…verpflichtet gewesen wäre, den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift der Person, der er das Kfz überlassen gehabt hat, bekanntzugeben. Durch die unvollständige Beantwortung der Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers hat der Bf. den Tatbestand der Verwaltungsübertretung des § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006 (Nichtbeantwortung einer…
…Abs. 1 lit. d BAO) auszuführen. Die unvollständige Beantwortung eines formal mangelhaften Mängelbehebungsauftrages kann aber nicht dazu führen, dass die Eingabe nach Ablauf der für die Mängelbehebung gesetzten Frist als zurückgenommen gilt. Zudem ist die Beschwerdevorentscheidung, mit der die Beschwerde als zurückgenommen erklärt wurde, bereits…
…im Zuge der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 vorgelegten, die Schwiegertochter betreffenden Unterlagen, sowie die unvollständige Beantwortung des Ergänzungsersuchens vom 11. Februar 2020 betreffend der Pflegebedürftigkeit der Eltern sowie des in Polen bestehenden Haushaltes und den Umstand, dass seine Gattin in Polen keine Einkünfte erzielt…
…aushaftenden Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 377.968,63 erlassen worden. Am 20.12.2012 sei eine unvollständige Beantwortung dieses Vorhaltes gemeinsam mit einem Antrag auf Fristerstreckung bis zum 29.03.2012 (gemeint wohl 2013) erfolgt. Diesem Antrag sei am 17.01.2013 stattgegeben worden…
…eingeholt. 2.UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE 2.1.Allgemeines/Umfang der Mitarbeit/Methodik | (10) | XB übermittelte nur eine unvollständige und teilweise Beantwortung des Fragebogens. Die Dienststellen der Kommission wiesen XB per Schreiben auf die mangelhafte Beantwortung des Fragebogens hin und ersuchten um vollständige und schlüssige Informationen…
…unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung der Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist. Das obige Schreiben wurde nachweislich am 19. Dezember 2025 zugestellt. Die Frist zur Erteilung der Lenkerauskunft endete daher am 02. Jänner 2026. Eine fristgerechte Beantwortung der Aufforderung zur Erteilung der Lenkerauskunft erfolgte laut Aktenlage…
…In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist und dass die Lenkerauskunft auch dann zu erteilen ist, wenn der Bf. der Meinung sein sollte, das betreffende Delikt nicht begangen oder…
…Verwaltungsgerichtshofes genüge es nicht, der Behörde irgendeine Mitteilung zu machen. Vielmehr sei die zur Auskunftserteilung verpflichtete Person durch die Erteilung einer unrichtigen bzw. unvollständigen Auskunft - sei es, dass eine andere Person genannt worden sei als diejenige, der das Fahrzeug tatsächlich überlassen worden sei, sei es…
…VwGH 13.12.2004, 2002/17/0320). Davon ausgehend entspricht die Auskunft, dass sich der Zulassungsbesitzer außer Stande sehe, die Frage zu beantworten, wem er das Fahrzeug überlassen habe, nicht den gesetzlichen Anforderungen in objektiver Sicht, zumal auch die Antwort, das Fahrzeug sei niemandem überlassen…
…Oktober 2013, innerhalb der Frist von zwei Wochen bekanntzugeben, wem Sie das gegenständliche, mehrspurige Kraftfahrzeug überlassen gehabt haben, nicht entsprochen, da die von Ihnen erteilte Auskunft unvollständig war. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
…dass Sie keine Möglichkeit gehabt hätten, die Lenkerhebung zu beantworten. In Ihrer Eingabe vom 02.07.2024 übermittelten Sie der Behörde eine Bestätigung darüber, dass Sie am 27.06.2024 im Bürgerservice der Gemeinde *** die Registrierung der ID Austria durchgeführt hätten und wandten zudem ein…
…betreffenden Person enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist. Die Lenkerauskunft ist auch dann zu erteilen, wenn Sie der Meinung sein sollten, das betreffende Delikt nicht begangen oder den Strafbetrag…
…gehabt habe, nicht entsprochen, da die erteilte Auskunft (Schreiben vom 14.08.2019) unvollständig gewesen sei und darüber hinaus mit Auskunft (Schreiben vom 28.08.2019) keine konkrete Person als Lenker bekannt gegeben worden sei. Auf Grund der Verletzung der Rechtsvorschriften des § 2 iVm § 4…
…möchte mir nicht den Vorwurf machen lassen wollen, durch Nichtaufklärung oder allenfalls verzögertes und lückenhaftes Sachvorbringen respektive unvollständige Vorlage von Unterlagen selbst Unklarheiten oder Ungereimtheiten verschuldet zu haben. Es war auch ursprünglich meine Intention selbst Kontoauszüge vorzulegen, da nur dann dynamisch die beabsichtigte ertragssteuerliche Ermittlung…
…dass das Nichterteilen bzw. eine unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist und dass die Lenkerauskunft auch dann zu erteilen ist, wenn die Zulassungsbesitzerin der Meinung sein sollte, das betreffende Delikt nicht begangen oder den Strafbetrag bereits beglichen zu haben…
…zustehen. Dieser Frage ging folgendes Verwaltungsgeschehen voran: Der Bf reichte die Einkommensteuererklärung für 2021 ein und beantragte darin die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages und des Familienbonus Plus für seine beiden mj Söhne. Das Finanzamt ersuchte den Bf um die Beantwortung nachstehender Fragen: Der Bf wurde ersucht…
…Lenkerauskunftsersuchen enthielt ua. den Hinweis, dass das Nichterteilen bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar sei. In Beantwortung der Lenkerauskunft teilte der Bf. der Behörde am 15. September 2020 mit, dass das Fahrzeug XY mit Wohnsitz in Rumänien, Straße…
…seine wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb obiger Frist ausgefüllt zu retournieren. Die Angaben seien nach Möglichkeit zu belegen. Falsche oder unvollständige Angaben seien gerichtlich strafbar. Sollten die entsprechenden Auskünfte ungerechtfertigt nicht binnen der o.a. Frist erteilt werden, werde die Abgabenbehörde über die Heranziehung zur Haftung des…
…vollen Namen und die vollständige Anschrift der betreffenden Person enthalten müsse. Das Nichterteilen bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung der Lenkerauskunft sei als Verwaltungsübertretung strafbar. Die Bf. teilte in Beantwortung des Lenkerauskunftsersuchens mit, dass das Fahrzeug zur Beanstandungszeit H., geb. 09.08.1986…
…Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sinngemäß im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, soweit sie im Verfahren der belangten Abgabenbehörde gelten. Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortung von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs…