…mit, dass die ursprünglich unrichtige Zustellung der Grundlagenbescheide im Juli 2010 saniert worden sei und die ursprünglich ebenfalls unrichtig adressierten Einkommensteuerbescheide an den Bf Anfang Juni 2010 an die RA-Kanzlei zugestellt worden seien. Mit Bescheid vom 16.11.2010 erteilte das FA St. Johann…
…Im Beschwerdeschriftsatz führt die bP dazu begründend aus, dass vom FA im Außenprüfungsverfahren unrichtige Feststellungen beim Gruppenmitglied Z-GmbH getroffen worden seien, welche sich auf die angefochtenen Bescheide betreffend Körperschaftsteuer Gruppe für 2011 bis 2014 auswirkten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.7.2018 hat das FA…
…sei, dass gem. § 252 BAO ein abgeleiteter Bescheid mit der Begründung, der Grundlagenbescheid sei unrichtig, nicht mit Erfolg angefochten werden könne. Das Finanzamt beantragte, die Beschwerde - sofern sie als gegen den Bescheid über die Vorschreibung der Bodenwertabgabe gerichtet zu werten ist - als unbegründet abzuweisen. Für…
…Lohnzetteln. Die vorgenommenen Umsatzsteuerschätzungen für 2013 und 2014 sind zudem bei weitem überhöht. Um diese Schätzungen bekämpfen zu können beantragt der Einschreiter nachstehend die Zustellung der Grundlagenbescheide für Umsatzsteuer 2010 bis 2014. Zudem haftet der Einschreiter nur, insofern ihn ein Verschulden an der Nichtzahlung trifft…
… 212a BAO richtet sich die frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die einen…
… 212a BAO richtet sich die frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die einen…
…5.2016 richtete sich die gegenständliche frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die…
…5.2016 richtete sich die gegenständliche frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die…
…5.2016 richtet sich die gegenständliche frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die…
…13.6.2019, E 4256/2018-12 zu § 295 BAO unter anderem folgenden Satz formuliert: ,,Auch wenn ein solcher nach Ergehen des ”abgeleiteten" Bescheides wirksam erlassener Grundlagenbescheid betragsgleich an die Stelle einer Enunziation treten sollte, die nicht als Bescheid zu qualifizieren war, wäre nach der…
…gesamt € 624.360,30 in Anspruch genommen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde, beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und erstattete eine Beschwerdeergänzung. Die Höhe der Haftungsbeträge sei unrichtig. Zumindest 50 % von den strittigen Steuern seien ungerechtfertigte Schätzungen. Es liege keine Uneinbringlichkeit vor…
…im Wortlaut gegenüber (einerseits Aufhebung eines abgeleiteten Bescheides erst dann, wenn der Grundlagenbescheid als Nichtbescheid qualifiziert wurde und andererseits die Pflicht zur Antragstellung vor Eintritt der Verjährung) ist zunächst auf die Absicht des Gesetzgebers abzustellen. § 295 BAO ist in Abschnitt 7 der BAO eingearbeitet worden…
…Beschwerde der Abgabepflichtigen vom 29. Mai 2024 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 7. Mai 2024 (Zahl 9***) betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung eines Grundlagenbescheides betreffend Feststellung einer Einfuhrabgabenfreiheit gem § 87 Abs 1 Z 1 lit b ZollR-DG iVm § 185 BAO nach…
…das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Der Haftungsbescheid werde wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung und Mangelhaftigkeit des Verfahrens seinem ganzen Inhalt nach bekämpft: "1. Unrichtige rechtliche Beurteilung: Festzuhalten ist, dass dem angefochtenen Haftungsbescheid keine exakten Feststellungen zu den Grundlagenbescheiden zu entnehmen sind. Zur aushaftenden Umsatzsteuer fehlen jegliche…
…diese Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 nicht ausschlaggebend (Ritz/Koran, BAO7, § 299 Rz 10). Die unrichtige Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung wurde im gegenständlichen…
…11.2016 wurde nicht durch unrichtige oder unvollständiger Angaben des Bf. verursacht. Die Begründung des Zollamtes, die sofortige Bescheidrücknahme sei nicht erfolgt, weil der Bf. ja 6 Monate Zeit habe, den gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich zu begründen, steht im Widerspruch mit der Feststellung im Grundlagenbescheid…
…am genannten Tag auf 3.653,82 €. (6.) Neben der persönlichen Unbilligkeit brachte die Bf vor, dass sie "sich gegen die inhaltlich unrichtigen Feststellungsbescheide nicht wehren [konnte], da die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide aufgrund der Unmöglichkeit, damit die Grundlagenbescheide zu bekämpfen, keinen Erfolg hatten"…
…denen im "Wurzeljahr" eine Fehlerberichtigung nur auf Grund der bereits eingetretenen Verjährung nicht mehr steuerwirksam erfolgen kann. Dies ändert aber nichts daran, dass unrichtige Bilanzansätze bis zur Wurzel zu berichtigen sind, lediglich die Steuerwirksamkeit der Berichtigung wird, insoweit der Fehler noch steuerliche Auswirkungen haben kann…
…der Begründung des Haftungsbescheides verwiesen wurde, nicht jedoch Bescheide betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen. In der rechtzeitig eingebrachten Beschwerde vom 23.6.2017 wurde die ersatzlose Behebung des Haftungsbescheides beantragt, weil die Rückstände auf unrichtigen Grundlagenbescheiden beruhten; weiters habe sich die Bf. aufgrund der Liquiditätsprobleme der Primärschuldnerin bemüht…
…Stattgebung der beiden Beschwerdebegehren davon auszugehen ist, dass neben der ersatzlosen Aufhebung der oa Grundlagenbescheide der Jahre 2011-2015 es sohin auch der Grundlage für den jeweils bezughabenden Bescheid über die Festsetzung des Säumniszuschlages der angeführten Jahre entbehrt, wird von der ursprünglichen Beantragung einer mündlichen…