Losungsermittlung durch Kassasturz sei nicht zulässig, nichtangemeldete Dienstnehmer würden beschäftigt, Einnahmen nicht erklärt, ein ungeklärter Vermögenszuwachs…
…2.2017 beantragte die Bf. die Vorlage der Beschwerden an das Bundesfinanzgericht (BFG). Es wurde vorgebracht, dass die in der Beschwerde aufgelisteten Gründe keine entsprechende Würdigung und Berücksichtigung gefunden hätten. Die AP habe die Anwendung der vereinfachten Losungsermittlung gem. § 1 Abs. 1 BarbewegungsVO nicht anerkannt…
…des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und -ausgängen können Abgabenpflichtige jeder Art (unabhängig ob sie buchführungspflichtig sind oder nicht), wenn ihre Umsätze in den beiden unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahren den Betrag von € 150.000,00 nicht überschritten haben. eine vereinfachte Losungsermittlung durchführen…
…von der vereinfachten Losungsermittlung Gebrauch machen durfte, sondern ein Einzelaufzeichnungssystem verwenden musste. Dieses Einzelaufzeichnungssystem habe aber nicht elektronisch sein müssen. Eine chronologische händische Aufzeichnung der Einzelfahrten wäre hinreichend gewesen. Im Anhang fände man das Aufzeichnungssystem bis 30.4.2016, das eine vereinfachte Losungsermittlung zu sein…
…für eine vereinfachte Losungsermittlung iSd. Barbewegungs-VO vorgelegen, so ist darauf zu verweisen, dass eine Anwendung der Verordnung nur zulässig ist, wenn das Festhalten der einzelnen Barbewegungen unzumutbar wäre (s. § 131 Abs. 1 Z 2 letzter Satz BAO) bzw. wenn Einzelaufzeichnungen, die eine Losungsermittlung ermöglichen…
… 1. (1) Die vereinfachte Losungsermittlung kann unter folgenden Voraussetzungen ab Beginn eines Wirtschaftsjahres für einen Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Anspruch genommen werden: 1. Die Umsätze für den einzelnen Betrieb oder einzelnen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben in den beiden unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahren den Betrag von 150…
…End- und Anfangsbestand ermittelt werden. Die Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung muss nachvollziehbar sein (Kassabericht) und hat spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages zu erfolgen. Die Rückrechnung hat für jede Kassa gesondert zu erfolgen. Die vereinfachte Losungsermittlung kann gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 und…
…gewesen. Bei der vereinfachten Losungsermittlung werden die Betriebseinnahmen nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus ausgezähltem End- und Anfangsbestand ermittelt (Kassasturz): Auch diese vereinfachte Losungsermittlung ist jedoch nicht erfolgt, da lediglich die Höhe der Tageslosung in den Erlösaufzeichnungen erfasst wurde. Die Losungsermittlung entspricht somit nicht…
…gravierenden Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dar, wodurch die Schätzungsbefugnis der Behörde begründet werde. (2) Im Betrieb des Kosmetikstudios sei grundsätzlich bis 2015 eine vereinfachte Losungsermittlung angewandt und ab Ende 2015 eine Registrierkasse in Betrieb genommen worden. Der Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich zu…
…sondern er sei vielmehr befugt, seine täglichen Einnahmen mittels Kassasturz zu ermitteln, so ist dazu auszuführen, dass auch bei der vereinfachten Losungsermittlung mittels Kassasturz der End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge (z.B. Privateinlagen) aufzuzeichnen sind. Wie die Prüferin jedoch feststellte…
… 1. (1) Die vereinfachte Losungsermittlung kann unter folgenden Voraussetzungen ab Beginn eines Wirtschaftsjahres für einen Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Anspruch genommen werden: Z 1. Die Umsätze für den einzelnen Betrieb oder einzelnen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben in den beiden unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahren den Betrag von…
…2001/15/0025; VwGH 11.12.2003, 2000/14/0113). Der Beschuldigte wäre daher, weil betreffend seinen Textilwarenhandel die oben beschriebenen Voraussetzungen für eine vereinfachte Losungsermittlung grundsätzlich gegeben waren, für den Fall, dass er eine solche korrekt vorgenommen hätte, nicht - wie ihm von der Buchhalterin…
…weil sie nicht beim Kassasturz integriert waren. Lt. Barbewegungsverordnung kann beim vorliegenden Betrieb ab dem Jahr 2008 keine vereinfachte Losungsermittlung mehr durchgeführt werden." Gegenäußerung vom 27. März 2013 zur Stellungnahme der BP: "Ad 1) Gaststättenpauschalierung: Die Prüferin verneint die Inanspruchnahme der Gaststättenpauschalierung für das Pub…
…Aufzeichnungen und der Erfassung von Geschäftsvorfällen festgelegt. Diese Rechtsvorschriften sind neben anderen für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und Kassensysteme maßgebend. Im Hinblick auf die maschinelle oder datenträgergestützte Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen sind daher folgende Grundsätze auch für die Nutzung von Registrierkassen oder…
…in der Höhe ausverhandelt wurden, bestimmt und auch sofort eingehoben. Durch diese Handelspraxis erlernte ich das Handeln von Waren und Gütern auf nur sehr vereinfachte Weise: Im Handelsvorgang wurden Preisvorstellungen zwischen Händler und Kunden beinahe immer solange diskutiert und ausverhandelt, bis einvernehmlich ein gemeinsamer Preis…
…bestimmt, dass bei Vorliegen der Berechtigung zur vereinfachten Losungsermittlung die gesamten Bareingänge eines Tages durch Rückrechnung aus dem ausgezählten End- und Anfangsbestand ermittelt werden können. Die Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung muss nachvollziehbar sein (Kassabericht) und hat spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages zu erfolgen…
…berechtigen jedenfalls zu einer Schätzung nach § 184 BAO." Hierzu möchte ich mich wie folgt äußern: Im Zeitraum 1.1.2007 bis 31.12.2015 galt die Barbewegungsverordnung BGBl II 2006/441 zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen. Die konkrete Form der Einzelaufzeichnungen blieb laut…
…erscheint dem Bundesfinanzgericht glaubwürdig. Im Übrigen wäre der Beschwerdeführer wegen Überschreitens der Umsatzgrenze von € 150.000,00 gemäß § 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO; in Geltung bis 31.12.2015) verpflichtet gewesen, Einzelaufzeichnungen der Bareingänge…
…ob sie um schon getätigte Ausgaben verringert worden ist bzw. ob sie der real eingehobenen Tageslosung überhaupt entspricht. Auch wenn bei der vereinfachten Losungsermittlung nach der Barbewegungsverordnung in deren Anwendungsbereich die Betriebseinnahmen nicht einzeln erfasst werden müssen, sondern durch Rückrechnung aus ausgezählten End- und Anfangsbeständen…
…den Verkauf im Geschäftslokal (insbesondere Laufkundschaft) gliedern. Im Prüfungszeitraum 2006 bis 2009 wären die Erlöse wie folgt ermittelt worden: a) Zustelldienst: Die Losungsermittlung wäre durch Einzelaufzeichnungen der Geschäftsfälle in einem Rechnungsausgangsbuch erfolgt. b) Laufkundschaft: Im Lokal wäre die Losungsermittlung in vereinfachter Form durch Kassasturz bzw…