… 2 Abs. 1 lit. b Satz 4 FLAG 1967, welche eine Regelung zu einem "unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignis" enthalte. Es werde darum ersucht, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Covid-bedingt die "STEOP 1: Modulprüfung Experimentalphysik I" seitens der Universität vorerst ersatzlos abgesagt und dann…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert…
…Sie vertrete weiterhin die Meinung, dass die Verzögerung des Bachelor-Filmes durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis (Nichtverfügbarkeit des Hauptdarstellers zum vereinbarten Zeitpunkt) bewirkt worden sei. 6. Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgerichts vom 29.04.2021 wurde der gegenständliche Akt dem bisher zuständig gewesenen…
…in den vorigen Stand wurde zusammenfassend ausgeführt, dass der Geschäftsführer aufgrund oa Krankengeschichte durch ein unvorhergesehenes bzw unabwendbares Ereignis verhindert war „die Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid vom 22.6.2016 zu erheben. Die Erkrankung…hat dessen Dispositionsfähigkeit so stark beeinträchtigt…
…neuen Studium kaum etwas angerechnet worden. Dadurch habe der Sohn unverschuldet 2 Jahre verloren, obwohl die Studienrichtung weiter Humanmedizin sei. Der Wechsel sei durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Sohnes herbeigeführt bzw. erforderlich geworden. 6. An Unterlagen wurden dazu, neben den bisher vorgelegten Nachweisen…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…wenn: 1. die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne ihr Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2.) die Partei die Rechtsmittelfrist…
…Dies sei der erstmögliche Tag gewesen, an welchem die Bf durch ihre Sekretärin Kenntnis von der Verdachtsmitteilung erlangen habe können und dies stelle auch den Tag des Wegfalles jenes unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses dar, welches der Bf eine fristgerechte Erstattung des Widerspruches unmöglich gemacht habe…
…der normiert, dass der Strafaufschub um die notwendige und angemessene Dauer zu verlängern ist, wenn der Verurteilte - wie im vorliegenden Fall - an der vollständigen Erbringung durch unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse gehindert war. Die Behörde hätte daher den Strafaufschub entsprechend verlängern müssen. § 3 a Abs 1…
…2022 kein Studierender ohne Impfnachweis oder Genesungszertifikat die Universität betreten durfte und die Lehrveranstaltungen ausschließlich im Präsenzunterricht abgehalten worden seien. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29. Februar 2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Ein unabwendbares Ereignis iSd § 17 Abs. 2 Z 2 StudFG liege nicht vor…
…in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr…
… 2 Abs. 1 lit. b vierter und fünfter Satz FLAG 1967 lauten: "Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester." Gemäß § 2 Abs…
…gegen die Versäumung dieser Frist die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung der Frist zur Last zu legen…
…Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert…
…2015, wurde von ihm nunmehr ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Bezug auf die durchgeführte mündliche Verhandlung gestellt und zu diesem Zwecke lakonisch lediglich vorgebracht, dass "infolge eines unvorhersehbaren und unabwendbaren fiebrigen grippalen Infekts", der bei ihm in der Nacht vom 17…
…Zudem muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 28.1.2003, 2000/14/0093). Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z. B. bei Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen Studiums…
Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind…
Die Unkenntnis der Rechtslage oder ein Rechtsirrtum stellen nur in Ausnahmefällen ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar, das die Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bilden könnte (vgl. etwa die hg. Beschlüsse vom 28. Februar 2017, Ra 2017/16/0021, vom 29. Juni…
…FLAG 1967 ("... durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) verlängert... dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung ...") ergibt sich, dass das (unvorhergesehene bzw. unabwendbare) Ereignis kausal für die Studienbehinderung von (zumindest) drei Monaten sein muss. Darüber hinaus muss dieses Ereignis eine…