…gemacht, selbst für seine Sozialarbeiterin sei ein allfälliges Nicht-Zustehen nicht erkennbar gewesen. Selbst das Finanzamt G und das Finanzamt C verträten in dieser Sache unterschiedliche Rechtsauffassungen. Als subsidiär Schutzberechtigter stelle er sich die Frage, ob er sich auf eine behördliche Rechtsauffassung verlassen könne bzw.…
…05.2019, RV/7105649/2017, sei anzumerken, dass das BFG die Revision gegen dieses Erkenntnis zugelassen und damit anerkannt habe, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen möglich seien. Eine Revision sei nicht erhoben worden. Nach Wiedergabe von § 5 SachbezugswerteVO führte die Abgabenbehörde weiters aus, dass die Befreiung des §…
…überschritten hätten und die IRS diese nicht zu den Honoraren zähle. Insofern liege eine unterschiedliche Rechtsauffassung der beteiligten Steuerverwaltungen vor. Der von der Beschwerdeführerin angegebene Schriftverkehr mit der amerikanischen Steuerverwaltung wurde trotz Aufforderung des Prüfers, alle mit diesem Vorgang in Zusammenhang stehenden Unterlagen ebenso wenig…
…jedoch angewendet werden hätten müssen. Die offensichtliche Unrichtigkeit ergebe sich vor allem aus der unterschiedlichen Rechtsauffassung, dass die GrundanteilV 2016 auf bereits vermietete Objekte (vor 1.1.2016) nicht zur Anwendung kommen würde. Die Abgabenbehörde habe die unterschiedliche Rechtsauffassung zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht wahrgenommen…
…BGBl. Nr. 401/1988) habe das Finanzamt die Gewinne der Körperschaftsteuer unterzogen. Es lägen daher unterschiedliche Rechtsauffassungen vor. Ob eine Rechtsauffassung im Sinne des § 293b BAO offensichtlich unrichtig sei, müsse anhand des Gesetzes und der dazu entwickelten Judikatur beurteilt werden. Wann ein entbehrlicher oder ein…
…Selbstbemessung der Umsatzsteuern entgegen der eigenen Rechtsansicht erfolgt sei, weil die Rechtsauffassung der Behörde falsch und deshalb ein Verfahren vor dem VwGH anhängig sei, vermag fehlendes Verschulden des Beschwerdeführers nicht darzutun. Eine unterschiedliche Rechtsauffassung rechtfertigt nicht, selbst berechnete und gemeldete Abgabenschuldigkeiten einfach nicht rechtzeitig zu…
…nicht den Gesetzesvorgaben entsprochen, und daher zu Recht zu einer Beanstandung geführt. Ebenso habe die steuerliche Begünstigung der Änderungskündigung nicht den Rechtsvorschriften entsprochen. Soweit der Beschwerdeführer sein mangelndes Verschulden an der Nichtentrichtung der Abgabenrückstände mit einer unterschiedlichen Rechtsauffassung begründe, sei dem entgegenzuhalten, dass eine Rechtsmeinung…
…Steuerbefreiung unterliegt." Zum Parteienvorbringen in der mündlichen Verhandlung: In der mündlichen Verhandlung vom 26.09.2017 wurde sinngemäß Folgendes vorgebracht: Die Parteien stimmen überein, dass hinsichtlich des vorgetragenen Sachverhaltes Übereinstimmung besteht und lediglich die unterschiedliche Rechtsauffassung über den KESt-Rückerstattungsanspruch der Bf. auf Grundlage des …
…6. Der Vertrag kann von jedem Vertragsteil nach vorausgegangener halbjähriger Kündigung zum Ende des Kalenderjahres aufgekündigt werden. Die stille Gesellschaft wurde von Dr. A im September 2003 gekündigt. Bedingt durch die unterschiedliche Rechtsauffassung von Dr. A und dem Beschwerdeführer kam es erst am 9. Oktober…
…die IRS aber nur die ausschließlich Zahlungen für die Seminartätigkeit bestätigen würden. In Hinblick auf die Einordnung des Prüfers bestünden daher unterschiedliche Rechtsauffassungen der beteiligten Steuerbehörden. Die Anforderungen an die Dokumentation entsprechend des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA in Hinblick auf Bestätigungen für die Jahre 2017…
…Ausfallshaftung. Sie setzt somit die Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden beim Primärschuldner voraus (ErläutRV 1960 BlgNR 24. GP 55). Die tatsächliche (aktive) Einflussnahme auf die Erfüllung abgabenrechtlicher Verpflichtungen muss kausal für die Uneinbringlichkeit der Abgaben sein. Bezüglich des Verschuldens des Beschwerdeführers bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen (vgl. Ritz, BAO7, …
…2012 als unbegründet ab. Gleichzeitig änderte es den angefochtenen Bescheid zu Ungunsten der Bf ab. Insbesondere unter Hinweis auf die unterschiedliche, in den stark divergierenden Mieteinnahmen entsprechende Berücksichtigung findende Werthaltigkeit der einerseits betrieblich und andererseits privat genutzten (vermieteten) Räumlichkeiten gelangte es zur Überzeugung, 31,17 …
…Tatsache sind ausschließlich die mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängenden Umstände anzusehen (vgl VwGH 16.1.1999,98/14/0038). Eine andere rechtliche Beurteilung oder eine unterschiedliche Beweiswürdigung stellt keine neue Tatsache dar (vgl VwGH 27.9.2012,2009/16/0005; 20.6.2005…
…hätte darstellen müssen, wenn man von einer Einlagenrückzahlung ausgegangen wäre. Im Rahmen der am 14.12.2018 stattgefundenen mündlichen Verhandlung gab die belangte Behörde zu Protokoll, dass sie ihre bisher vertretene Rechtsauffassung aufrecht halte und die Abweisung der Beschwerde beantrage. II. Das Bundesfinanzgericht hat…
…nach Ansicht des Prüfungsorganes die Kfz-Steuer für die gesamten Monate, in denen eine auch nur tageweise Verwendung erfolgt sei, vorzuschreiben gewesen wäre. Die steuerliche Vertretung vertritt dazu die Rechtsauffassung, dass es nicht richtig sei, dass das KfzStG für inländische Anhänger ausschließlich den gesamten Kalendermonat…
…der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Abgabenrecht zur Anwendung kommt vermag unstrittig sein, aber die Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben sieht keine Rechtsfindung anderer Rechtsauffassungen vor. Vielmehr zielt der Grundsatz von Treu und Glauben auf die erteilten Auskünfte der Abgabenverhaltung ab…
…Gesetz geforderte Meldungen an das wirtschaftliche Eigentümerregister bei gewissen Sachverhalten Meldepflichten festlegt, bei anderen wieder nicht. Diese unterschiedliche Handhabung ist sachlich unbegründet. Denn das Firmenbuch ist ebenso eine gerichtliche Datenbank und beinhaltet den Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit. Es wird zudem von den Gerichten geführt…
…einer abkommensautonomen Auslegung (z. B. Gassner, SWI 1999, 59; Kühbacher, SWI 9/2008, 387). Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen ergeben sich offenkundig daraus, dass Teile der Lehre die DBA autonom (aus sich heraus) auslegen (z. B. Schuch, Verluste im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, 163 ff.; Gassner, SWI 1999…
…ein Haus errichtet, welches gemischt genutzt wurde. Folgich wurde in Anschluss an die Geltendmachung der Vorsteuern eine Außenprüfung gemäß § 149 BAO angesetzt. Die Betriebsprüfung vertrat die Rechtsauffassung, dass für jenen Teil des Neubaus, der privat genutzt wurde, der Vorsteuerabzug nicht zulässig wäre. Die Abgabenbehörde begründete…
…den beiden Lagerflächen der Zwischenlager eine Entfernung von ca. 4 km bestehe und es sich also um zwei unterschiedliche Örtlichkeiten handle. Entgegen der Rechtsauffassung des Zollamts komme es für die Berechnung der Lagerfrist und für die Beurteilung, ob das Material schon länger als drei Jahre…