…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da es zur Frage, ob bei unterjähriger Änderung der Verhältnisse im Jahr der Änderung eine Vorsteuerberichtigung für…
…um Betriebe, die, wenn sie ohne Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft betrieben würden, als Gewerbebetriebe anzusehen wären. Ein Nebenbetrieb muss auf Grund seiner wirtschaftlichen Zweckbestimmung und seiner wirtschaftlichen Bedeutung tatsächlich zur Landwirtschaft oder Forstwirtschaft im Verhältnis eines Hilfsbetriebes stehen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…
…Kreditinstitut neu gegründet und ist § 2 Abs. 5 nicht anzuwenden, sind die Z 1 bis 3 für die Berechnung der Stabilitätsabgabe für das Jahr der Neugründung nicht anzuwenden. Wesentliche Änderung der Verhältnisse gültig von 1.1.2011 (BGBl. I Nr. 111/2010; Budgetbegleitgesetz 2011) bis…
…es zu einer Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG 1994 kommen. Sei § 12 Abs. 2 Z 2 lit b UStG 1994 einer Berichtigung zugänglich, müsse eine Vorsteuerkorrektur i.S.d. § 12 Abs. 11 UStG 1994 unabhängig vom Zeitpunkt der Nutzungsänderung immer…
…davon ausging, dass der Backsteinbau (‚Altgebäude‘) zeitlich vorgelagert saniert wurde und ermittelte die zu berichtigende Vorsteuer für die Jahre 2005 und 2006 im Schätzungsweg sowohl für die Anschaffungskosten als auch die Sanierungskosten im Verhältnis 70% 'Altbau' und 30% 'Neubau'. Eine unterjährige Korrektur unterblieb, da laut…
…ist somit beizupflichten, dass mangels Änderung der Verhältnisse in Bezug auf niedrigere Lohnaufwendungen auch für das Jahr 2015 gemäß § 12 LuF-PauschVO 2015 i. V. m. § 5 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015 der Durchschnittssatz von 70% plus den mit 10% der Bruttoeinnahmen gemäß § 184 BAO…
…wobei er den Eintritt der Verkürzungen nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, d) lohnabhängige Abgaben, nämlich Lohnsteuer für 08/2015 in Höhe von € 14.602,93 und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (Anmerkung: € 1.705,49) samt Zuschlägen zu den…
…Organisation des Buchhaltungswesens für die zu beurteilende selbständige Tätigkeit im Verfahrenszeitraum erbrachten keine gegenteiligen Hinweise. Im AP-Verfahren war eine entsprechende Überprüfung (auch hinsichtlich der Verhältnisse vor 2003) mangels Thematisierung einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG unterblieben. Das im Unternehmen des Bf verwendete Buchhaltungsprogramm…
…auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt (z.B. VwGH 25.11.2015, 2011/13/0091). Die in den Streitjahren in C ausgeübte Tätigkeit beruhte auf einem Vertrag mit der *…
…Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen, wobei im Übrigen die § 32 bis 35 des Strafgesetzbuches gelten. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und…
…2000/14/0174). Er beruht auf der allgemeinen Verkehrsauffassung, wie sie in der Marktlage am jeweiligen Stichtag ihren Ausdruck findet. Unterjährige Schwankungen des Teilwertes sind unbeachtlich (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21a § 6 Rz 137). Maßgeblich sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag; die bis zur Bilanzerstellung gewonnenen…
…s. oben, A.6.). A.8.2. Umsatzsteuer 2012 Abgesehen von der Abänderung hinsichtlich des kraft Rechnungslegung geschuldeten Steuerbetrages war die Begründung wortgleich mit jener zur BVE betreffend Umsatzsteuer 2011 A.8.3. Einkommensteuer 2011 Siehe oben A.8.1. und unten A.8.4.…
…anderseits aus der Subsidiarität der Spekulationseinkünfte (vgl. Doralt, EStG Kommentar, § 29 Rz 3) ein zwingender Vorrang ihrer Berücksichtigung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Insofern räumt das Gesetz dem Bf kein Wahlrecht ein. Ein Ausgleich des oa. Spekulationsgewinns mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften des…
…das objektive Moment der Innehabung unter den in § 26 Abs 1 BAO genannten Umständen (Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderung jederzeit zum Wohnen benützt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen Verhältnissen entsprechendes Heim…
…4 Teilpauschalierte Einnahmen Forst - KZ 9700 - Einkünfte Forst | 203.265,71 | Nach Bp. | 232.370,01 Änderungen der Besteuerungsgrundlagen Einkommensteuer [310] Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | Zeitraum | 2009 | | Euro | Vor Bp | 62.849,60 | Forst…
…Abgabepflichtiger oder bei abgabenbehördlichen Buch- und Betriebsprüfungen anderer hervorgekommen sind, festgehalten und mitgeteilt werden (zum Beispiel auch sogenannte Kontrollmitteilungen). Die Verwertung dieser außerhalb konkreter Verfahren oder in einem anderen Verfahren gewonnen Kenntnisse ist zulässig und möglich, weil der Unmittelbarkeitsgrundsatz im Abgabenverfahren nicht gilt. (Stoll, BAO…
…Eine Wohnung iSd § 26 Abs 1 BAO sind Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderung jederzeit zum Wohnen benützt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (Ritz/Koran, BAO7 § 26 BAO…
…gewinnmindernd verbucht wurden. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde das Darlehenskonto (2350 und 2910) aufgelöst und in Höhe von insgesamt 1.045.248,50 Euro als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. 4. Geschäftsführerbezug Im Jahr 2006 erfolgte eine nicht einvernehmliche, unterjährige Erhöhung des Geschäftsführerbezuges durch den Gesellschafter-Geschäftsführer…
…wenn ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen (vgl. VwGH 28.5.2002, 97/14/0053; 9.9.2004, 99/15/0250; 13.9.2006, 2002/13/0091; 25.6.2007, 2004/17/0105). Im Übrigen befreit der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens den Revisionswerber nicht von seiner Verpflichtung…
…nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderung jederzeit zum Wohnen benützt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (VwGH 26.11.1991, 91/14/0412; 24.1.1996, 95/13/0150). Der Steuerpflichtige…