…Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit verbunden mit mangelnder Schätzungsberechtigung) ist nachstehendes zu entgegnen: Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete (bzw. nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuldigkeit; dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig ist (zB VwGH 26.5.1999, 99/13/0054; 18.9.2003…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 15. April 2019 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2016 zu Steuernummer…
…sind (grundsätzlich) unbeachtlich. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtskräftig oder mit Beschwerde angefochten ist ( VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023 ). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung…
…zu, ein Säumniszuschlag sei jedoch unabhängig von der Einhaltung dieser Frist wegen der Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag verwirkt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung sei die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen grundsätzlich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach rechtens. In der vom Bf. angeführten…
…sind (grundsätzlich) unbeachtlich. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtskräftig oder mit Beschwerde angefochten ist ( VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023 ). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung…
…und beantragte, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. ***** Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vor. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die am 31.12.2013 bei dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind gemäß § 323 Abs…
…9. 7. 2013 legte das Finanzamt die Berufung betreffend Umsatzsteuerfestsetzung Jänner und Februar 2012 dem Unabhängigen Finanzsenat als damaliger Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor und führte unter anderem aus: Strittig ist, ob es sich im gegenständlichen Fall bei Lieferungen von A*****samen durch Fa…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der X***** N***** GmbH, *****Adresse*****, vertreten durch Confida Weitra Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, 3970 Weitra, Am Berg 391, sowie im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht auch durch Dr. Edmund Kitzler, Rechtsanwalt…
…der Leistung verwiesen. Gegenstand der nach Ansicht der Bf einheitlichen Leistung sei nur die Lieferung der Presskuchen gewesen. Die belangte Behörde geht davon aus, dass die Bf gegenüber Z***** und Y***** jeweils von einander unabhängige Einzelleistungen, nämlich insbesondere Lieferung von A*****früchten, Einlagerung der A…
Die Leistungen des Anbaus von A*****n aus eigenen oder vom Auftraggeber bereitgestellten Samen, der Ernte der A*****n, der allfälligen Mischung, der allfälligen Reinigung sowie der Lagerung der A*****früchte sind als Nebenleistungen zur Lieferung der Presskuchen anzusehen, da diese für die jeweiligen Auftraggeber…
…zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes und stellt grundsätzlich eine objektive, vom Verschulden unabhängige Säumnisfolge bei Nichtentrichtung der Abgabe am Fälligkeitstag dar. Ein Säumniszuschlag ist, wenn eine Abgabe bei Fälligkeit nicht bezahlt wurde, unabhängig davon zu verhängen, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, die Richterin ***Ri2***, sowie die fachkundigen Laienrichter ***Ri3*** und ***Ri4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 7. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rohracher & Winkler Rechtsanwälte GesbR, Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, über die Beschwerde vom 15. Dezember 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, Rechtsanwältin, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 15. April 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. März 2020 zu VNR ***1***, mit dem ein…
…99/13/0054). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtskräftig oder mit Beschwerde angefochten ist (VwGH 24.01.2018, Ra 2017/13/0023). Das Verwaltungsgericht hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 28.11.2013, Steuernummer , betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…vorgelegt. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Die Berufung wurde vom Unabhängigen Finanzsenat nicht erledigt. Gemäß § 323 Abs 38 BAO sind die am 31.12.2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn…
…sind (grundsätzlich) unbeachtlich. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtskräftig oder mit Beschwerde angefochten ist ( VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023 ). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung…
…gegen den Bescheid betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen ein und ersuche um Stornierung der Anspruchszinsen bzw. um eine entsprechende Gutschrift. Über die Bescherde wurde erwogen: Vorauszuschicken ist: Mit 1. Jänner 2014 wurde der unabhängige Finanzsenat gemäß Art. 151 Abs. 1 Z 8 B-VG aufgelöst…
…abzuführen gewesen wären. Maßgebend sei daher der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, unabhängig davon, ob und wann die Abgaben festgesetzt worden seien. Laut Auskunft der IESG (Insolvenz-Entgelt-Fond Service GmbH) seien die Löhne bis einschließlich 2/2024 ausbezahlt worden. Der Beschwerde werde dahingehend stattgegeben, dass die…