…einer weiteren Lohnpfändung ihr Existenzminimum unterschreite, lässt sich nichts gewinnen, da es in Angelegenheiten der Lohnpfändung Sache des Drittschuldners ist, die Höhe der unpfändbaren und pfändbaren Bezugsteile zu berechnen (BFG 11.2.2022, RV/7100893/2021). Eine Berechnung des Existenzminimums gemäß § 291a EO durch die…
…99/02/0163, VwGH vom 22.2.2013, 2011/02/0232). Das unpfändbare Existenzminimum betrug in Österreich im Jahr 2025 1.273,99 €. Der Bf. hat im Zuge des Verfahrens vor der belangten Behörde betreffend die Gewährung einer Zahlungserleichterung angegeben, dass er Mindestsicherung in…
…1.550,85 (14 x jährlich). Aufgrund einer zur Abdeckung dieses Abgabenrückstandes durchgeführten Forderungspfändung durch die belangte Behörde verbleibt der Beschwerdeführerin von diesem Betrag der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum") in der Höhe von monatlich € 1.353,10. Zusätzlich bezieht die Beschwerdeführerin eine monatliche Pension in…
…3 EO werden Sie als jener Drittschuldner bestimmt, der (neben den Steigerungsbeträgen nach § 291a Abs. 3 EO) die unpfändbaren Grundbeträge nach § 291a Abs. 1 und 2 EO zu berücksichtigen hat. II. Zur ***6***: Am 29.4.2024 erließ die Abgabenbehörde einen Bescheid - Pfändung einer Geldforderung…
…2 vorzugehen. (Vgl. Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG3 § 54b Rz 12) Der unpfändbare Sockelbetrag errechnet sich wie folgt: Gemäß § 291a Abs. 1 EO haben beschränkt pfändbare Forderungen, bei denen der sich nach § 291 ergebende Betrag (Berechnungsgrundlage) bei monatlicher Leistung den Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen…
…das Kindergeld für den Zeitraum Februar 2017 bis Jänner 2018 ist mir ursprüglich aufgrund einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Behörde gewährt worden, nicht etwa aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben meinerseits zur Sache. Sie wurde von mir gutgläubig verbraucht. Eine Verletzung des - im Gesetz nicht vorgesehenen…
…3 Z 2 EO), weshalb das Existenzminimum im Pfändungsbescheid schon aus diesem Grund oft gar nicht angegeben werden kann. In der gerichtlichen Lohnpfändung ist es Sache des Drittschuldners, die Höhe der unpfändbaren und pfändbaren Bezugsteile zu berechnen (Heller/Berger/Stix, Die Lohnpfändung nach dem Lohnpfändungsgesetz…
…Herhaltung der gesamten Kleidung, Leib-, Tisch- und Bettwäsche, nicht aber die Nachbeschaffung derartiger Sachen, und schließlich die Bezahlung der Kosten eines standesgemäßen und ortsüblichen Begräbnisses samt ortsüblicher Totenzehrung, Herstellung eines Grabsteines und laufender Graberhaltung. c) zur Versorgung: Die Verpflichtung der Übernehmerin, für die Übergeberin und…
…1 BAO zum Nachteil für die Sachentscheidung erfolgt sei. Eine Einschränkung oder Teileinstellung der Vollstreckung gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 AbgEO sei in Ansehung der unpfändbaren Einkommensforderungen von der belangten Abgabenbehörde auch nicht vorgenommen worden. Äußerung zur Stellungnahme der Abgabenbehörde im Vorlagebericht: Die Pfändungsbeschränkungen…
… 65 AbgEO Rz 5) Sache des Drittschuldners ist es, die Bezüge des Abgabepflichtigen in eine unpfändbare und eine pfändbare Masse aufzuteilen. Allfällige Fehler des Drittschuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO) oder etwa bei Auszahlung unpfändbarer Bezüge an den Überweisungsgläubiger können nicht gegenüber…
…686). Sache des Drittschuldners (hier der Bank) ist es, die Bezüge des Gepfändeten in eine unpfändbare und eine pfändbare Masse aufzuteilen. Allfällige Fehler des Drittschuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO) oder etwa bei Auszahlung unpfändbarer Bezüge an den Überweisungsgläubiger können nicht gegenüber…
…dem Beschwerdevorbringen ersichtlich, dass der Bf die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto bestreitet. Aufgrund der Bindung an die "Sache" ist dem Bundesfinanzgericht eine Absprache über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto, ob also die Verrechnung der Einkommensteuergutschriften zu Recht erfolgt ist, im gegenständlichen…
…WRKG anzusehen wäre (vgl zur Anknüpfung an das unpfändbare Existenzminimum BFG 23.10.2017, RV/7400189/2017), liegt beim Beschwerdeführer aber unbestritten nicht vor. Allerdings beruft sich der Beschwerdeführer darauf, dass neben persönlichen Umständen auch in der Sache gelegene Umstände als besonders berücksichtigungswürdig anzusehen seien.…
…Exekutionsobjekt nicht ausreichend spezifiziert (vgl. OGH 28.04.2004, 3 Ob 226/03m). Aus dem Grundsatz der Spezialität ergibt sich nämlich - im Unterschied zum Insolvenzrecht - dass eine Exekution nur auf bestimmte Sachen oder Rechte geführt werden kann (Holzhammer, Österreichisches Zwangsvollstreckungsrecht3 71). Die Pfändung von „Forderungen…
…Exekutionsobjekt nicht ausreichend spezifiziert (vgl. OGH 28.04.2004, 3 Ob 226/03m). Aus dem Grundsatz der Spezialität ergibt sich nämlich - im Unterschied zum Insolvenzrecht - dass eine Exekution nur auf bestimmte Sachen oder Rechte geführt werden kann (Holzhammer, Österreichisches Zwangsvollstreckungsrecht3 71). Die Pfändung von „Forderungen…
…die Bf. monatlich 915,72 Euro angeführt. Der Bf. verbleibe daher monatlich ein Betrag in der Höhe von 223,53 Euro. Der vom Gesetzgeber für das Jahr 2014 vorgegebene unpfändbare Freibetrag gemäß § 291a Abs. 1 EO betrage 857 Euro. Das Nettoeinkommen der Bf. liege damit…
…Ehefrau, weil die Wohnungsmiete an die € 800,00 monatlich betrage und für den Kindergarten der Tochter ca. € 150,00/Monat aufzuwenden seien. Die Existenzgefährdung sei durch den auf Pfändung beweglicher Sachen und Abnahme von Bargeld gerichteten Vollstreckungsauftrag vom 30. März 2012 akut, weil…
…Die ***2*** wurde als jene Drittschuldnerin bestimmt, welche den unpfändbaren Grundbetrag zu berücksichtigen hat. Gegen diese Bescheide erhoben der Beschwerdeführer sowie die ***Bf2*** mit Schriftsatz vom 13.01.2026 fristgerecht Beschwerde. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes ***4***, wurde über das Vermögen des Beschwerdeführers ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet…
…eine Beschwerde gegen den Pfändungsbescheid. Da es Sache der Drittschuldnerin und nicht der Finanzstrafbehörde ist, die Pensionseinkünfte des Beschwerdeführers in eine unpfändbare und eine pfändbare Masse aufzuteilen, hätte auch eine Erörterung im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu keinem anderen Ergebnis als einer Abweisung der Beschwerde…
…Unrecht unpfändbare Bezugsteile ausgezahlt hat (Feil, Exekutionsordnung, § 291a Tz 8). Eine Berechnung durch die Abgabenbehörde ist nicht vorgesehen. Es ist daher Sache des Drittschuldners, die Bezüge des Abgabepflichtigen in eine unpfändbare und eine pfändbare Masse aufzuteilen. Allfällige Fehler des Drittschuldners bei der Berechnung des unpfändbaren…