…der Abgabestelle bzw. aus dem Briefkasten von dritter Seite entfernt worden sei. Auch hier treffe den Bf keinerlei Verschulden und er sei durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis am Erscheinen anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 3. Dezember 2014 verhindert gewesen. Der Bf…
…33 Abs. 1 VwGVG lautet: "Wenn eine Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis - so dadurch, dass sie von einer Zustellung ohne ihr Verschulden keine Kenntnis erlangt hat - eine Frist oder eine mündliche Verhandlung versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Gemäß § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer…
…Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…Stand zu bewilligen, wenn: 1. die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder an der ganzen Verhandlung teilzunehmen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die…
…Rechtsfolgen Scheinunternehmen und Firmenlöschung, weil die Beschwerdeführerin durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis der unbeabsichtigten Schriftstückentsorgung mit der Werbung oder der unrichtigen Schriftstückhinterlegung im anderen Postfach oder der rechtswidrigen Schriftstückentgegennahme durch Dritte oder der Schriftstückunterschlagung durch Dritte oder Schriftstückverlustes verhindert war, die Rechtsmittelfrist zur Rechtsmittelerhebung…
…zu bewilligen, wenn: 1. die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne ihr Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…2 Z 2 StudFG 1992 Falle, durch welche der Studienwechsel aufgrund eines unabwendbaren unverschuldeten Ereignisses zwingend herbeigeführt worden ist. Das Kind hat als Hauptstudium "Vergleichende Literaturwissenschaften" studiert und im Sommersemester 2016 auf das Bachelorstudium "Instrumental-und Gesangspadägogik(Harfe)" gewechselt. Dieses betrieb es mit großem Eifer…
…Schritte zu setzen, weder ein unvorhergesehenes noch ein unabwendbares Ereignis im Sinne des Gesetzes dar, liegt sie doch im freien Ermessen des bzw der Studierenden. Darüber hinaus wäre nur eine ("unverschuldete") Unterbrechung der Ausbildung für den bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe unschädlich, nicht aber…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…2 Z 2 StudFG 1992 Falle, durch welche der Studienwechsel aufgrund eines unabwendbaren unverschuldeten Ereignisses zwingend herbeigeführt worden ist. Das Kind hat als Hauptstudium "Vergleichende Literaturwissenschaften" studiert und im Sommersemester 2016 auf das Bachelorstudium "Instrumental-und Gesangspadägogik (***[X]***)" gewechselt. Dieses betrieb es mit großem Eifer…
…Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert…
…Berufung können den inhaltlichen Mangel der nicht rechtzeitig (= gleichzeitig mit Einbringung des Wiedereinsetzungsantrages) nachgeholten, versäumten Handlung heilen. Ob daher der Abgabepflichtige durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis gehindert war, eine Frist einzuhalten, brauchte demnach ebenso wenig geprüft zu werden wie der ihm anzulastende Verschuldensgrad…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 wird die Studienzeit u.a. durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) verlängert, wobei eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester bewirkt. Der VwGH geht im Zusammenhang mit einem Studienwechsel…
…wenn: 1. die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne ihr Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2.) die Partei die Rechtsmittelfrist…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
… 308 Abs. 1 BAO hat der Wiedereinsetzungswerber zu behaupten und glaubhaft zu machen, dass er unverschuldet infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses verhindert war, eine Frist einzuhalten. Der Wiedereinsetzungsgrund ist im Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft darzutun bzw sind bereits im Antrag taugliche Bescheinigungsmittel beizubringen. Das Vorliegen von…