…wurde. Eine Verzinsung des restlichen Darlehens erfolgte somit im Jahr 2016 nicht. Die BP ist der Ansicht, dass es sich, anders, als von der steuerlichen Vertretung dargestellt, nicht um eine Nutzungseinlage handelt, weiters ist anzuführen, dass ein unverzinstes Darlehen jedem Fremdvergleich widerspricht und für die…
…letzten Bedingungen erfüllt wären, scheitert die Anerkennung an der fehlenden Beurkundung der vereinbarten Verzinsung. Mit der behaupteten und nicht bewiesenen mündlichen Vereinbarung kommt diese Vereinbarung gerade nicht ausreichend nach außen zum Ausdruck. Es liegt somit ein unverzinstes Darlehen auf unbestimmte Zeit vor. Gem. § 2 Zi…
…und die Bf. das unverzinste Darlehen an die Mutter im Zeitraum 2020 bis 2024 zurückzahlte, wobei Kreditrückzahlungen in Höhe von 18.700,00 € für 2022 und 14.400,00 € für 2024 festgestellt werden. Die in Rede stehenden Ausbildungskosten sind unstrittig Werbungskosten im Sinne…
…den Finanzierungsbetrag (Wert des Grundstücks) in Raten und unverzinst zurückzuzahlen und im Anschluss an die Rückzahlung des Darlehens das Grundstück unentgeltlich der gemeinnützigen Institution zu übereignen. Diese Vereinbarung sei vertraglich jedoch einerseits als Ankauf der Liegenschaft durch Bf im Jahre 2012 um gesamt 182.260…
…leisten könne, seinem Sohn, um diesen den Erwerb einer Einkunftsquelle zu ermöglichen, ohne schriftlichen Vertrag ein unverzinstes Darlehen gewähre und mit ihm eine langfristige Rückzahlung vereinbare. Aus der Art der Finanzierung könne seiner Ansicht nach nicht geschlossen werden, ob es sich um Liebhaberei handle. Aus…
…Vaters vom 1.Nov.2014 entsprochen worden, die "eben was besprochen wurde" enthalte. Anstelle des vom FA angenommenen Darlehens habe sie mit ihrem Vater ein langfristiges, unverzinstes Zahlungsziel vereinbart, wie dieser es auch häufig fremden Kunden seines Gewerbebetriebes gewähre. Der Vater habe das Geld erst…
…Aktenvermerk zur Tz 4 Starthilfe ist Folgendes zu entnehmen: "Anmerkung ***Stb1***: Der ***2*** wurde der ***5*** gekündigt. Ein neuer Partner wurde gesucht (***4***). Die Starthilfe ist ein privates Darlehen und wurde daher nicht bilanziert. ***4*** stellte der ***2*** Geld zur Verfügung. 2013 stellte sich heraus…
…31.05.2014 | 55% | 01.06.2014-31.05.2015 | 50% | 01.06.2015-31.05.2016 | 45% | […] | 8. Provisionsvorschuss Sie erhalten € 150.000,- als unverzinsten Provisionsvorschuss. Dieser wird durch Gegenbuchung der Deckungsbeitragsgarantie gemäß Punkt 3…
…Vorgehensweise wird ebenso in der Rechtsprechung zum unverzinsten Darlehen deutlich. Trotz der explizit im Zusammenhang mit einer bilanziellen Betrachtungsweise vorgebrachten Zweifel in der Vorlageentscheidung des BFH (siehe BFH 28.6.1989, I R 110/85), hat der EuGH nämlich die Gesellschaftsteuerpflicht eines unverzinsten Gesellschafterdarlehens bejaht…
…Vorgehensweise wird ebenso in der Rechtsprechung zum unverzinsten Darlehen deutlich. Trotz der explizit im Zusammenhang mit einer bilanziellen Betrachtungsweise vorgebrachten Zweifel in der Vorlageentscheidung des BFH (siehe BFH 28.6.1989, I R 110/85), hat der EuGH nämlich die Gesellschaftsteuerpflicht eines unverzinsten Gesellschafterdarlehens bejaht…
…10 Jahren Geld gegeben habe. Dabei handle es sich um ein formloses und unverzinstes Privatdarlehen, auf das der Bf. bisher noch keine Rückzahlung geleistet habe. ***GS*** war der genaue offene Darlehensbetrag nicht bekannt (…"Es werden in Summe über € 100.000 sein."). Der Bf…
…unverzinste Darlehen auf unbestimmte Zeit handle. Dazu führte das Finanzamt weiters aus: "Mit Vorhaltsbeantwortung 17. Jänner 2010 wurde der Betrag als Darlehen zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses bezeichnet. Der Betrag sollte nach Liquiditätslage zurückgezahlt werden. In der Buchhaltung der Gesellschaft werden diese Beträge als kurzfristige Darlehen…
…Weiters hat der Bf. seiner Lebensgefährtin einen unverzinsten Darlehensbetrag von 12.000 € gewährt, der bei Auszug des Darlehensgebers zu tilgen ist und bei Ableben eines Vertragspartners nicht an Zweite übergeht. Aus dem Kontext des Notariatsaktes und der Darlehensverträge geht unzweifelhaft hervor, dass die Mitfinanzierung…
…wird. (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar 2008 § 2 Rz 175). Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 27.3.1980…
…wird. (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar 2008 § 2 Rz 175). Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 27.3.1980…
…wegen des Zeitdruckes der Bilanzerstellung zwar zutreffen könnte, jedoch der Überhang an Entnahmen aus dem Verrechnungskonto gegen den Einlagen entweder unversteuerte Geschäftsführerbezüge oder unverzinste Darlehen darstellten, die darüber hinaus im Falle der Uneinbringlichkeit als verdeckte Gewinnausschüttung ebenfalls zu versteuern seien. Dazu weist der Verwaltungsgerichtshof darauf…
…wird. (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar 2008 § 2 Rz 175). Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 27.3.1980…
…wird. (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar 2008 § 2 Rz 175). Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 27.3.1980…
…den Wert übersteigenden Gegenleistung. Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Bei zunächst verzinsten Darlehen…
…Die gebührenpflichtigen bzw gesellschaftsteuerpflichtigen Vorgänge (Gewährung von Darlehen, Zuschüsse, Forderungsverzicht und unverzinste Überlassung der Darlehensbeträge zur Nutzung) wurden bereits lange vor der Coronapandemie verwirklicht. Zum weiteren Hinweis beim Erörterungstermin auf die Investitionssumme der Gesellschafter und die Relation zur Höhe der Abgabenbelastung ist Folgendes zu bemerken…