…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…Vorsteuerbeträge, welche zwingend jeweils in diesen Jahren geltend zu machen gewesen wären, wobei ein aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden könne, nicht zum Abzug im Jahr 2007 zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat führt in der Berufungsentscheidung weiter aus, dass…
…€ 95.480,89 bewirkt, indem er die Umsatzsteuer für die Bauleistungen des slowenischen Bauunternehmens BX nicht offengelegt und nicht abgeführt habe und "für" [vermutlich: im Zusammenhang mit] umsatzsteuerfreie[n] Liegenschaftsverkäufe[n] Vorsteuerabzüge [bei Leistungen] von Bauunternehmen geltend gemacht habe, und dies nicht nur für…
…ebenfalls rechtlich zutreffend vorbringt, war A unter bestimmten Umständen berechtigt, hinsichtlich dieser auf ihn übergegangenen Umsatzsteuern aus den Leistungen der ausländischen Baufirma BX einen Vorsteuerabzug zum Ansatz zu bringen. Dazu führt z.B. der VwGH in seiner Entscheidung vom 23.11.2016, Ra 2014/15…
…Beweise hervorgetreten wären, die die Abgabenbehörde zweiter Instanz in Bedacht zu nehmen haben würde. Das Gericht habe sich mit den nunmehr auch im Abgabenverfahren zu behandelnden Themen, insbesondere dem Bf.- Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der L2-GmbH, beschäftigt und habe u.a. sogar Zeugen der…
…sei zur Begründung der Versagung des Vorsteuerabzugs unzureichend, vielmehr wäre es Sache der Behörde gewesen, im Einzelnen darzustellen, in welchen Punkten die Leistungsbeschreibung einen Vorsteuerabzug ausschließe und hätten diesbezüglich Feststellungen getroffen werden müssen. Solche Feststellungen habe die Behörde unterlassen und sich ohne nähere Konkretisierung des…
…1 Z. 1 UStG nicht zum Vorsteuerabzug: VSt-Abzug auf Grund von Rechnungen der Firma A GmbH Lt. Niederschrift und Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung bei der Firma A GmbH vom 08 03.2013 des Finanzamtes Wien 1/23 hat dieses Unternehmen für den…
…der Einbringung der Abgaben. Im vorliegenden Fall besteht für die Behörde kein Ermessensspielraum. Erfolgt die Mitteilung bei einer Bauleistung nicht, so ist der Vorsteuerabzug bei gleichzeitig eintretendem Übergang der Steuerschuld nicht anzuerkennen. Ein Vertrauensschaden liegt nicht vor. Zwar hat die Bf. in der Beschwerde angeführt…
…durch die S-GmbH habe wissen müssen. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 entfalle das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn "die Lieferung oder die sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt (wurde), der wusste oder wissen hätte müssen, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit…
…gemachten Vorsteuerbetrag in dem Ausmaß zu berichtigen, als das ihr von der Firma_A Nachfolge_A keine Leistungen mehr ausgeführt wurden. Der Beschwerdeführerin steht kein Vorsteuerabzug für die bereits in der Anzahlungsrechnung vom 3. Juli 2009 verrechneten und bezahlten, jedoch in Folge von der Firma…
…Gründen - insbesondere wegen des Vorrangs des Insolvenzrechts vor dem Abgabenrecht - schon grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Die Beschwerdeführerin habe zu Recht für die noch nicht ausgeführte steuerpflichtige Bauleistung den Vorsteuerabzug vorgenommen; die Umsatzsteuerschuld der Firma_A Nachfolge_A sei im Wege der Überrechnung zur Gänze bezahlt worden…
…sie einen Schaden darstellt. Auch der Kausalzusammenhang zwischen unterlassener Umsetzung durch das Land Wien und dem Schaden ist zu bejahen, denn der zu enge Begriff des Wasserabnehmers kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Schaden in seiner konkreten Gestalt (Verlust der Vorsteuerabzugs) entfiele ( Leidenmühler, Studienbuch…