…bzw. ob der Ort des Endverbrauches und somit dessen umsatzsteuerlicher Standort in Deutschland oder im Inland beabsichtigt war. In freier Beweiswürdigung ist das Bundesfinanzgericht zu der Überzeugung gelangt, dass von vorneherein die Endverwendung des streitgegenständlichen Fahrzeuges in Österreich beabsichtigt war. Dies aufgrund nachfolgender Umstände und…
…Übernahme der Pflichten des Bordellinhabers nach dem Prostitutionsgesetz für Zeiten seiner Abwesenheit wahrzunehmen haben. AB ist nach wie vor Inhaber der Bewilligung des Bordells. Die Bf. ist Besitzerin (Mieterin) der Räumlichkeiten ***Standort***. Das Bordell wird von der Bf. betrieben. Neben dem Bordell betreibt die Bf…
…betroffenen Mitgliedern der Familie [X]***** vom Vorliegen dreier Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesBR) aus, die jeweils Weinbau betrieben und umsatzsteuerlich Unternehmereigenschaft hatten. Nach dieser Außenprüfung nahm das Finanzamt an, dass sich die betroffenen Mitglieder der Familie [X]***** im Lauf der Zeit nicht zu drei selbständigen…
…L W (75% Gesellschafter) und seiner Lebensgefährtin Mag. L P (25% Gesellschafterin-Geschäftsführerin) gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Warengroßhandel, sein Standort wurde am 31.12.2013 von adresse, nach adresse1, 1230 Wien verlegt. Dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung betreffend die Umsatzsteuer für…
…2012). Der Bf. wollte die Motoryacht für kurzfristigen Vermietungen verwenden bzw. als Händler verkaufen. Der Bf. erlangte daher am 06.06.2013 eine neue Gewerbeberechtigung für das freie Gewerbe "Handelsgewerbe und Handelsagent" mit dem Standort ***28*** ***14***, ***29***, in ***30***. Er legte diese Gewerbeberechtigung mit…
…seien. Dies sei auch aus dem internen jährlichen Erlass der Bf samt Umsatzsteuer-Ansatzübersicht klar ablesbar. Jeder Ansatz sei aus umsatzsteuerlicher Sicht entweder dem Unternehmensbereich (es könne sich nur um Betriebe gewerblicher Art handeln) oder dem Hoheitsbereich zugeordnet. Aus Rechnungswesen und Buchführung sei somit ersichtlich…
…über deren buchhalterische Erfassung im - mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht existierenden - Rechenwerk des lt. Vorbringen slowakisches Unternehmens, bei zumindest umsatzsteuerlicher Nichterfassung dieser Beträge, entspreche dem Muster von Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen. Eine Registrierung im Firmenbuch sei dagegen bei Briefkastenfirmen durchaus üblich. Schließlich erachtete das FA den…
…über deren buchhalterische Erfassung im - mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht existierenden - Rechenwerk des lt. Vorbringen slowakisches Unternehmens, bei zumindest umsatzsteuerlicher Nichterfassung dieser Beträge, entspreche dem Muster von Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen. Eine Registrierung im Firmenbuch sei dagegen bei Briefkastenfirmen durchaus üblich. Schließlich erachtete das FA den…
…anzuerkennen. Somit sind die Einkommenssteuerbescheide 2005 bis 2007 erklärungsgemäß für endgültig zu erklären und die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ab dem Jahr 2008 mit Null anzusetzen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht gilt für den Bereich der Landwirtschaft Folgendes: Im Regelfall sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter …
…2018 den Nettobetrag in Höhe von € 285.000 dem Normalsteuersatz von 20% unterworfen. Dagegen hat der Bf. mit folgender Begründung Beschwerde erhoben: Die Gründung der GmbH am Standort des Einzelunternehmens sei tatsächlich durchgeführt worden; nicht jedoch sei das Einzelunternehmen in die GmbH übergeleitet worden…
…Institut in L betrieben worden. Das Lokal habe man behördlich geschlossen. (3) Ab Dezember 2013 sei eine Neueröffnung in V erfolgt. Auch dieser Standort sei mit März 2014 behördlich geschlossen worden. Mitentscheidend für die behördliche Schließung sei der Umstand gewesen, dass neben den Massageleistungen auch…
…bis 17. Jänner 2011 2.700 km zurückgelegt worden seien. Dem Vernehmen nach soll das Fahrzeug am 2. November 2010 von Herrn Markus Y in München übernommen und zum oberösterreichischen Standort des Autohauses überstellt worden sein. Für die Fahrt zur Garage des Bf. und zurück…
…worden sei. Die durch die Kärntner Treuhand GmbH im Auftrag und auf Basis der von der Geschäftsführung der B bekanntgegebenen Daten zusammengestellte Planungsrechnung sei als durchaus realistisch anzusehen, zumal der Standort in diesen Jahren einen enormen touristischen Aufschwung erlebt hätte. Dies umso mehr, als die…
…bei 79,4 Vollbelegungstagen 2006/07 bzw. 93,1 2007/08 berücksichtigt. Da der Standort in diesem Jahr einen enormen touristischen Aufschwung erlebt habe, wäre diese Annahme durchaus realistisch gewesen. Diese Planungsrechnung habe Pachtzahlungen an die Wohnungseigentümer von TEUR 326 2006/07 und TEUR 393…
…eingeladen. Diese Präsentationen blieben ohne wirtschaftlichen Erfolg. Die Ursache für den ausbleibenden Erfolg sah der Bf in dem Standort der Wohnung/Galerie und in dem fehlenden Vorhandensein von Showräumen für Passanten in frequentierten Straßen. X ist die Lebensgefährtin des Bf. Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen…
…das Unternehmen vor Ort in D. (SK), beispielsweise wenn es darum gehe, Standorte für ein Büro zu suchen und den betreffenden Mietvertrag zu verhandeln, notwendige Adaptierungen oder Instandhaltungen durchführen zu lassen, den Ankauf oder die Reparatur von LKW zu veranlassen, Mitarbeitergespräche zu führen oder das…
…Anmeldung der monatlichen bzw. quartalsmäßigen Umsatzsteuer ergebe sich, dass bei den Beschuldigten das entsprechende Wissen um die umsatzsteuerlichen Bestimmungen vorhanden gewesen sei. Weiters sei auch einem steuerlichen Laien bekannt, dass sämtliche erzielten Umsätze einer Besteuerung zugeführt werden müssten. Trotzdem hätten sie sich nicht daran gehalten…
…Strittig ist im gegenständlichen Verfahren im Wesentlichen, ob die Bewirtschaftung eines luxuriösen Chalets in *Chalet-Ort* durch die beschwerdeführende Partei (bfP) als "kleine Vermietung" und damit auch umsatzsteuerlich als Liebhabereitätigkeit oder hingegen als zum Vorsteuerabzug berechtigende Beherbergung anzusehen ist. Das Vorliegen ertragsteuerlicher Liebhaberei ist unstrittig…
…im ersten Rechtsgang erlassenen Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichts vom 31.8.2021, RV/7103059/2017, findet sich zur relevanten Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Bedürfnisanstalten im Wesentlich ausgeführt: "Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Niederschrift über die…
…im ersten Rechtsgang erlassenen Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichts vom 31.8.2021, RV/7104210/2019, findet sich zur relevanten Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Bedürfnisanstalten im Wesentlich ausgeführt: "Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Bericht über das…