…Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig, durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Der streitrelevante Sachverhalt, nämlich der Erhalt eines Kundenstockes von der deutschen Muttergesellschaft, war der bP…
…hätte können. Auch die Einrichtung von Seminarräumlichkeiten kann nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Hotelbetriebs gezählt werden zumal die Seminarräume selbst (bis auf den Austausch der Böden) in unveränderter Form weiterbenutzt wurden und es sich beim Anbot von Seminaren um ein Zusatzanbot eines Hotelbetriebes handelt…
…bei gleichzeitiger Sicherstellung des wirtschaftlichen Erfolgs des Einkaufszentrums ORT und seiner Pächter. Der Pächter wird ein Teil dieses Einkaufszentrums. Er partizipiert am Kundenstock, ohne dass ihm bei Beendigung dieses Vertrages Rechte daran zukommen. Die hohe Attraktivität sowohl des Einkaufszentrums sowohl des Einkaufszentrums ORT als gesamtes…
…der Beschwerdeführer keine wirtschaftlichen Gründe dafür genannt hat, seinen ausschließlich österreichische Kunden umfassenden Kundenstock an eine Schweizer GmbH zu veräußern - dies bei unveränderter Beibehaltung der schon bisher gepflogenen Geschäftsabläufe. Durch die enge familienhafte Verflechtung - die Gattin des Beschwerdeführers, sein Stiefsohn und er selbst halten gemeinsam…
…bei gleichzeitiger Sicherstellung des wirtschaftlichen Erfolgs des FMZ X und seiner Pächter. Der Pächter wird ein Teil dieses FMZ X. Er partizipiert am Kundenstock, ohne dass ihm bei Beendigung dieses Vertrages Rechte daran zukommen. Die hohe Attraktivität sowohl des FMZ X als gesamtes als auch…
…seien auch in der Steuererklärung angesetzt worden. Ebenso sei der Veräußerungsgewinn (aus dem Verkauf des Kundenstockes und des sonstigen Anlagevermögens) zum 30.06.2008 entsprechend angesetzt (Erlös € 935.000 abzüglich Buchwert AV € 28.379,13) worden. Das gesamte restliche Ergebnis sei beim BF…
…(Recht der Einberufung von Syndikatssitzungen, Beschlussfähigkeit: bei Sitzung auf Grund der Ersteinladung: 75%, auf Grund der zweiten Einladung bei unveränderter TO: 40% des Stammkapitals) 12.3. Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte nur wenn a) der Bevollmächtigte Partner im Syndikat ist; b) de Bevollmächtigte sich mit…
…Original-Markenprodukte wie vor 2005. ln Hinblick auf die unveränderte Nutzung der Quellen und der Marken durch die Bf trifft die Feststellung der BP, die Bf wäre ab 1.1.2005 nur als „Lohnfüller“ für die B KG tätig und hätte deshalb den Kundenstock abgetreten…
…für die BP wesentlichen Bankkontodaten, aus denen die Einnahmen und Ausgaben samt Gewinn und Umsatz hervorgehen, ändern sich nicht mehr, da sie unveränderte Originaldaten sind. […] Da Hr. ***Bf*** zu keinem SB-Termin erschienen ist und keine geeigneten Beweismittel vorgelegt hat, werden die Besteuerungsgrundlagen gemäß…
…die ihn sodann anstellten. Zum anderen sei es erforderlich, den Betrieb weiter bestehen zu lassen, um einen Kundenstock für die Zeit nach seinen befristeten Anstellungsverhältnissen zu erhalten. Daher gebe es eine Verknüpfung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, die iSd § 1 Abs 3 Liebhabereiverordnung (LVO) zu…
…wird, dass die Bf ausschließlich Einkünfte im Sinne des § 98 EStG 1988 aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit bezogen habe. Das FA begründet seinen unveränderten Standpunkt in einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 27.Sept.2019 damit, dass die Bf im durchgeführten Ermittlungsverfahren trotz mehrmaliger Aufforderung bzw. Erinnerung…
…in Höhe von 704.946,59 Euro - einen Teilfirmenwert in Höhe von 785.076,18 Euro aufgrund ihrer Beteiligung an der Bf im unveränderten Ausmaß von 49% und nahm unter Berücksichtigung einer Restlaufzeit von 10,5 Jahren eine (zusätzliche) Abschreibung im Ausmaß von jeweils 74…
…B abhängig gewesen. Weder die neuerliche Haftungsübernahme 1996 über 10 Mio bei gleich bleibender Verbindlichkeit von 28,9 Mio Schilling, noch ihr unverändertes Fortbestehen, noch die Einstellung der Geschäfte von A und B hätten eine Berücksichtigung der Haftung in der Bilanz bewirkt. Der aus der…
…März 1971, 349/70), bei einem Möbelhandelsbetrieb den Betriebsräumlichkeiten, dem Warenlager und dem Kundenstock (so auch VwGH vom 8. April 1970, 463/68). Umgelegt auf das gegenständliche Verfahren bedeutet diese einhellige und herrschende Rechtsansicht, dass wesentliche Betriebsgrundlagen sowohl des Einzelunternehmens Max Muster als auch für…
…Beschwerdesache Bf, vertreten durch STB gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 21.08.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…zu Recht erkannt: 1) Die Beschwerden betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 und 2008 werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. 2) Den Beschwerden betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2009 und 2010 wird im Umfang der Berufungs(Beschwerde)vorentscheidungen teilweise stattgegeben. Hinsichtlich der…
…Hintere Zollamtsstr. 2b, durchgeführten Beschwerdeverhandlung, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im fortgesetzten Verfahren insbesondere, ob…
…639,22 € | offener Restbetrag | 600.000,00 € lt. Rechnung vom 31.8.2010: | Firmenwert (Kundenstock für den Rauchfangkehrerbetrieb) | 563.666,10 € | Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens lt. Aufstellung | 9.530,00 € | geleistete noch nicht verrechnete Dienstleistungen…
…Adresse1, 1xxx Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 21. Juni 2011 betreffend Umsatzsteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Beschwerde gegen den die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2013 verfügenden Bescheid wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind…