…Lagern der Autos, Reifen und Felgen an. Denn bei einer Lagerung solcher Gegenstände schon vor April 2002 und trotz behördlicher Entsorgungsaufforderung wurde 2005 und 2008 noch immer ein unveränderter Zustand vorgefunden, sodass die für eine Lagerung vorauszusetzende Kurzfristigkeit nicht mehr anzuerkennen ist. Die bloßen Ankündigungen…
…altersgemäßer Status. Status psychicus / Entwicklungsstand: Manchmal etwas zäher Ductus, fröhlich Relevante vorgelegte Befunde: keine Diagnose(n): Z.n.Hemiparese links Richtsatzposition: 436 Gdb: 060% ICD: G81.9 Rahmensatzbegründung: Unveränderter Zustand seit Kindheit, erhebliche Probleme bei der Koordination Gesamtgrad der Behinderung: 60 vH voraussichtlich mehr als…
…Computer mit Braille-Schrift. Stock." Status psychicus / Entwicklungsstand: "Augenscheinlich kein Sehvermögen." Diagnose: Netzhautablösung bds. mit minimalem Sehrest li;... unveränderter Zustand. GdB lt. Richtlinien 90 %. Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich - Dauerzustand. Der Untersuchte ist voraussichtlich n i c h t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt…
…oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders…
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG hat der Bf. die Kosten des verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens in (unveränderter) Höhe von € 500,00 zu ersetzen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und §…
…die sich auch durch die rechtwidrigen "Durchsuchungshandlungen" nicht als wahr erwiesen habe. In den Bescheiden [Anordnungen] sei ausgeführt, dass "auf Grund des derzeitigen Verfahrensstandes von einer gerichtlichen Zuständigkeit nicht ausgegangen werden kann". Dies stehe diametral dem an den Zweitbetroffenen [gemeint A] ergangenen Sicherstellungsauftrag vom 24…
…Februar 2019 zu Finanzstrafverfahren Nr. *GZ1* ausgesprochen. Die Kosten werden in unveränderter Höhe von € 500,00 festgesetzt. II. Der Beschwerde der **Bf2** wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: Das nunmehr beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde zur Strafnummer…
…im offenen Saldo enthaltene bis dahin nicht entrichtete Abgaben der GmbH verrechnet wurden. Eine entsprechende Verrechnungsweisung für Umsatzsteuer 2017 ist nicht aktenkundig. Wenn eine Verrechnungsweisung bei der zuständigen Stelle am Finanzamt eingelangt wäre, wäre sie so wie die Verrechnungsweisung Umsatzsteuer 2017 von € 17.000…
…des Finanzstrafverfahrens der ***Bf1*** werden gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG in unveränderter Höhe von € 500,00 festgesetzt. Die Beschwerden des Amtsbeauftragten werden als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…angemessen festzusetzen, wobei bei Gesamtbetrachtung des Falles ausnahmsweise die Mindestgeldbuße gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG - um auch eine Relation zur Geldstrafe des Entscheidungsträgers herzustellen - unterschritten werden konnte. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten in unveränderter Höhe von € 500,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a…
…2015) trotz unveränderter Gesetzeslage nunmehr eine andere Entscheidung trifft. Der do. Behörde ist seit der Übermittlung des Bescheides des damaligen "Bundessozialamtes" aus 2001 bekannt, dass es sich bei mir um einen "Sonderfall" handelt. Es wurde im Jahr 2006 auch mit dem zuständigen Referenten die Sachlage…
…Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein. Die bloße Argumentation mit einer - allenfalls sogar plausiblen - Rechtsauffassung allein vermag ein Verschulden am objektiv unterlaufenen Rechtsirrtum nicht auszuschließen. Es bedarf vielmehr einer Objektivierung durch geeignete Erkundigungen bei der zuständigen Stelle; wer dies verabsäumt, trägt das Risiko des Rechtsirrtums (vgl…
…Organ nicht allenfalls ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Spruchsenates (§ 65 Abs. 2 FinStrG), sondern die zuständige Sachbearbeiterin im beauftragten Team der Steuerfahndung ausgewiesen ist. 4.2. Wäre die Finanzstrafbehörde nicht erkennbar, für welche der Spruchsenat bzw. der Spruchsenatsvorsitzende eingeschritten wäre und die Anordnung erlassen habe…
…ab Dezember 2016 zu Recht erkannt: I) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. II) Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist…
…der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 32 Tagen festgesetzt. Die Kosten werden in unveränderter Höhe von € 500,00 festgesetzt. Der Antrag auf bedingte Nachsicht der Strafen wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Steuernummer ***13***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. II. Die belangte Behörde hat die von der Kindesmutter, ***4***, SVNR ***7***, bei der belangten Behörde eingebrachten Anträge auf Differenzzahlung vom 25.09.2014 (Zeitraum…
…Zl. 98/14/0038; 26.7.2000, Zl. 95/14/0094), also Sachverhaltselemente, die bei entsprechender Berücksichtigung zu einem anderen als vom Bescheid zum Ausdruck gebrachten Ergebnis geführt hätten, etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften (vgl. VwGH 19.11.1998, Zl. 96/15/0148; 26.7…
…erwogen: Gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG wurde mit 1. Jänner 2014 der Unabhängige Finanzsenat aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren ging auf das Verwaltungsgericht über. Gemäß § 323 Abs. 38 BAO…
…a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Sie gilt auch für eine vollständige oder fertige oder nach den vorstehenden Bestimmungen dieser Vorschrift…
…das gesamte Reinerträgnis der Veranstaltung ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird. Die widmungsgemäße Verwendung des Reinerträgnisses ist dem nach dem Veranstaltungsort für die Erhebung der Gebühren zuständigem Finanzamt über dessen Aufforderung nachzuweisen. Gemäß § 16 Abs. 5b GebG entsteht die Gebührenschuld bei Ausspielungen…