…zurückzuverweisen. Nach § 160 Abs. 1 FinStrG hat die mündliche Verhandlung zu unterbleiben. Der Mangel der sachlichen Zuständigkeit ist durch das BFG nicht sanierbar (dasselbe gilt für den Fall der falschen Zusammensetzung eines Kollegialorgans, zB des Spruchsenats (VwGH 24.4.2002, 2001/13/0198; BFG, 3…
…fechte den gegenständlichen Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 15.10.2013 wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung, Aktenwidrigkeit, unrichtiger Beweiswürdigung und unvollständiger Beweisaufnahme seinem gesamten Inhalte nach an. Es ist zwar dem Finanzamt Waldviertel insoferne beizupflichten, als im gegenständlichen Fall mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien…
…angefochtene Entscheidung auch nachgewiesen. Der Spruchsenat sei daher nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen. Schon aus diesem Grund sei das angefochtene Erkenntnis wegen unrichtiger Zusammensetzung des Kollegialorgans und damit Unzuständigkeit der belangten Behörde aufzuheben. Im Spruch der angefochtenen Entscheidung umschreibe der Spruchsenat die Tat, die er dem…
…mit Schriftsatz vom 17. Jänner 2018 Beschwerde erhoben und unter Durchführung einer mündlichen Verhandlung eine zumindest teilweise Einstellung des Finanzstrafverfahrens, in eventu die Verhängung erheblich niedrigerer Strafen beantragt. Die Zuständigkeit des erkennenden Spruchsenates und dessen rechtmäßige Zusammensetzung sei von Amts wegen zu überprüfen; die zum…
…dargestellten Mitglieder des Senates sind die zur Entscheidung zuständigen Organe, wobei der eingeschrittene Spruchsenat auch der zuständige gewesen ist. Die Behauptung, mit der Aufhebung wegen Unzuständigkeit wäre das Finanzstrafverfahren beendet, ist somit unrichtig. Der zuständige Spruchsenat hat zu Recht entschieden. Die Zusammensetzung des Spruchsenats ist…
…Strafe, bei deren Ausmessung, wie im Spruch dargetan, auf die Bestimmungen des § 23 Abs 3 FinStrG Bedacht genommen wurde, erachtete der Spruchsenat dem gesetzten Verschulden angemessen. Der Ausspruch über den Verfall gründet auf § 35 Abs 4 FinStrG iVm § 17 Abs 2 lit a FinStrG. Gemäß…
…Strafe, bei deren Ausmessung, wie im Spruch dargetan, auf die Bestimmungen des § 23 Abs 3 FinStrG Bedacht genommen wurde, erachtete der Spruchsenat dem gesetzten Verschulden angemessen. Der Ausspruch über den Verfall gründet auf § 35 Abs 4 FinStrG iVm § 17 Abs 2 lit a FinStrG. Gemäß…
…geboten ist und § 270 BAO eine solche Änderung der Geschäftsverteilung nicht verbietet. Damit wird auch keine "Rückwirkung" angeordnet, da sich die Zusammensetzung des Senates sodann nach der zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung geltenden Geschäftsverteilung richtet (vgl. VfGH 7.6.2013, B 172/2013). Mit dem Beschluss…
…Schein- bzw. Deckungsrechnungen sind und dass keine Lieferungen zwischen der Subunternehmerin und dem Bf. stattfanden, ergibt sich aus den rechtskräftigen Feststellungen des Spruchsenats des Amts für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde. Hervorzuheben sind die folgenden Feststellungen, wonach ***V*** über keine angemeldeten Fahrzeuge verfügt, mit denen Zeitungen ausgefahren…
…wobei als Erstes eine Überprüfung der Zuständigkeit des erkennenden Spruchsenates und seiner rechtmäßigen Zusammensetzung angeregt wurde. Die gegenständliche Beschwerde richte sich insbesondere und auch gegen den Schuldspruch, weil der Beschuldigte nicht geständig sei, wobei auf einen an den Spruchsenat gerichteten Schriftsatz verwiesen wird. In diesem…
…Spruchsenat beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde und nicht, wie es aus Sicht des Amtsbeauftragten richtiger Weise lauten müsste, der Spruchsenat beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde für das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt als Finanzstrafbehörde. Unabhängig davon, dass sich die Zusammensetzung der Mitglieder des Spruchsenates…
…sei. Darüber hinaus sei die verhängte Geldstrafe i.H.v. EUR 1.800,- überhöht. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor den Spruchsenat I des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde schilderte der Beschuldigte die fünf unverzollten Lieferungen so, dass er diese im Zollhof in St. Margrethen…
…den zweiten Halbsatz der Begründung, die Bf gehe davon aus, dass die Einkommensteuer in den Erstbescheiden ("ursprünglich") richtig festgesetzt worden sei. Dazu wird auf das ohnehin auf das umfassende Geständnis der Bf gestützte Erkenntnis des Spruchsenates vom 6. Juni 2014 verwiesen, wonach die Bf wegen…
…Strafsachenstelle das zuständige BV-Team des Finanzamtes um Prüfung, ob diesen Anträgen Berechtigung zukomme und ob die IZP 2003 und 2004 in der vom Vertreter dargestellten Höhe zu bemessen wären. Um rasche Entscheidung werde ersucht, da das Verfahren vor dem Spruchsenat noch vor oder kurz…
…unter Anwendung der - gemäß § 4 Abs. 2 FinStrG zu beachtenden - Rechtslage zu den Tatzeitpunkten bzw. zum Zeitpunkt der Entscheidung des Spruchsenates der Tatbestand einer fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. FinStrG in der Fassung vor dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118 mit Wirkung ab…
…wäre, und c) dass die rechtliche Würdigung unrichtig wäre. Über die Beschwerde wäre erwogen worden: a) Zur Wahrung des Parteiengehörs und zu den beantragten Zeugeneinvernahmen werde in der Beschwerde auf Seite 3 vorgebracht: "Indem die bescheiderlassende Behörde im Rahmen ihrer Begründung lediglich pauschal festhält, dass…
…VwGH 26.1.2012, 2009/16/0210; BFG 12.12.2014, RV/2100837/2013). Die Bf. sei mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg, N-2, vom D-1, rechtskräftig am D-2, für eine vorsätzlich begangene Finanzordnungswidrigkeit nach € 49…
…Bei unrichtiger Ermessensübung ist die Zustellung an die Partei unwirksam. Somit wäre die Zustellung der Beschwerdevorentscheidung gemäß § 9 Abs 3 ZustG an den einschreitenden Rechtsanwalt vorzunehmen gewesen. Da dies nicht geschehen ist, liegt ein Zustellmangel vor. Unterbleibt entgegen § 9 Abs 3 ZustG die Bezeichnung des…
…Aktenlage wie folgt zusammensetzen: Handelswaren BRD -€ 472.464,46 Handelswaren igE -€ 148.054,20 Sonstiger Aufwand -€ 223.767,83 Summe € 844.286,49 Der Bf möge bekanntgeben, ob der Ansatz dieser Betriebsausgaben richtig sei. Sofern aus Sicht des Bf eine Änderung…
…angeführt, wie sich die geschätzten Beträge zusammensetzen, bzw wie diese berechnet wurden. Die Begründungen bestanden lediglich in dem Hinweis, dass aufgrund der sichergestellten Unterlagen geschätzt wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Finanzamt von einer über die vorliegenden Rechnungen hinausgehenden Tätigkeit des Bf ausgeht, bzw…